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Öffentlicher Dienst

Beihilfe

Der Dienstherr hat eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beamtinnen und Beamten. Er verpflichtet sich, im Krankheits-, Pflege - und Geburtsfall einen Teil der anfallenden Kosten im Rahmen der Beihilfe zu erstatten.

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Für Tarifbeschäftigte

Das Thüringer Finanzministerium nimmt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildenden des Landes zentrale Arbeitgeberfunktionen wahr. Es vertritt die Interessen des Landes Thüringen in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder...

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Für Beamte

Informationen zur Besoldung und Beamtenversorgung

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Arbeitszeitmodelle

Pflegezeit und Familienpflegezeit, Ampelkonto, Sabbatical und Sonderurlaub...

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Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeld

 

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Alle Themen

junge Frau sitzt am Schreibtisch und lächelt in die Kamera

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