Thüringer Finanzministerium

07.01.2013 10:37 Uhr

Merkblatt zur KFZ-Steuer bei Mitnahme des Kennzeichens

Das Finanzamt bleibt dem Kfz-Kennzeichen treu

"Das Finanzamt bleibt Ihrem Kfz-Kennzeichen treu", so könnte der Merksatz für alle Thüringer Autofahrer lauten, die mit Ihrem bisherigen Kfz-Kennzeichnen innerhalb Thüringens umziehen.
Das heißt, dass ein Steuerpflichtiger seine Kfz-Steuer auch künftig an das Finanzamt zahlt, das für die Kennzeichnung zuständig ist. Wer also aus Suhl kommt, nach Erfurt zieht, aber sein Suhler Kennzeichen behält, wird weiterhin in Suhl seine Kfz-Steuer zahlen. Auch die entsprechende Kfz-Steuernummer ändert sich nicht.

Da das Interesse am Kfz-Kennzeichen seiner Wahl groß ist, informiert die Thüringer Finanzverwaltung mit einem entsprechenden Merkblatt über die Modalitäten hinsichtlich der Kfz-Steuer.
Mit der kurzen Information soll die Maßnahme des Thüringer Verkehrministeriums begleitet werden, die es Fahrzeughaltern seit 1. März dieses Jahres ermöglicht, das bisherige amtliche Kfz-Kennzeichen nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb des Freistaats Thüringen zu behalten.

Die Thüringer Finanzämter sind im Auftrag des Bundes für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 218.452.117 Euro Kfz-Steuer in Thüringen eingenommen. Das waren etwa 2 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Kfz-Steuer fließt in die Bundeskasse. Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Sie wird insbesondere für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge erhoben.
 

Merkblatt zur KFZ-Steuer bei Mitnahme des Kennzeichens als pdf-Datei
Größe: 70,4 kB

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mehr Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie unter www.bundes-finanzministerium.de