Thüringer Finanzministerium

07.01.2013 10:32 Uhr

Arbeitszeitsouverenität

Sabbatical

Das Sabbatical ist ein zeitlich befristetes Arbeitszeitmodell, in dem durch Vorarbeit eine Freistellung vom Dienst von bis zu zwei Jahren erreicht werden kann. Innerhalb des festgesetzten Gesamtzeitraums eines Sabbaticals wird mit Ihnen eine durchgehende Teilzeitbeschäftigung vereinbart. Der Gesamtzeitraum besteht aus einer Arbeitsphase, in der Sie ohne Arbeitszeitverkürzung vollzeitbeschäftigt sind, und einer Freistellungsphase, in der Sie Ihren eigenen Interessen nachgehen können. Während der Gesamtzeit (Arbeits- und Freistellungsphasen) erhalten Sie anteilige Bezüge.

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Zeitvarianten. Der erlaubte Zeitrahmen eines Sabbaticals reicht von 24 Monaten bis zu vierzehn Jahren – bei höchstens zwei Jahren Freistellung. Innerhalb dieses Zeitrahmens sind verschiedene Varianten der Dauer der Arbeits- und Freistellungsphasen möglich. Die Freistellungsphase liegt am Ende des Gesamtzeitraumes. Sie ist zusammenhängend in Anspruch zu nehmen.

Ein Sabbatical können Sie auch zum Übergang in den Ruhestand nutzen, indem Sie nahtlos aus der Freistellungsphase in die Rente wechseln.

Das Dokument "Sabbatical" erhalten Sie hier als pdf-Datei.
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Weiterführende Informationen

Sabbatical


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