Handwerksrecht

Im Zuständigkeitsbereich "Handwerksrecht" wird gemäß der Deutschen Handwerksordnung die Aufsicht über die Thüringer Handwerkskammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften ausgeübt.

Des Weiteren werden gemäß der Deutschen Handwerksordnung die Satzungen und deren Änderungen als Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit von Landesinnungsverbänden als juristische Personen des privaten Rechts genehmigt. Ebenfalls werden entsprechend den Regelungen der Handwerksordnung Bescheinigungen über die Zugehörigkeit zum Vorstand von Landesinnungsverbänden sowie Genehmigungen von Bezirken von Innungen und Innungsverbänden erteilt.

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