Öffentliches Auftragswesen
Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes
Am 01.05.2011 trat das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) vom 18.04.2011 in Kraft. Damit wird die öffentliche Beschaffung von Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von über 50.000 € (ohne Umsatzsteuer) und von Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von über 20.000 € (ohne Umsatzsteuer) im Freistaat gesetzlich geregelt.
Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz -ThürVgG-) vom 18.04.2011
Rundschreiben zur Anwendung des Thüringer Vergabegesetzes und der Thüringer Richtlinien zum Öffentlichen Auftragswesen
Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
Zweites Rundschreiben zur Anwendung weiterer Formblätter zum ThürVgG
Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§12, 15, 17, 18 ThürVgG
Belehrung zur Information und Nachprüfung gem. §19 ThürVgG
Inkrafttreten der novellierten Vergabeverordnung und Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnungen
Aufgrund der Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) vom 07. Juni 2010 (BGBl. I S. 724), sind bei Vergaben öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EG-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) die Bestimmungen des Abschnitts 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A in ihrer Neufassung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a vom 15. Oktober 2009), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 36 vom 5. März 2010, BAnz. S. 940 ) und des Abschnitts 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A in ihrer Neufassung vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a vom 29. Dezember 2009), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 32 vom 26. Februar 2010, BAnz. S. 755), sowie die Bestimmungen der Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2009 (BAnz. Nr. 185a vom 8. Dezember 2009) anzuwenden.
Die verbindliche Einführung der neugefassten Vergabe- und Vertragsordnungen 2009 im Unterschwellenbereich erfolgte durch die Neubekanntmachung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürStAnz Nr.28/2010, S. 919).
Neubekanntmachung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Neubekanntmachung der Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie)
Richtlinie über die Zubenennung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
EU Schwellenwerte 2012 und 2013