Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

30.01.2013 14:04 Uhr

Tetanus - Eine unterschätzte Gefahr

Sozialministerin Heike Taubert
Sozialministerin Heike Taubert

Schutzimpfungen gehören heute zur wirksamsten Prophylaxe. Die Entwicklung neuer Impfstoffe macht rasante Fortschritte. Bestehende Impfstoffe werden verbessert, neue Kombinationsimpfstoffe werden entwickelt und ermöglichen es, mit einer Impfung gegen mehrere Krankheiten zu schützen. Viele Infektionskrankheiten werden heute unterschätzt. Sie können mit schweren Komplikationen, manchmal auch tödlich verlaufen. Durch Schutzimpfungen können diese Risiken weitgehend vermieden werden. Dies gilt auch für den Wundstarrkrampf (Tetanus). Dieses Merkblatt soll über die Gefahren des Wundstarrkrampfes informieren und gleichzeitig über mögliche Schutzmaßnahmen aufklären. Ich lade alle Bürger Thüringens dazu ein, die entsprechenden Beratungsangebote bei den Gesundheitsämtern, den Arztpraxen, den Apotheken und den Krankenkassen zu nutzen!

Heike Taubert
Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit

 

Tetanus – kleiner Bazillus mit großer Wirkung!

Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, ist eine lebensbedrohliche Erkrankung, deren Verursacher ein sporenbildendes Bakterium ist. Unabhängig vom Alter ist jeder Mensch gefährdet. Pro Jahr erkranken in Deutschland ca. 15 Bürger an Wundstarrkrampf, z. T. mit tödlichem Ausgang. Der Erreger des Wundstarrkrampfes kommt überall in der Erde, im Straßenstaub, an Holzsplittern und dgl. vor. Die Wundstarrkrampferreger können bereits durch kleinste Hautverletzungen, sogenannte Bagatellverletzungen, in den Körper gelangen, wie z. B. bei Stich-, Schnitt-, Biss oder Schürfwunden. Zu den Bagatellverletzungen zählt auch ein Stich mit einem Rosendorn, ein Holzsplitter in der Hand oder ein Kratzer bei der Gartenarbeit.

Nach Verletzung sofort zum Arzt!

In der Zeit zwischen vier Tagen bis zu vier Wochen nach dem Eindringen der Krankheitserreger in den Körper, beginnt bei Ungeschützten die meist schwer verlaufende Krankheit. An der Eintrittsstelle vermehren sich die Wundstarrkrampferreger und bilden ein Gift (Toxin), das durch Schädigung des Nervensystems zu schweren Muskelkrämpfen bis hin zu Muskellähmungen führt. Trotz modernster intensivmedizinischer Maßnahmen und der Gabe von Antitoxin kommt es auch heute noch in 30 – 50 Prozent der Erkrankungen zu Todesfällen.

Sicherster Schutz: Die Tetanusimpfung!

Da man den Kontakt mit dem Wundstarrkrampferreger kaum vermeiden kann, bietet allein die Impfung Schutz vor einer möglichen Erkrankung! Selbst eine überstandene Erkrankung bietet keinen bleibenden Schutz. Zur Schutzimpfung gegen Wundstarrkrampf kann heute auch ein kombinierter Impfstoff verwendet werden, der neben dem Anteil gegen Wundstarrkrampf auch Anteile gegen Diphtherie, Poliomyelitis und ggf. Keuchhusten enthält.

Regelmäßige Wiederholungsimpfung ist wichtig!

Die Grundimmunisierung gegen Wundstarrkrampf wird im Allgemeinen schon im Säuglingsalter durchgeführt und besteht aus mindestens drei Impfungen. Fehlt diese Grundimmunisierung oder ist sie unvollständig, kann sie in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Um einen lebenslangen Impfschutz aufrecht zu erhalten, sind Auffrischimpfungen in 10-jährigen Abständen erforderlich (Ausnahme: im Verletzungsfall wird eine Auffrischimpfung schon nach fünf Jahren empfohlen).

Ärzte und Gesundheitsämter beraten gern!

Da die Schutzimpfung gegen Wundstarrkrampf die einzig wirksame Maßnahme gegen die Erkrankung ist, sollten Sie für sich und Ihre Familienangehörigen die Möglichkeit zur regelmäßigen Impfung bei Ihrem Hausarzt oder im Gesundheitsamt nutzen. Lassen Sie sich im Verletzungsfall sofort beraten. Die Kosten für die Impfungen tragen die Krankenkassen. Achten Sie darauf, dass die Impfungen grundsätzlich in Ihrem Impfausweis dokumentiert werden und bewahren Sie diesen sorgfältig auf.

Faltblatt "Tetanus - eine unterschätzte Gefahr"
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