Beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
„Referentinnen / Referenten“
(Entgeltgruppe E 13 TV-L)
zeitlich befristet bis zum 31.12.2013 eingestellt werden. Der Einsatz erfolgt in ver-
schiedenen Fachabteilungen des Hauses. Geboten wird zudem die spätere Aufnahme in ein Fellowship-Programm, das eine vollwertige Referententätigkeit u.a. mit dem Kurs-programm der Willy-Brandt-School of Public Policy in Erfurt kombiniert.
Von der Bewerberin/dem Bewerber werden zwingend erwartet:
· volljuristische Qualifikation (mit mindestens einem Staatsexamen mit der Abschlussnote „befriedigend“ oder besser)
· sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
· eigenständige und gewissenhafte Arbeitsweise
· Fähigkeit, auch unter Zeitdruck einen hohen Arbeitsanfall zu bewältigen
· ein sicherer Umgang mit den modernen PC-Anwenderprogrammen.
Erwünscht und von Vorteil sind:
· ausgeprägtes Interesse an wirtschafts-, arbeits- und energiepolitischen Frage-stellungen
· erste relevante Berufserfahrung (aber nicht Voraussetzung).
Die Bewerbung richtet sich ausschließlich an Bewerber/innen, die in den letzten drei Jahren in keinem Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Thüringen gestanden haben/stehen.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist befristet bis zum 31.12.2013, grundsätzlich besteht in Abhängigkeit von den haushaltsmäßigen Voraussetzungen die Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Aussagefähige Bewerbungen werden bis 22.04.2013 erbeten an das
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
Personalreferat
Stichwort: „Referentinnen/Referenten (Volljuristinnen/Volljuristen)
Kennziffer: 07/2013“
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt.
Eine Rückübersendung von Bewerbungsunterlagen ist nur möglich, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wird. Bei Bewerbungen ohne entsprechenden Rückumschlag wird davon ausgegangen, dass auf eine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen verzichtet wird. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
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