Elektronische Verfahrensabwicklung

Gemäß Artikel 8 der EG-DRL haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass alle Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden EA oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können. Vor dem Hintergrund der Umsetzungsfrist der EG-DRL musste die elektronische Verfahrensabwicklung spätestens ab Januar 2010 möglich sein.

Daher haben der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 10. Mai 2007 beschlossen, dass die informationstechnische Umsetzung der EG-DRL zu einem prioritären Vorhaben des Aktionsplans „Deutschland-Online“ wird. Die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein waren gebeten, bis Ende September 2008 ein Modell für die IT-Umsetzung der EG-DRL zu entwickeln und zu erproben. Dieses Modell sollte die infrastrukturellen Anforderungen auf nationaler Ebene und im europaweiten Kontext definieren.

Wie ist das Vorgehen in Thüringen organisiert?

In Thüringen wird die technische Umsetzung vom Finanzministerium begleitet. Hierzu wurden bereits Teilverfahren wie der Zuständigkeitsfinder oder der Formularserver erarbeitet. Im Rahmen der Sammlung der relevanten Geschäftsprozesse wird dieser Punkt weiter ausgebaut werden.

Der Freistaat Thüringen nutzt entsprechend der Handlungsempfehlung aus dem zentralen Projekt des Aktionsplans Deutschland-Online vorhandene Dienste und Systeme zur Umsetzung der EG-DLR. Thüringen hat deshalb bereits zum 28.12.2009 die Umsetzungsstufe 1+ gemäß der Handlungsempfehlung umgesetzt.

Im Bereich elektronische Informationsbereitstellung hat die IuK-Leitstelle die im Rahmen der Verbesserung des Bürger- und Unternehmensservices bereits realisierten Dienste wie den Zuständigkeitsfinder, das Landesrecht Thüringen und den Thüringer Formularservice den beteiligten Institutionen zur kostenlosen Nutzung bereitgestellt. Die Dienstleister können durch diese Online-Dienste leicht und aus der Ferne (wie von der EG-DLR gefordert) die zur Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistung erforderlichen Informationen einholen.

Bis Ende 2009 mussten alle zuständigen Stellen und die EA für Dienstleister auch elektronisch erreichbar sein. Alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, müssen problemlos aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können (Art. 8 EG-DRL). Die zur elektronischen Verfahrensabwicklung noch fehlenden notwendigen technischen Komponenten wurden zusammen mit den fachlich Verantwortlichen erarbeitet. Im Ergebnis wurde das Thüringer Erfassungs- und Antragsystem (ThEA) durch die IuK-Leitstelle beschafft. 2011 wurde ThEA zu einem umfassenden allgemeinen Antragssystem (Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen - ThAVEL) weiterentwickelt. ThAVEL wurde am 9. Mai 2012 freigeschaltet.

ThAVEL hilft dem Dienstleister, die erforderlichen Anträge elektronisch zu stellen. Darüber hinaus wird durch dieses System die Einheitliche Stelle bei der Koordination und Verteilung der notwendigen behördlichen Aktivitäten unterstützt. Um eine rechtssichere elektronische Kommunikation mit dem Dienstleister zu ermöglichen wurden die beteiligten Institutionen mit den notwendigen Signaturkomponenten für den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet.


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