Thüringer Liegenschaftsmanagement

22.01.2013 11:28 Uhr

Wärme

Heizenergieverbrauch

Trotz moderner Baumaterialien kann durch gezieltes Energiemanagement weiteres Sparpotential ausgeschöpft werden. Wesentliche Einsparungen sind durch die Einstellung der nach DIN empfohlenen Raumtemperaturen (Büros: 20°C; Flure: 15°C) und in der passenden Einstellung der Heiz- und Absenkzeiten möglich. Es ist davon auszugehen, dass eine Absenkung um 1°C Raumtemperatur ca. 6% Heizenergie spart. Mit folgender Messtechnik kann die ZBÜ sämtlichen Landesliegenschaften und zivilen Bundesliegenschaften bei der Energieeinsparung unterstützen: Temperatur-/ Feuchte- Datenlogger Diese Geräte zeichnen über ein frei bestimmbares Zeitintervall bis zu 7.200 Temperaturmessungen auf.

Temperaturaufzeichnung

Folgende Logger stehen zur Verfügung

1St. Temp.-/ rel. Feuchte- Datenlogger –30°C bis +50°C / 0 bis 100%

2St. Temp.- Datenlogger mit ext. Fühler –40°C bis +125°C

1St. Temp.- Datenlogger mit ext. Fühler –50°C bis +300°C

1St. Temp.- Datenlogger mit int. Fühler –10°C bis +40°C1St. Temp.- Datenlogger mit int. Fühler –40°C bis +85°C

Infrarot1

Infrarot-Kamera

Mit Hilfe einer Infrarot-Kamera lassen sich Wärme-Brücken und thermische an Gebäuden leicht aufspüren und gezielt beseitigen.

 

 

Infrarot2

Darüber hinaus ist die Infrarot-Kamera einsetzbar:

  • Ortung von Leckagen und undichter Fernwärmeleitungen
  • Vorbeugender Brandschutz, speziell bei Elektroanlagen
  • Ortung undichter Trinkwasseranlagen
  • Überprüfung durchfeuchteter Flachdächer
  • Ortung unter Putz oder im Fußboden verlegter Leitungen
  • Vorzeitiges Verhindern von Schimmelpilzbefall
  • Aufspüren von Baumängeln

Einige technische Daten:

  • Messbereich : -20°C bis +55°C
  • T 0,1 bis 0,2 K
  • 160 x 120 Pixel

Heizkostenverteilung

Verschiedene Hausverwaltende Dienststellen stehen vor dem Problem, dass sie Betriebskosten weiterverrechnen müssen. Grundsätzlich sollte dies nach der „Heizkostenverordnung“ erfolgen. Die Umsetzung der „Heizkostenverordnung“ erfolgt in 3 Schritten:

  1. Erfassung der zulässig anrechenbaren Kosten (Heizenergie + elektr. Hilfsenergie + Wartung + Reinigung des Heizraumes + Abrechnungskosten + Schornsteinfeger)
  2. Festlegung eines Konstantanteils (nach Brutto-Grundriss-Fläche) und eines variablen Teils (nach Wärmemengen- Verbrauch) Der konstante Teil ist zwischen 30 % und 50 % anzusetzen, 30 % bei Wärmemengenrechnern, 50% bei Heizkostenverteilern
  3. Aufteilung nach diesem Schlüssel auf die einzelnen Nutzer

Energiepreise

Zur Beheizung der von der ZBÜ betreuten Liegenschaften, werden eine Vielzahl von Energieträgern verwendet. Ein Blick in die historische Preisentwicklung soll helfen, für zukünftige Heizanlagen den richtigen Energieträger auszuwählen.
Eine Anfrage beim Landesamt für Statistik ergab folgendes Bild:

 

Energiepreis

Die Grafik verdeutlicht, dass die Preiste für Gas und Fernwärme, dem Ölpreis zeitlich versetzt folgen. Dem Ölpreis folgt entsprechend der jeweiligen Preisgleitklausel, ¼ bis 1/2 Jahr später die Gas- und Fernwärmepreise.
Der Strompreis entwickelte sich seit 2000 relativ gering nach oben, ein Grund darüber nachzudenken, Elektroenergie in Wirtschaftlichkeitsberechnungen als Antriebsenergie für Wärmepumpen mit einzubeziehen.

Wärmepumpe und oberflächennahe Geothermie

Rasch steigende Preise für fossile Energieträger, gegenüber moderat steigenden Preisen für Elektroenergie, ergeben für Wärmepumpen in Verbindung mit oberflächennaher Geothermie, inzwischen eine ausgezeichnete Wirtschaftlichkeit. Das niedrige Temperaturniveau im Erdreich (ca.5°C) hebt eine Wärmepumpe auf knapp unter 40 °C Vorlauftemperatur.

Wärmepumpe

Die reinen Betriebskosten sind derzeit schon sehr günstig: Mit einer Leistungszahl = 4 (aus einer kWh Elektroenergie kann man 4 kWh Heizenergie gewinnen) und einem kWh- Preis für Wärmepumpenstrom von 8-9 ct/kWh (incl. Energie- und MWSt) liegt der kWh- Preis bei 2-2,25ct/kWh gegenüber Gas = 4,4ct/kWh!
Die Antwort auf die sich sofort daraus ergebende Frage: warum nicht nur noch Wärmepumpanlagen gebaut werden, liegt in den hohen Investitionskosten für die Wärmequellenerschließung und eine meist nicht vorhandene Flächenheizung. Inzwischen geht die Preisschere aufgrund des steigenden Preises für fossile Energieträger und Elektroenergie in Verbindung mit günstigen Kapitalkosten soweit auseinander, dass Wärmepumpen in keiner Wirtschaftlichkeitsberechnung fehlen sollten. Die Empfehlung einer AMEV- Richtlinie, Flächenheizungen nicht einzubauen, sollte unter diesem Gesichtspunkt dringend überdacht und gegebenenfalls nicht umgesetzt werden.
Für alle Landes- und zivilen Bundesliegenschaften berechnet die ZBÜ jederzeit gern die Wirtschaftlichkeit.

Mietliegenschaften

Vor verbindlichen Zusagen und Verlängerungen von Mietverträgen, sollten neben dem eigentlichen Mietzins unbedingt Nebenkosten, insbesondere für Heizung, Trink-, Ab- und Oberflächenwasser verbindlich feststehen, und für die voraussichtliche Mietzeit hochgerechnet worden sein.
Betriebskosten, hauptsächlich die für die Heizung, sind wesentliche Kostenbestandteile der Anmietung und keinesfalls für jede Anmietung gleich hoch! So zahlte beispielsweise ein Nutzer in einem Öl- beheizten Miet- Gebäude 35€/MWh, 2km entfernt zahlte ein vergleichbarer Nutzer in einem mit Fernwärme versorgtem Mietgebäude 63€/MWh.
Für alle zivilen Bundesliegenschaften und alle Landesliegenschaften im Freistaat Thüringen steht die ZBÜ für Beratungen und Vergleichsberechnungen gern zur Verfügung.