Einheitlicher Ansprechpartner/Einheitliche Stelle

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Die Mitgliedstaaten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstleistungserbringer „alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, insbesondere Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen“, sowie „die Beantragung der für die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen“ über Einheitliche Ansprechpartner (EA) abwickeln können.
Danach muss der EA also auf Wunsch des Dienstleisters als Kontaktstelle für alle im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung stehenden Verfahren und Formalitäten zur Verfügung stehen. Es ist allgemeine politische Auffassung, dass diese Einrichtung sowohl In- als auch EG-Ausländern zur Verfügung stehen soll. Dies umfasst sowohl Verfahren im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit (vor allem die der präventiven Kontrolle dienenden Anzeige-, Anmelde-, Eintragungs- und Genehmigungsverfahren), aber auch sämtliche weitere Prozeduren während dieser Tätigkeit (namentlich Verfahren der nachträglichen Kontrolle).
Für die Wirtschaft sind politische Grenzen Hindernisse. Um diese Hindernisse im Interesse der Gesamtwirtschaft niedrig zu halten, sollten daher Angebote, die gerade den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen zum Gegenstand haben, möglichst „barrierefrei“ sein. Hierzu zählt auch eine möglichst einheitliche Umsetzung der Vorgaben der EG-DRL.
Die Wirtschaftsminister der Länder haben sich mit diesem Thema wiederholt auseinander gesetzt. Sie haben beschlossen, dass aus Effizienzgesichtspunkten und um ein stimmiges System für den Dienstleister zu erreichen, unter Berücksichtigung föderaler Strukturen weitestgehend einheitliche Umsetzungslösungen in Deutschland angestrebt werden sollten. Dies gilt auch für den Aufgabenbereich und das Erscheinungsbild der EA
Wie ist das Vorgehen in Thüringen organisiert?
In Thüringen wurden die Kammern (Art. 10; GVBl. 2009, S. 596) durch das Thüringer ES-Errichtungsgesetz mit den Aufgaben der einheitlichen Ansprechpartner (hier: einheitliche Stellen - ES) betraut.
Die einheitlichen Stellen handeln über Geschäftsstellen, die in Thüringen bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern angesiedelt sind.
Den EA in Thüringen erreichen Sie unter folgender Adresse: http://www.einheitliche-stelle.thueringen.de/ea/
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