Zeitschiene
Die EG-DRL wurde am 27. Dezember 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und musste in wesentlichen Teilen durch die einzelnen Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden. Dies betraf insbesondere das sogenannte Normenscreening, die Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners (EA) und die Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass alle Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit elektronisch und aus der Ferne abgewickelt werden können (elektronische Verfahrensabwicklung).
Seit dem 28. Dezember 2009 sind der Europäischen Kommission sämtliche neuen bzw. geänderten Anforderungen an Dienstleistungserbringer zur Kenntnis zu geben (Dauerberichtspflichten).
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