Thüringer Finanzministerium

07.01.2013 10:35 Uhr

Reform der Grundsteuer

Finanzminister Wolfgang Voß:

Thüringen bringt eigenes Modell für die Neuordnung der Grundsteuer ein

Vorhandene Datenbasis wird genutzt

Der Freistaat Thüringen wird auf der Finanzministerkonferenz am 27. Januar 2011 ein weiteres Modell zur Neuordnung der Grundsteuer vorstellen. Dieses Modell baut auf einer wertorientierten Boden- und einer wertunabhängigen Gebäudekomponente auf. Neben den Bodenrichtwerten orientiert sich im Thüringer Vorschlag die Höhe der Grundsteuer an der Bruttogrundfläche der Gebäude. „Bei unserem Vorschlag ist die Bemessungsgrundlage einfach und kaum streitanfällig. Jeder kann mit wenig Aufwand die Berechnung nachvollziehen“, unterstreicht Minister Wolfgang Voß. Jedem Quadratmeter Gebäudefläche werde ein fester Wert zugeordnet – es werde aber unterschieden nach Wohnnutzung und sonstiger Nutzung.

Das Thüringer Modell sieht die Rechtfertigung dafür, dass Gemeinden Grundsteuer erheben, vor allem darin, dass die öffentliche Hand Infrastruktur bereitstellt und erhält. „Diese Infrastruktur bestimmt maßgeblich den Wert und die Nutzbarkeit des Grundstücks“, erläutert der Minister.

Deshalb sehe das Thüringer Modell auch die Befreiung der land - und forstwirtschaftlichen Nutzflächen vor, da Erschließungs- und Infrastrukturleistungen der öffentlichen Hand bei diesen Flächen vernachlässigbar sind. Stattdessen werde die dazugehörige Hofstelle mit den entsprechenden Gebäuden im allgemeinen System der Grundsteuer erfasst.

Neben zwei anderen bereits öffentlich bekannten Modellen soll deshalb auch der Thüringer Vorschlag in die nächste Phase der Bearbeitung und Evaluation in die zuständige länderübergreifende Facharbeitsgruppe einfließen. Darüber werden sich die Finanzminister in dieser Woche verständigen. Ziel ist es, die vorgeschlagenen Modelle in einem weiteren Schritt einer Erprobung zu unterziehen. „Wir haben bereits in einem kleineren Umfang die Grundidee auf Thüringer Fälle getestet“, so Finanzminister Voß. Jetzt soll eine bundesweite Testphase eingeleitet werden, um die beste Lösung für die Reform der Grundsteuer zu finden. Es handelt sich zunächst um einen bundesweiten Prozess der Entwicklung einer zukunftsbezogenen, verfassungsfesten Grundsteuerreform. „Dazu möchte Thüringen einen fachlichen Beitrag leisten“, so Voß.

„Aus unserer bisherigen Erfahrung wäre das Thüringer Modell zeitnah umsetzbar und entspricht von vorn herein der Vorstellung von einfachen Regeln im Steuerrecht“, sagt Voß. Auch könne es relativ einfach auf die Kommunen als zentralen Ansprechpartner übertragen werden. Außerdem ist es unter der Maßgabe der Aufkommensneutralität konzipiert worden.

Anlass für die Neuordnung der Grundsteuer sind verfassungsrechtliche Bedenken, die der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung vom 30. Juni 2010 erneut geäußert hat. Das bisherige System, das an Einheitswerte aus dem Jahr 1935 in den neuen bzw. 1964 in den alten Ländern anknüpft, wurde für zukünftige Zeiträume als nicht mehr verfassungsgemäß eingestuft. „Es soll künftig eine bundeseinheitliche Lösung geben, die auch für den Steuerpflichtigen transparent ist“, unterstreicht Voss.

Hintergrund zu den anderen Modellen:

  • Das Modell der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen löst sich völlig vom Verkehrswert des Grundstücks. Es sieht einen gleichen Ansatz für die Gebäudeflächen wie Thüringen vor, aber einen bundesweit einheitlichen Wert pro Quadratmeter Grund und Boden sowie eine anderes Verwaltungsverfahren.
     
  • Der dritte Reformvorschlag sieht als Basis für die Grundsteuer den Verkehrswert des Grundstücks einschließlich der aufstehenden Gebäude vor, der aus Kaufpreissammlungen abgeleitet wird.
     
  • Der Thüringer Vorschlag berücksichtigt den Bodenrichtwert für den Grund und Boden, vermeidet jedoch die aufwändige, teure und streitanfällige Feststellung des Gebäudewertes. Er kombiniert Elemente der beiden anderen Vorschläge und geht mit einem Steueranmeldeverfahren auch einen anderen Verfahrensweg.

BEWERTUNGSVERFAHREN /  ERMITTLUNG DES GRUNDSTEUERWERTS:

a) für unbebaute Grundstücke

Grundsteuerwert [€] = Fläche [m²] x Bodenrichtwert [€/m²] x 0,5 v.T.

b) für bebaute Grundstücke

Bodenwert: Fläche [m²] x Bodenrichtwert [€/m²] x 0,5 v.T.
Gebäudewert: Bruttogrundfläche [m²]  x  0,20* [€/m²] bzw. x 0,40** [€/m²]

*   zu Wohnzwecken genutzte Gebäudefläche 0,20 €/m²
** nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäudefläche  0,40 €/m²

Grundsteuerwert = Summe aus Boden- und Gebäudewert

c) für Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens:

Der Ertragswert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird nicht mehr ge-sondert in der Grundsteuer A erfasst. Stattdessen wird die jeweilige Hofstelle (Grundstück sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude) gemäß der Wertermittlung für bebaute Grundstücke zur Grundsteuer veranlagt (s.o. b)). Die Grünflächen unterliegen nicht mehr der Grundsteuer.
 
Die Bewertung der Grundstücke erfolgt auf der Grundlage einer vorausgefertigten Erklärung, die bereits alle Angaben zum Grundstück enthält. Die Angaben zur tatsächlichen Gebäudenutzung und die Berechnung der Bruttogrundfläche sind vom Steuerbürger zu liefern (Steueranmeldung). Die Gemeinde ist gehalten die Angaben in Zweifelsfällen zu überprüfen.


Die drei Reformmodelle werden zurzeit verprobt. Mit ersten Ergebnissen wird Anfang des Jahres 2013 gerechnet. 


GRUNDDATEN ZUR REFORM DER GRUNDSTEUER

bundesweit

Grundsteueraufkommen 2010: 9,939 Mrd. €

Wirtschaftliche Einheiten

  • des Grundvermögens (Grundsteuer B): 29.306.009 Einheiten
     
  • des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Grundsteuer A): 4.436.727 Einheiten

Personal: 4.400 Arbeitskräfte

davon in Thüringen

Grundsteueraufkommen 2010: 184,10 Mio. €

Wirtschaftliche Einheiten

  • des Grundvermögens (Grundsteuer B): 174,67 Mio. € (916.349 Einheiten)
     
  • des land- und forstwirtschaftlichen  Vermögens (Grundsteuer A):     9,43 Mio. € (77.438 Einheiten)

Personal:    150 Arbeitskräfte


Der Aufwand Einheitswerte festzustellen und zu pflegen wird seit 1997 nahezu ausschließlich für Zwecke der Grundsteuer betrieben!


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