Der Landesbetrieb
Der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement wurde am 01.01.2000 gegründet und ist als rechtlich unselbständiger Teil der Thüringischen Landesverwaltung erwerbswirtschaftlich tätig.
Errichtungserlass und Betriebssatzung
Sowohl der Errichtungserlass des Thüringer Finanzministeriums als auch die Betriebssatzung des Landesbetriebes sind im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2000, S. 1636, geändert am 31.01.2003 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 8/2003, S. 307), am 05.03.2004 (Thüringer Staatsanzeiger Nr.13/2004, S. 894) am 27.02.2004 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 13/2004, S.894) und am 25.03.2008 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 15, S. 523) nachzulesen.
Betriebssatzung
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Immobilienmanagement bündeln
Vordringliche Aufgabe des Landesbetriebes ist es, die vielfältigen Zuständigkeiten im Bereich des Immobilienmanagements innerhalb der Landesverwaltung zu bündeln. Bestehende Kostenstrukturen werden mit der Zielsetzung transparent gemacht, langfristig die Kosten im Bereich des technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Gebäudemanagements zu reduzieren, ohne dass die Immobiliennutzer (in aller Regel Dienststellen der Landesverwaltung) in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden. Die sonstigen Aufgabenschwerpunkte des Landesbetriebes ergeben sich aus der Betriebssatzung sowie dem Bereich Aufgaben auf dieser Internetseite.
Kostentransparenz
Gegenüber einer „zentralen Behördenlösung“ (beispielsweise einem landesweit zuständigen Liegenschaftsamt) bietet die Organisationsform des Landesbetriebes den Vorteil, dass mit Hilfe der kaufmännischen Buchführung und einer hierauf aufgesetzten Kosten- und Leistungsrechnung die für eine Betriebssteuerung nach wirtschaftlichen Grundsätzen erforderliche Kostentransparenz hergestellt werden kann. Gegenüber einer Gesellschaft des Privatrechts bestehen die Vorteile eines Landesbetriebes vor allem darin, dass ansonsten anstehende Probleme im Steuer- und Vergaberecht vermieden werden.
Verwaltungsrat
Vertreter aller Thüringer Ministerien sowie der Thüringer Staatskanzlei sind im Verwaltungsrat des Landesbetriebes vertreten, die Dienst- und Fachaufsicht über den Landesbetrieb obliegt dem Thüringer Finanzministerium.