Bekämpfung des Extremismus in Thüringen

Politischer Extremismus darf in Thüringen keinen Platz haben. Gesellschaft und Staat sind deshalb aufgefordert, allen Gegnern einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung energisch und konsequent entgegenzutreten. Durch staatliches Handeln und zivilgesellschaftliches Engagement können dem Extremismus der Boden entzogen und demokratische Gesinnung und Toleranz gestärkt werden.

Extremisten sind öffentliche Auftritte zur Präsentation ihrer „politischen Inhalte“ enorm wichtig. Konzerte, Liederabende oder so genannte „Geburtstagsfeiern mit Livemusik“ werden oft als Plattform genutzt. Die Bekämpfung dieser Aktivitäten in der Öffentlichkeit ist deshalb wichtig, um undemokratische Denk- und Handlungsweisen in unserer Gesellschaft zurückzudrängen.

Für den Umgang mit rechts- oder linksextremistischen Gruppen bei der Vermietung von öffentlichen Einrichtungen hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Innenministerium, dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Landesverwaltungsamt und dem DEHOGA Thüringen ein Merkblatt erarbeitet.

Dieses Merkblatt zur Vermietung von Räumlichkeiten enthält sowohl rechtliche Grundlagen als auch praktische  Handlungsempfehlungen für Gastronomen und für  Vermieter öffentlicher Räume. Das Merkblatt ist über das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie und den DEHOGA Thüringen kostenfrei erhältlich bzw. steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Merkblatt: Vermietung von öffentlichen Einrichtungen an Rechts- oder Linksextremisten

Merkblatt: Private Vermietung von Räumlichkeiten an Rechts- oder Linksextremisten