Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

07.01.2013 10:54 Uhr

Hilfe für Betroffene

Für Opfer häuslicher Gewalt stehen vielfältige Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie müssen sich Gewalt nicht gefallen lassen, Sie haben ein Recht auf Hilfe!
 
Mit dem Gewaltschutzgesetz besteht seit 2002 die Möglichkeit, die Wohnung alleine zugesprochen zu bekommen oder ein Kontaktverbot zu erwirken.
 
Die Frauenhäuser beraten in Fällen häuslicher Gewalt und garantieren darüber hinaus anonymen Schutz in ihren Unterkünften.
 
Ebenso finden Sie in allen Regionen Beratungsstellen.
 
Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt stehen in allen Thüringer Regionen als spezialisierte Beratungsstellen kostenfrei zur Verfügung.
 
Bei akuter Bedrohung wenden Sie sich an die Polizei unter der Notrufnummer 110.
 
Für Opfer häuslicher Gewalt ist es wichtig, Hilfsmöglichkeiten zu kennen und wahrzunehmen, um damit eine Durchbrechung der Gewaltspirale zu bewirken und eine – vorübergehende oder endgültige – Loslösung aus der Gewaltbeziehung zu ermöglichen.

 

Rechtliche Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt

Beratungseinrichtungen

Polizeiliches Einschreiten

Erläuterungen zum Gewaltschutzgesetz

Faltblatt "Wer schlägt, der geht!"
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