Aufgaben
Zentrale Betriebsüberwachungsstelle (ZBÜ) Der sparsame Umgang mit Energie und Wasser ist ein vorrangiges Ziel der Thüringer Landesregierung. Neben dem Klimaschutz führt der schonende Umgang mit diesen Ressourcen auch zu einer Entlastung des Haushaltes. Im Sinne einer Vorbildfunktion kommt der Nutzung des landeseigenen Gebäudebestandes eine besondere Verantwortung zu. Es ist unabdingbar, dass im Rahmen eines landesweiten Energie- und Liegenschaftsmanagements der selbst genutzte Gebäudebestand sowie alle Planungen und Entwicklungsvorhaben einer ständigen Kontrolle und Optimierung unterliegen. Mit der Gründung des Landesbetriebes „Thüringer Liegenschaftsmanagement“ schuf die Landesregierung ein Instrument, mit dem der Freistaat optimal auf steigende Anforderungen im Umgang mit Immobilien reagieren kann. Die Zentrale Betriebsüberwachungsstelle (ZBÜ), der die Kontrolle und Optimierung des Energieverbrauchs landeseigener Liegenschaften obliegt, wurde im Jahr 1996 gegründet und im Jahr 2000 in diesen Landesbetrieb integriert. Sie ist z.Z. mit 4 Personen besetzt und hat konkret folgende Aufgaben:
- Ansprechpartner für alle Hausverwaltungen des Bundes(zivil) in Thüringen und des Freistaates Thüringen zu Fragen des Energie- und Medienverbrauches
- Zentrale Anlaufstelle zu Fragen des optimalen und damit kostengünstigsten Energieeinsatzes für alle Bund(zivil)- und Landesliegenschaften
- Ausschreibung der vom Freistaat und Bund(zivil) benötigten Elektroenergie
- Aufbau und Pflege eines flächendeckenden Energiemanagementsystems zur:
- Optimierung von Energielieferverträgen - zur Senkung der Bewirtschaftungskosten in den Liegenschaften
- Regelmäßiges Verfassen eines Energieberichtes
- Darstellung von historischen Verbrauchs- und Kostenentwicklungen bzw. Darstellung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von Investitionen
- Energieprognosen zum Energie- und Finanzbedarf – sowohl global als auch im Detail
- Umsetzung eines umfangreichen Energiekenndaten- Vergleichs (Benchmarking)
- Eingangskontrolle der Energiemeldung auf dem Meldeformular
- Informationsweitergabe an die Staatsbauämter bei energetisch auffälligen Liegenschaften
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu geplanten energierelevanten Investitionen