Thüringer Finanzministerium

07.01.2013 10:31 Uhr

Arbeitszeitsouveränität

Sonderurlaub zur freien Verfügung, für Weiterbildung, für Austauschprogramme oder zur Aufnahme einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes

Der Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach diesem Angebot ist ein „Beurlaubungsmodell“ für einen längeren Zeitraum.

Sie können den Sonderurlaub bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren ohne Unterbrechung nehmen. Eine erneute Beurlaubung im Anschluss oder zu einem späterem Zeitpunkt ist möglich. In der Regel sollte die Beurlaubung aber mindestens sechs Monate betragen.

Sofern Sie sich beruflich neu orientieren wollen, ist Ihnen während der Beurlaubung grundsätzlich jede Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes erlaubt. Die Tätigkeit darf jedoch nicht dem Ansehen des öffentlichen Dienstes schaden und es darf keine Kollision mit Ihren bisherigen Dienstpflichten entstehen.

Wenn Sie eine dauerhafte Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes des Landes Thüringen anstreben, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Arbeitsverhältnis auch während des Sonderurlaubs zu beenden. 
 

Information für Beschäftigte der Landesverwaltung Thüringen, die einen Sonderurlaub zur freien Verfügung, für Weiterbildung, für Austauschprogramme oder zur Aufnahme einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes anstreben als pdf-Datei.
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Weiterführende Informationen

Sonderurlaub


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