26.03.2013 15:51 Uhr

Zuständigkeiten des IT-Dienstleisters

 

Gemäß Anordnung zur Errichtung des Thüringer Landesrechenzentrums und Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten vom 15.11 2011 wird das Thüringer Landesrechenzentrum als eine dem für Finanzen zuständigen Ministerium unmittelbar nachgeordnete Oberbehörde mit Sitz in Erfurt errichtet.
Das Thüringer Landesrechenzentrum wird als Landesbetrieb nach §26 der Thüringer Landeshaushaltsordnung geführt.
 
Das Thüringer Landesrechenzentrum unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben und anderen Aufgaben der Landesverwaltung durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik und mit weiteren Dienstleistungen.
Es betreibt insbesondere die Informations- und Kommunikationstechnik-Verfahren der Landesverwaltung, die hochverfügbar sein müssen oder hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen und wenn gesetzliche Regelungen bestimmen, dass die mit diesen Verfahren unterstützten Aufgaben staatliche Aufgaben sind.
 
Sofern Kommunen im Rahmen der Auftragsverwaltung für das Land tätig werden, kann das Thüringer Landesrechenzentrum den Betrieb deren Informations- und Kommunikationstechnik- Verfahren unterstützen.