Richtlinie zum „Landesprogramm Schulsozialarbeit“ vorgestellt
Zum Inhalt
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat in Erfurt die Richtlinie zum „Landesprogramm Schulsozialarbeit“ vorgestellt. Diese setzt eine Festlegung des Koalitionsvertrages um, wonach eine bedarfsgerechte Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen eines spezifischen Landesprogramms anzustreben sei. Das Landesprogramm startet zu Beginn des Schuljahres 2013/14 und soll rund 200 neue Stellen in der Schulsozialarbeit schaffen.
Heike Taubert sagte: „Ich bin sehr froh, dass ich in langwierigen Verhandlungen das Landesprogramm durchsetzen konnte. Schulbezogene Jugendsozialarbeit als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist ein eigenständiges Arbeitsfeld am Lern- und Lebensort Schule. Dieses muss eng verknüpft sein mit der Arbeit der Lehrkräfte vor Ort. Als professionelles sozialpädagogisches Angebot ergänzt und unterstützt Schulbezogene Jugendsozialarbeit den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule. Mit dem Landesprogramm Schulsozialarbeit soll eine vom Land finanzierte Schulsozialarbeit insbesondere an den Thüringer Regelschulen und an den Berufsbildenden Schulen ausgebaut und insgesamt rund 200 Stellen gefördert werden. Zusätzlich wird eine Landeskoordination mit einer Stelle zur Begleitung des Projektes eingerichtet.“
Sozialministerin Heike Taubert verwies darauf, dass von dem „Landesprogramm Schulsozialarbeit“ vor allem Kinder und Jugendliche profitieren, die von ihrem eigenen Elternhaus nicht die erforderliche Förderung, Unterstützung und Begleitung erfahren können. „Kinder und Jugendliche in all ihren Lebenslagen unterstützen, das ist Kern der Schulbezogenen Schulsozialarbeit“, sagte Heike Taubert.
Ziele
Die Thüringer Sozialministerin verwies auf die Ziele des Landesprogramms, die in der Richtlinie festgeschrieben wurden:
- Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und Mädchen.
- Abbau und Vermeidung von sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen.
- Beratung von Lehrkräften und Eltern, sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweise in die Schule einbringen.
- Verbesserung der Brückenfunktion zwischen den Sozialisationsinstanzen Jugendhilfe und Schule.
- Junge Menschen vor gefährdenden Einflüssen schützen, zur Kritikfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu befähigen.
Förderung
Heike Taubert sagte: „Im Haushaltsplan 2013/2014 sind Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro für 2013 sowie insgesamt 10 Millionen Euro für 2014 für Maßnahmen der Schulsozialarbeit eingeplant. Damit können rund 200 Stellen gefördert werden. Für die Personalkosten der Schulsozialarbeiter wurden pro Stelle rund 45.000 Euro Personalkosten (E9 TV-L) und rund 5.000 Euro Sachkosten pro Stelle und Jahr angesetzt. Die Mittel werden wie jene der örtlichen Jugendförderung den Jugendämtern pauschal bewilligt. Die Jugendämter bewilligen sie den leistungserbringenden Trägern, in der Regel sind dies Träger der freien Jugendhilfe. Auch können die Jugendämter selbst als Leistungserbringer handeln.“
Hintergrund
Die Richtlinie zum Landesprogramm Schulsozialarbeit wurde unter Beteiligung einer extern besetzten Arbeitsgruppe erstellt. In der Arbeitsgruppe haben Vertreter des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst, der LIGA der freien Wohlfahrtspflege, des Städte- und Gemeindebundes sowie der Landkreise und kreisfreien Städte mitgearbeitet. Danach wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt, an dem nachfolgende Institutionen teilnahmen: Landesjugendhilfeausschuss, der Städte- und Gemeindebund, Thüringischer Landkreistag sowie die LIGA.
Die Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums, des Rechnungshofes und der Stabsstelle für Deregulierung, Rechtsvereinfachung und Rechtsfolgenabschätzung beim Thüringer Justizministerium liegen inzwischen vor, die Veröffentlichung wird derzeit veranlasst. Gegenwärtig wird das Antragsverfahren vorbereitet, die Jugendämter werden in der ersten Juniwoche angeschrieben und über ihre Mittel, die für 2013/2014 nach dem Verteilerschlüssel zur Verfügung stehen, informiert und zur Antragstellung aufgefordert.
Statistik
- derzeit 134 Personalstellen auf 97,04 Vollbeschäftigteneinheiten (VbE)
- regionale Verteilung sehr unterschiedlich (von 1 Stelle – bis 27 Stellen)
- drei Landkreise in Thüringen kein Angebot
- ca. die Hälfte hat zwischen 0,80 und 3,0 VbE eingesetzt
- jeder vierte hat zwischen 3,0 und 7, 0 VbE angestellt und
- nur zwei Städte und ein Landkreis haben insgesamt 47 VbE - fast die Hälfte aller Fachkräfte - in ihrer Verantwortung
- Regelschulen 66 Stellen; 50,39 VbE
- Berufsschulen 33 Stellen; 23,10 VbE
- Grundschulen 18 Stellen; 13,85 VbE
- Gymnasien 9 Stellen; 4,7 VbE
- Förderschulen 7 Stellen; 4,0 VbE