Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

07.01.2013 10:55 Uhr

Aufarbeitung Heimerziehung in der DDR

Vor knapp zwei Jahren hatte die Thüringer Sozialministerin in Thüringen einen „Arbeitskreis Misshandlung/Missbrauch in ehemaligen DDR-Kinderheimen und Jugendwerkhöfen“ etabliert und in den neuen Bundesländern eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema angeregt.

Der Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ kommt zu dem Ergebnis, dass auch in der DDR viele Kinder und Jugendliche schweres Leid und Unrecht in Heimen und Jugendwerkhöfen haben erfahren müssen.

Daher haben der Deutsche Bundestag und die Jugend- und Familienministerkonferenz beschlossen, für ehemalige DDR-Heimkinder, die heute noch auf Grund von Heimaufenthalten an Folgeschäden leiden, gleichwertige Hilfen – ähnlich wie für westdeutsche Heimkinder – vorzusehen. Neben der moralischen Rehabilitierung und der Anerkennung des erlittenen Unrechts sollen in den ostdeutschen Ländern für Betroffene vergleichbare Strukturen und Unterstützungsangebote wie in den westdeutschen Ländern geschaffen werden.

Fonds Heimerziehung in der DDR von 1949 bis 1990

Für die Hilfen und Unterstützungsleistungen haben Bund und ostdeutsche Länder zum
1. Juli 2012 einen Fonds in Höhe von 40 Millionen Euro errichtet, an welchem sich Bund und ostdeutsche Länder jeweils zur Hälfte beteiligen und welcher strukturell und rechtlich eine vergleichbare Form hat wie der Fonds für westdeutsche Heimkinder.

Der Fonds ist als ergänzendes Hilfesystem konzipiert, das das bestehende Netz sozial-rechtlicher Versorgungssysteme ergänzen und nicht ersetzen soll. Die Hilfen und Leistungen des Fonds sind freiwillige Leistungen des Bundes und der ostdeutschen Länder. Es handelt sich dabei um entschädigungsähnliche Leistungen, die sich an Betroffene richten, die heute noch an Folgeschäden und Belastungen auf Grund ihres Heimaufenthaltes leiden.

Zu dem Hilfe- und Unterstützungssystem gehören auch die Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder, die zeitgleich mit dem Start des Fonds zum 1. Juli 2012 in allen ostdeutschen Ländern einschließlich Berlin einrichtet worden sind.

Welche Anlauf- und Beratungsstelle ist zuständig?

Zuständig ist grundsätzlich die Anlauf- und Beratungsstelle, in deren Einzugsgebiet der Betroffene seinen aktuellen Wohnsitz hat. Sofern Betroffene heute in Thüringen leben und wohnen, können sie sich an die Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle wenden
(Wohnortprinzip).

Hat ein ehemaliges DDR-Heimkind seinen Wohnsitz heute in einem westdeutschen Land oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist die Anlauf- und Beratungsstelle des Landes zuständig, in dessen Territorium die erste Heimeinweisung durch das damals zuständige Jugendamt erfolgte (Einweisungsprinzip).

Die Adressen aller Anlauf- und Beratungsstellen sind auf der Homepage www.fonds-heimerziehung.de in einer Übersicht dargestellt.

Wie ist die Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle zu erreichen?

Die Thüringer Anlauf-und Beratungsstelle ist beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit/Landesjugendamt angesiedelt und befindet sich zurzeit noch in Suhl.

Anschrift:
Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder
Wallstr. 18 - Thüringenhaus - Eingang C 
99084 Erfurt

Ansprechpartner:
Manfred May
Telefon:
0361 / 511 591 56, 57 oder 58
0160 / 95 380 58
Telefax:
0361 / 511 591 53
E-Mail:
Telefonische
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag:
 
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Hinweis:
Damit ausreichend Zeit für die persönliche Beratung zur Verfügung steht, sind die Beratungstermine in jedem Fall vorab telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.

Es wird um Verständnis gebeten, wenn auf Grund des Fondsstarts und somit der Vielzahl der Anrufe gegenwärtig die Anlauf- und Beratungsstelle nicht beim ersten Anruf erreicht werden kann.

Telefonisch können seitens der Anlauf- und Beratungsstelle auch nur grundlegende Informationen zum Fonds erteilt werden. Für eine umfassende Beratung zu den möglichen Fondsleistungen empfiehlt es sich in jedem Fall, einen persönlichen Beratungstermin mit der Anlauf- und Beratungsstelle vorab telefonisch zu vereinbaren.

Weitere Informationen 

Fachtagung "Heimerziehung in der DDR“, 12. Oktober 2012, Thüringer Landtag

Fonds Heimerziehung
Hier finden Sie Informationen zu den Fonds Heimerziehung in der BRD und der DDR sowie Kontaktdaten der Informationsstellen in den ostdeutschen Ländern und Berlin.

Informationen für ehemalige Heimkinder der DDR/Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle
Darin wird ausführlich dargelegt, was der Fonds leisten kann und wie Leistungen und Hilfen gewährt werden.
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Forschungsbericht zur sozialen Lage ehemaliger DDR-Heimkinder in Thüringen
Forschungsbericht des Jenaer Zentrums für empirische Sozialforschung, beauftragt vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
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(Zu)Hören - Erfahrungen aus Gesprächen mit ehemaligen DDR-Heimkindern
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JFMK-Beschluss 2011 zur Heimerziehung in der DDR
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Bundestagsbeschluss 2011 zur Heimerziehung in der DDR
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Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR
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Expertisen zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR
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