Thüringer Liegenschaftsmanagement

22.01.2013 11:28 Uhr

Elektro

Elektroenergie

Die Kosten für die Elektroenergieversorgung der betreuten Immobilien belaufen sich auf ca. die Hälfte der Gesamtausgaben für Energie und Trinkwasser in Thüringen. Mit ca. 13 Mio. €/a ein wichtiger Kostenfaktor, den es zu beeinflussen gilt. Eine Möglichkeit ergab sich durch die Öffnung des Energiemarktes im Jahre 1998. Durch die Öffnung waren vielfältige Veränderungen zu verzeichnen. Eine Folge war die Einstufung von größeren Abnahmestellen als „leistungsgemessene Abnahmestelle“ durch den Netzbetreiber. Prinzipiell sind Anlagen mit einer elektrischen Arbeit von >100.000 kWh/a oder einer Abnahmeleistung von größer 30 kW (Mittelwert über ¼-Stunde) als solche definiert. Verteilung der Kosten nach Medien

Verteilung der Kosten nach Medien
Abbildung 1

Da eine Vielzahl von den Thüringer Abnahmestellen Abnahmestellen in diese Kategorie gefallen sind, erhöhte sich der Anteil von 120 leistungsgemessenen Abnahmestellen im Jahre 2000 auf ca. 187 im Jahr 2005, mit der Folge, dass diese Abnahmestellen die Elektroenergie preisgünstiger beziehen können. Die momentane Versorgungsstruktur kann der Grafik entnommen werden. Interessant ist dabei, dass über die ca. 187 leistungsgemessenen Abnahmestellen ca. 83% der gesamten Elektroenergie bezogen weren, d.h. die 865 (bzw. ca. 1.650 mit den Ampelanlagen der Straßenbauverwaltung) beziehen nur 17% der gesamten Energiemenge.

Bezug der Elektroenergie

Bezug der Elektroenergie

Ausschreibung von Elektroenergie

Durch die Öffnung des Energiemarktes stand der Behandlung der Elektroenergie als Ware nichts mehr im Weg, D.h. die Ware „Strom“ konnte seit diesem Zeitpunkt als Ware eingekauft werden. Im Jahr 2005 wurde zum dritten Mal nach 2001 die Lieferung des Elektroenergiebedarfes des Freistaates und des Bundes in Thüringen in einem offenen, europaweiten Ausschreibungsverfahren vergeben. Die Federführung und Koordination lag erneut bei der ZBÜ. Den Bietern lagen Angaben zur Bezeichnung der Abnahmestelle, Straße, PLZ, Ort, Versorger und Vertragsart vor. Als Kalkulationsgrundlage wurde für jede Abnahmestelle die bezogene elektrische Arbeit des Vorjahres angegeben. In der Summe entspricht dies einer elektrischen Arbeit von ca. 111 GWh/a. Im Ergebnis der Ausschreibungen konnte jeweils der Nachweis geführt werden, dass durch das Ausschreibungsergebnis ein Preis erzielt wurde, der unter der Marktentwicklung lag. Interpretation von Lastgängen Für Elektroenergiekunden mit Leistungsmessstellen wurde die Fernauslesung der Verbrauchswerte durch den Netzbetreiber zum Standard. Dem Stromlieferanten müssen diese Angaben lt. Verbändevereinbarung für die Berechnung der Netznutzungsentgelte zur Verfügung gestellt werden. Damit war es möglich, vertraglich die Übergabe der Lastgänge für diese Messstellen mit dem jeweiligen Lieferanten zu vereinbaren. Anhand der Auswertung dieses umfangreichen Datenmaterials (ca. 35.000 Datensätze pro Abnahmestelle) kann das Abnahmeverhalten vom Tages- bis zum Jahresverlauf detailliert dargestellt werden. Auffälligkeiten bei der Abnahme von Elektroenergie werden sichtbar und müssen erklärt oder durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden. Die Lastspitzen, die durch elektrische Anlagen erzeugt werden, hängen im Wesentlichen davon ab, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Menge Energie benötigt wird. Die Entstehung von Energiespitzen kann zu erheblichen Kosten führen. Dem kann entgegengewirkt werden, wenn Möglichkeiten gefunden werden, ausgewählte Verbraucher in Spitzenzeiten auszuschalten bzw. in ihrer Leistungsaufnahme zu begrenzen. Für eine Lastganganalyse ist es erforderlich, die einzelnen Verbraucher zu ermitteln und die zeitliche Abhängigkeit ihrer Leistungsaufnahme darzustellen. Zu diesem Zweck wurde ein Netzanalysegerät erworben. Die nachfolgende Abbildung zeigt die absolute Lastaufnahme der beispielhaft ausgewählten Finanzämter in kW für eine willkürlich ausgewählte Woche im Juni.

absolute Lastaufnahme
Abbildung 3

Die Fläche unter der jeweiligen Kurve zeigt die elektrische Arbeit in kWh. Im Vergleich fällt sofort auf, dass die Grundlast des Finanzämtes Sömmerda annähernd doppelt so hoch liegt wie der errechnete Durchschnitt. Die Spitzenlast schwankt zwischen 25 kW (Sonneberg) und über 60 kW (Weimar, Mühlhausen, Jena). Die Leistungsspitze ist abhängig von der Größe der Gebäude, dem technischen Ausstattungsgrad und weiteren Faktoren. Unter der Berücksichtigung, dass die hier gezeigten Lastspitzen eine Grundlage der monatlichen Elektroenergie-Abrechnung sind, wird deutlich, wie kostenintensiv gleichzeitig eingeschaltete Verbraucher sind. Momentan kostet ein kW ca. 14 € pro Monat (= 168 € pro Jahr). Energieberatungsunternehmen gehen davon aus, dass grundsätzlich 10 % der Leistungsspitzen ohne besondere Aufwendungen verringert werden können. Energiebewusste Betreiber bzw. Verwalter von Immobilien werden das Potential erkennen und handeln. Für alle Sondervertragskunden mit Leistungsmessung können die Daten sowie entsprechende Auswertungen und Empfehlungen bei der ZBÜ abgefragt werden.