Zu einer modernen Wirtschaftspolitik zählt auch ein moderner Regulierungsrahmen, ein zeitgemäßes Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Die Wirtschaftsverwaltung umfasst die klassischen Bereiche des Wirtschaftsrechtes, wie das Gewerbe- und Handwerksrecht sowie das Schornsteinfegerwesen aber auch das Kartellrecht und das öffentliche Auftragswesen. Auch das Mess- und Eichwesen ist Teil der Wirtschaftsverwaltung.
Abgerundet wird das Aufgabengebiet durch die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Geldwäschebekämpfung, die dauerhafte Implementierung der EG-Dienstleistungsrichtlinie sowie die Deregulierung und der Bürokratieabbau.
Diese Materien mögen heterogen anmuten und ihre Wurzeln reichen von der jüngsten Vergangenheit bis in das 19. Jahrhundert. Ihre Entwicklung spiegelt zugleich die Europäisierung des Rechts wieder. Diese unterschiedliche Gesetze haben jedoch Gemeinsamkeiten, die immer wieder aktuell sind:
Sie bieten einen Rechtsrahmen für Gewerbetreibende und Verbraucher, der einen lauteren Wettbewerb ermöglicht und ein möglichst hohes Verbraucherschutzniveau bei Wahrung unternehmerischer Freiheit ermöglicht. Dass in diesem Spannungsfeld die verschiedenen rechtlichen Stellschrauben immer wieder neu justiert werden und die Materie deshalb zunächst zersplittert erscheint, liegt in der Natur der Sache.
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