Wirtschaftsministerium erhöht Förderung für kleine Kinos
300.000 Euro in 2011 und 2012 für Umrüstung von Analog auf Digital
Das Thüringer Wirtschaftsministerium unterstützt die kleinen Kinos in Thüringen bei der Umrüstung von analoger auf digitale Abspieltechnik. Aufgrund des großen Bedarfs hat das Ministerium das dafür aufgelegte Förderprogramm in 2011 und 2012 um 100.000 Euro auf 300.000 Euro aufgestockt. Sieben Filmtheater in Bad Langensalza, Bad Salzungen, Meiningen, Altenburg, Ilmenau, Greiz und Bad Klosterlausnitz wurden bereits darin unterstützt, ihre Technik zu modernisieren. „Das Land macht die regionale Kinolandschaft zukunftsfest“, sagte der Thüringer Wirtschaftsminister Matthias Machnig. „Auch in kleineren Städten und Gemeinden muss die Kino-Kultur auf einem hohen Niveau erhalten bleiben.“
Grund für die Aufstockung des Programms ist die steigende Nachfrage: Immer mehr kleine Kinos in Thüringen stellen einen Antrag auf Unterstützung. Sie müssen jetzt umrüsten, da der Kinoverleih in Zukunft nur noch digitale Filme ausgeben wird. „Die kleineren Kinos haben einen hohen kulturellen Wert und sorgen für ein Stück Lebensqualität auch jenseits der Metropolen“, sagte Machnig. Gerade diese Filmtheater haben oftmals nicht die finanziellen Mittel, die Umrüstung zu stemmen. Rund 70.000 Euro pro Kinosaal kostet die neue Technik. Das Wirtschaftsministerium finanziert mit maximal 20.000 Euro pro Vorführraum knapp 30 Prozent dieser Kosten. Der Bund und die Filmförderungsanstalt des Bundes übernehmen zusätzlich eine Summe von maximal 40 Prozent der Umrüstungskosten.
Zehn Kinosäle in sieben kleinen Filmtheatern konnten bereits bei der Umrüstung unterstützt werden:
- Capitol in Altenburg,
- Burgtheater in Bad Langensalza,
- pab Kinocenter in Bad Salzungen,
- Casino Lichtspiele in Meiningen,
- Linden Lichtspiele in Ilmenau,
- UT99 Kinocenter Greiz,
- Holzlandkino Bad Klosterlausnitz.
Betreiber von Filmtheatern in Thüringen können weiterhin Anträge an das Wirtschaftsministerium stellen. Bis Ende 2012 gibt es diese Förderung. Voraussetzung ist, dass es sich um gewerbliche Kino-Betreiber handelt, die ihren Sitz in Thüringen haben und das Kino im Freistaat betreiben. Auch muss die Investition nachhaltig sein und die Wirtschaftlichkeit des Kinos sicherstellen.
Larissa Schulz-Trieglaff
Stellv. Pressesprecherin
14.06.2012