Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

30.01.2013 13:52 Uhr

Aufruf zur Schutzimpfung

Portrait Heike Taubert
Sozialministerin Heike Taubert

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

ich möchte Sie zu einem Weg ermutigen, vor dem mir einst als Kind selbst recht unwohl war, wie vielen anderen wohl auch. Dennoch: Gehen Sie mit Ihren Kindern zur Schutzimpfung. Der Grund zum flauen Gefühl im Magen ist heute geringer denn je – vorzügliche Medizintechnik lässt den „Piecks“ von einst meist nur noch erahnen. Der Grund zur Vorsorge indes ist geblieben, wenn nicht gar in unserer weltoffenen Gesellschaft bedeutsamer geworden. Infektionskrankheiten, wie z. B. Masern, Kinderlähmung, Keuchhusten, Diphtherie und Wundstarrkrampf können auch Ihr Kind gefährden. Die damit einhergehenden akuten und chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schädigungen bis hin zum Tod als Folge einer Infektion können durch Schutzimpfungen (Immunisierung) verhindert werden.

Durch die Schutzimpfung wird ein spezifischer körpereigener Schutz (Immunität) gegen eine Infektionskrankheit erzeugt. Die Impfung bietet gegenüber der Infektion die Vorteile, dass

  • der Zeitpunkt der Immunisierung nicht dem Zufall überlassen wird und somit ein sehr frühzeitiger Schutz vor einer Infektionserkrankung möglich ist,
  • ein Impfstoff verwendet wird, der nur abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger oder Bestandteile des Erregers in der Menge enthält, wie sie für die Ausbildung eines wirksamen Schutzes erforderlich sind,
  • gezielt ein langjähriger Schutz aufgebaut werden kann, von dem auch viele andere Kinder und Erwachsene profitieren können.

Um einen vollständigen und lang anhaltenden Schutz aufzubauen, sind mehrere Impfstoffinjektionen, verteilt über einen bestimmten Zeitraum, notwendig.

Kombinationsimpfstoffe, die nach einer Injektion gegen mehrere Krankheiten gleichzeitig einen Schutz ausbilden, erleichtern heute für den Impfling, die Eltern und den Arzt die Durchführung von Schutzimpfungen. Die zur Verfügung stehenden Impfstoffe sind nicht nur sehr wirksam, sondern sie haben sich auch als gut verträglich erwiesen. Ernsthafte Impfschäden traten in den letzten Jahren in Deutschland daher nur sehr selten auf.

Jahrzehntelange Erfahrungen haben gezeigt, dass der Nutzen der Schutzimpfungen erheblich größer ist als das theoretisch bestehende Risiko durch eine Impfung. Deshalb sind Schutzimpfungen uneingeschränkt zu empfehlen. Die für die einzelnen Schutzimpfungen günstigsten Zeitpunkte sind als „Impfkalender“ allen Ärzten und Gesundheitseinrichtungen bekannt.

Damit Sie selbst feststellen können, wann für Ihr Kind welche Impfung empfohlen ist, enthält diese Einladung auch den aktuellen Impfkalender.

  • Prüfen Sie für Ihr Kind und für Sie selbst, gegen welche Erkrankungen und zu welchem Zeitpunkt eine Schutzimpfung als dringend erforderlich empfohlen ist.
  • Lassen Sie sich bei Ihrem Arzt über die Schutzimpfung und alle mit ihr im Zusammenhang stehen den Fragen beraten und auf seinen Rat hin impfen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Schutzimpfungen, die für einen umfassenden Impfschutz in unserem Land erforderlich sind.
  • Legen Sie das Impfbuch und alle bisherigen Impfbescheinigungen dem Arzt vor, der Sie zu Schutzimpfungen beraten soll.
  • Geben Sie dem Arzt, der Ihr Kind oder Sie selbst impft, die Genehmigung, die bei Ihnen durchgeführte Schutzimpfung an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt zu melden. Durch diese Meldung haben Sie auch bei Verlust des Impfdokumentes die Möglichkeit, einen neuen Impfausweis ausgestellt zu bekommen. In Notfällen kann so auch der behandelnde Arzt beim Gesundheitsamt Auskunft über Ihren Impfschutz und den Impfschutz Ihres Kindes einholen.

Nutzen Sie alle Möglichkeiten, Ihr Kind und Ihre Familie durch rechtzeitige Schutzimpfungen vor Krankheit zu schützen!

Mit freundlichen Grüßen
Heike Taubert
Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit

Faltblatt "Einladung zur Schutzimpfung"
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Impfkalender 2012