Thüringer Finanzministerium

12.02.2013 09:00 Uhr

Aktenplan und Geschäftsverteilungsplan

Nach § 11 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes sind Aktenpläne und Geschäftsverteilungspläne ohne Angabe personenbezogener Daten allgemein zugänglich zu machen. Den Aktenplan für die Finanzverwaltung und den Geschäftsverteilungsplan des Thüringer Finanzministeriums finden sie hier:

Aktenplan

Aktenpläne sind ein einfaches System der Kennzeichnung. Ihr Ziel ist es, das gesamte Schriftgut, wie etwa Akten, systematisch zu ordnen. Der Aktenplan für die Finanzverwaltung ist bundeseinheitlich.

Aktenplan für die Finanzverwaltung
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Geschäftsverteilungsplan

Im Geschäftsverteilungsplan sind alle wesentlichen Arbeitsaufgaben des Thüringer Finanzministeriums dargestellt. Dabei werden die Verantwortungsbereiche der einzelnen Referate abgebildet. 

Geschäftsverteilungsplan des Thüringer Finanzministeriums
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Weiterführende Informationen

Aktenstapel

Nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) müssen die Aktenpläne und Geschäftsverteilungspläne von Behörden allgemein zugänglich gemacht werden.