Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

Durch die  Jobcenter werden zur Erreichung dieses Ziels Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen erbracht. Auf der Homepage der  Bundesagentur für Arbeit können Sie sich zielgerichtet über die Leistungsformen und -voraussetzungen informieren.

Um eine Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen im Alltag zu vermeiden, werden seit 01.01.2011 durch die Jobcenter bzw. durch die kreisfreien Städte und Landkreise  Bildungs- und Teilhabeleistungen erbracht.

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT) ist im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oberste Rechtsaufsichtsbehörde über die von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu erbringenden Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung). Das  Landesverwaltungsamt führt die Rechtsaufsicht.

Dem TMWAT obliegt die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger. Dies sind im Freistaat Thüringen aktuell die  Stadt Jena und der  Landkreis Eichsfeld sowie die Landkreise Greiz und  Schmalkalden-Meiningen. Im Unterschied zu den  Jobcentern, in denen Landkreis oder kreisfreie Stadt mit der Bundesagentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung bilden, erbringen diese Kommunen auch  die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in eigener Verantwortung.