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Sonderurlaub
Beamte und Richter
Für Fragen, die das besondere Rechtsverhältnis der Beamten betreffen, ist das Thüringer Innenministerium zuständig. Dazu zählt vor allem die Betreuung des Thüringer Beamtengesetzes, des Thüringer Personalvertretungsgesetzes, der Thüringer Laufbahnverordnung und der dazu gehörenden Nebengebiete sowie der entsprechenden rahmenrechtlichen Bestimmungen des Bundes.
Thüringer Innenministerium