07.03.2013 14:14 Uhr

Thüringer Arbeitsschutzpreis "Johannes Bube"

Vignette Thüringer Arbeitsschutzpreis
Thüringer Arbeitsschutzpreis

Auch im Jahr 2014 wieder mit bis 8.000 Euro dortiert

Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist ein wichtiges Anliegen des Freistaates Thüringen. Bei der Umgestaltung von Arbeitsplätzen und Produktionsstätten, aber auch bei der Entwicklung und der Anwendung von neuen technischen, technologischen und organisatorischen Lösungen sollen sicherheitstechnische und gesundheitliche Risiken für die betroffenen Beschäftigten abgebaut werden.

Und so ist es inzwischen zur Tradition geworden, dass das Thüringer Ministerium für Soziales,Familie und Gesundheitjährlich aus Anlaß des Thüringer Arbeitsschutztages einheimische Unternehmen, die vorbildliche Lösungen und Vorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes realisiert haben, mit dem Thüringer Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“ auszeichnet.

Johannes Bube

Der Name Johannes Bube steht für einen 1687 in Seebergen bei Gotha geborenen Arzt, der 1721 über die so genannte „Seeberger Steinbrecherkrankheit“ promovierte. Die Dissertation setzt sich mit dem Krankheitsbild der Silikose in Verbindung mit Tuberkulose der in den Seeberger Steinbrüchen Beschäftigten auseinander und stellt den zurzeit ältesten historischen Beleg für die richtige Deutung einer arbeitsbedingten Krankheit in Thüringen dar.

Der Preis

Bereits zum dreizehnten Mal wird der Arbeitsschutzpreis ausgelobt. Im Jahr 2000 erstmalig verliehen, besteht der Arbeitsschutzpreis aus einer Medaille und einem Preisgeld von insgesamt maximal 8.000 Euro. Die Auszeichnung wird für bereits realisierte innovative und modellhafte Lösungen zur sicherheitsgerechten und gefährdungsfreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Technologien und Produkten verliehen und soll Vorbilder für einen modernen Arbeitsschutz einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen.

Gegenstand der eingereichten Anträge sollten Lösungen sein, die über das in den Gesetzlichkeiten zum Arbeitsschutz geforderte Maß hinaus gehen sowie die humane Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe sichern und damit zur Schaffung von wettbewerbsfähigen und zukunftssicheren Arbeitsplätzen in Thüringen beitragen sowie in der Aus- und Fortbildung zur Anwendung kommen.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sowie die Richtlinie sind im Internet unter http://th.osha.de/ (Themen, Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“) zu finden. Durch Anklicken sind weitere Informationen wie die Richtlinie des TMSFG und Antragsunterlagen für den Arbeitsschutzpreis 2013 sowie die Preisträger 2000 bis 2012 einsehbar.

Sie können aber auch direkt beim zuständigen Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Karl-Liebknecht-Str. 4 in 98527 Suhl, angefordert werden. Die Regionalinspektionen des TLV in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl beraten gerne alle interessierten Thüringer Betriebe.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2013.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Votum einer fachkundigen, ehrenamtlich tätigen, unabhängigen Jury, die aus Wissenschaftlern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-vertretern besteht, die von dem für Arbeitsschutz zuständigen Ministerium berufen worden sind.

Thüringer Arbeitsschutztag

Link zu Richtlinientext, Antragsunterlagen und Informationen