Energieaufsicht, Landeskartellbehörde

Die Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen unterstehen der staatlichen Aufsicht, die die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung überwacht. Die Aufsicht richtet sich nach dem im Sommer 2005 in Kraft getretenen und zwischenzeitlich novellierten neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das das zuvor schon bestehende energieaufsichtliche Regelwerk im Wesentlichen übernommen und um Regelungen zur Netzregulierung ergänzt hat. Bei dem energieaufsichtlichen Regelwerk handelt es sich um „Sonderverwaltungsrecht für Energieversorgungsunternehmen“.

Die staatliche Aufsicht umfasst 
 
  • die allgemeine Energieaufsicht
  • die Aufsicht über den Netzbetrieb und
  • die Kartellaufsicht. 

Zuständig hierfür sind die Energieaufsichtsbehörde, die Landesregulierungsbehörde und die Landeskartellbehörde Energie im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie.