Tourismusförderung

Die Tourismuswirtschaft ist für Thüringen ein wichtiger Wirtschaftszweig. So wird durch die Tourismusbetriebe in Thüringen laut einer Studie des dwif (dwif Consulting GmbH (2009): Wirtschaftsfaktor Tourismus in Thüringen Endbericht, München) jährlich ein Bruttoumsatz von rd. 3,2 Mrd. Euro erwirtschaftet. Etwa 100.300 Personen können in Thüringen ihren Lebensunterhalt durch den Tourismus unterhalten. Die Tourismusförderung des Freistaats Thüringen verfolgt insgesamt das Ziel, die Zahl der Gäste und Übernachtungen weiter zu steigern.

Die Grundvoraussetzung für eine solche Entwicklung der Branche ist eine leistungsfähige touristische Infrastruktur.

Die Förderung des Tourismusgewerbes erfolgt über die Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) – GRW-Richtlinie -, Teil I: Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (ThürStAnz Nr. 52/2011)

Für die Förderung der touristischen Infrastrukturförderung stehen in Thüringen zwei Instrumente zur Verfügung. Dies ist zum einen die Förderung im Rahmen der GRW-Richtlinie, Teil II „Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur“ (Thür StAnz Nr. 11/2009 sowie den Änderungen Thür Stanz Nr. 40/2009).

Ein weiteres Förderinstrument besteht in der Richtlinie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus (Landesprogramm Tourismus).

Alle Förderprogramme werden von der Thüringer Aufbaubank umgesetzt.
 

Tab13080 Thüringer Aufbaubank

GRW-Richtlinie, Teil I: "Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe"

GRW-Richtlinie, Teil II „Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur“

Änderungen zur GRW-Richtlinie, Teil II „Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur“

Richtlinie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus (Landesprogramm Tourismus)