Es wird darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung von Initiativbewerbungen bei der Besetzung von Stellen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Soweit den Initiativbewerbungen kein frankierter DIN A4-Rückumschlag beigefügt ist, werden die Bewerbungsunterlagen gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß vernichtet. Wir bitten, von Initiativbewerbungen abzusehen und verweisen auf die voranstehenden Stellenausschreibungen.
Lieferungen und Leistungen
Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2013
auf Grundlage des Landesjugendförderplans 2012 bis 2015
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Landesjugendförderplans 2012 bis 2015 fortführend im Jahr 2013 Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, welche sich an den fachpolitischen Herausforderungen mit den Fachinhalten
- Kompetenzstärkung von Kindern und Jugendlichen durch eine aktive und partizipative Auseinandersetzung mit der Gesellschaft
- Umsetzung einer Teilhabegerechtigkeit und
- Förderung der Medienkompetenz
sowie den Zielstellungen des Landesjugendförderplans 2012 bis 2015 orientieren, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu fördern.
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Anschreiben Träger Außerschulischer Jugendbildung
Antragsformular
Interessenbekundung fachliche Begleitung des Förderprogramms Schulbezogene Jugendsozialarbeit
Vorbehaltlich der Bereitstellung und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln vergibt das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit vom 1. Juli 2013 bis 20. Juni 2015 gem. §§ 23, 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) Zuwendungen für die fachliche Begleitung des Förderprogramms Schulbezogene Jugendsozialarbeit, das ab 1. August 2013 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens umgesetzt werden soll.
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Anschreiben Interessenbekundung
Interessenbekundung