Grundsatzangelegenheiten Jugendhilfe, Frühe Hilfen
Grundsatzangelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe und Frühe Hilfen werden im Referat 31 bearbeitet. Dazu gehören unter anderem:
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Grundsatzangelegenheiten des Landesjugendamtes
- Geschäftsführung Landesjugendhilfeausschuss
- Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes
- Kinderschutz, Frühe Hilfen
- Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch
- Maßnahmekatalog Kinderschutz
- Kinderschutzdienste
- Ressortübergreifende Zusammenarbeit
- Jugendschutz
- erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- Jugendschutz in Medien, Jugendfreigabe von Filmen, Videokassetten und Computerspielen
- Medienpädagogik, Jugendinformation
- Partizipation von Kindern und Jugendlichen
- Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe
- Geschlechtsspezifische Jugendhilfe
- Jugendberichterstattung
- Jugendhilfestatistik
- Kooperation Jugendhilfe - Schule
- Jugendstrafrechtspflege
- EU-Schulobstprogramm
- Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR
Das Referat ist außerdem zuständig für die Koordinierung der Haushalts- und allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten der Abteilung.
Referatsleiterin ist Martina Reinhardt, Telefon: 0361 / 37 98 300, Telefax: 0361/3798830.
Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe
Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe ist eine Informations-, Kooperations- und Kommunikationsplattform für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.
Europäisches Schulobstprogramm
Die Umsetzung des EU-Schulobstprogramms ist ein Angebot der Landesregierung. Mit dem Schulobstprogramm sollen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 an Grund- und Förderschulen in Thüringen mit frischem Obst und Gemüse versorgt werden.
Jugendämter im Freistaat Thüringen
Broschüre "Jugend und Familie"
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