Thüringer Finanzministerium

12.02.2013 15:03 Uhr

Einnahmen

Einnahmen des Landesthüringen als Balkendiagramm für die Jahre 2012-2014
Einnahmen 2010 bis 2014

Fast alle Gelder für staatliche Aufgaben werden von den Bürgerinnen und Bürgern aufgebracht: z.B. durch Steuern und Abgaben.

Übersteigen die Ausgabewünsche die Einnahmen, verschuldet sich die öffentliche Hand. Werden Überschüsse erwirtschaftet, können diese zur Tilgung von Schulden verwendet, Rechtsverpflichtungen abfinanziert oder daraus Rücklagen gebildet werden, aus denen später geschöpft werden kann.

Die Abbildung stellt die Einnahmen Thüringens seit 2010 dar. Deutlich wird, dass die Einnahmen sinken und ab 2012 keine Neuverschuldung geplant ist.

 

Einnahmenstruktur in Thüringen 2012-2014
Einnahmestruktur 2012-2014

Die wesentlichen Einnahmen des Landeshaushalts sind die Einnahmen aus Steuern (57,5%), dem Länderfinanzausgleich (5,8%) und den  Bundesergänzungszuweisungen (10%). Im Jahr 2013 machen diese Einnahmen rund 7,3 Mrd. Euro aus. Im Jahr 2014  werden es ca. 7,4 Mrd. Euro sein.

Die sonstigen laufenden Einnahmen sind Einnahmen beispielsweise aus Verwaltungsgebühren, die Bundesanteile zum Personennahverkehr, zum Wohngeld und zum BAföG.

Weitere Einnahmen sind an Investitionen gebundenen Einnahmen.

Diese kommen beispielsweise

  • vom Bund und dienen der Wirtschaftsförderung; sie werden z.B. für den Bau von Hochschulen, für Städtebauförderung, für die Verbesserung der Infra- und Agrarstruktur eingesetzt.
  • aus der Europäischen Union und sind für eine Vielzahl von bestimmten Ausgaben gebunden, die letztlich zu einer Verbesserung der Wirtschaftssituation und der öffentlichen Infrastruktur in Thüringen beitragen sollen.

Einnahmen-Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern 2012
Einnahmen-Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern 2012

Steuern

Die wichtigsten Einnahmen für den Freistaat sind die Steuereinnahmen. Die gezahlten Gemeinschaftsteuern, z.B. die Umsatzsteuer oder die Lohn- und Einkommensteuer, werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt.

Von der Umsatzsteuer erhalten steuerschwache Länder, so auch Thüringen, durch den Umsatzsteuerausgleich einen etwas größeren Anteil im Vergleich zu steuereinnahmestarken Ländern.

Die Erbschaftsteuer, die Grunderwerbssteuer oder auch die Biersteuer, die die Thüringer zahlen, verbleiben in der Landeskasse. Das sind Ländersteuern.


Bundesdeutscher Finanzausgleich im Detail

Finanzausgleich

Die Finanzbeziehungen in Deutschland sind komplex. Der sogenannte primäre Ausgleich regelt die zu transferierenden Steuererträge durch Gesetz  (Art. 106 Abs. 3 und 4 GG, Art. 107 Abs. 1 GG). Dabei wird klar festgelegt, wer welchen Steueranteil erhält.

Im sogenannten sekundären Finanzausgleich (Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG, Art. 107 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG) wird die Steuerumverteilung nach bestimmten Schlüsseln bestimmt.

Mittels des horizontalen Finanzausgleiches wird ein Ausgleich zwischen mehreren gleichgeordneten Gebietskörperschaften geregelt (Land zu Land). Der vertikale bestimmt demgegenüber den Ausgleich zwischen über- und untergeordneten Gebietskörperschaften (Bund zu Land, Land zu Gemeinde).

 

Finanzausgleich zwischen den Ländern

Die Länder in Deutschland unterscheiden sich nicht nur kulturell,  sondern auch hinsichtlich ihrer Bevölkerung und Wirtschaftskraft. Das Ziel des Länderfinanzausgleiches ist, dass „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen“ wird.  (Länderfinanzausgleich)

Der Länderfinanzausgleich (LFA) im weiteren Sinne beinhaltet alle Ausgleichssysteme in Deutschland, die die Unterschiede der Finanzkraft austarieren. Den meisten ist der LFA jedoch bekannt als Zahlungssystem zwischen den Ländern selbst. Dabei helfen die steuer-starken Länder den steuer-schwachen  (weiterführende Informationen finden Sie hier).

Insbesondere anhand der Einwohnerzahl werden die jährlichen Leistungen aus dem LFA im engeren Sinn für Thüringen bemessen. Voraussichtlich werden das im Jahr 2013 533 Mio. Euro, im Jahr 2014 539 Mio. Euro sein (LFA im engeren Sinne).  Dies entspricht in etwa 5 % der Gesamteinnahmen.

 Bundesergänzungszuweisungen

Die Zuweisungen, die Thüringen aufgrund der Bundesergänzungszuweisungen erhält, sind ebenfalls beachtlich. Insgesamt machen diese etwa 15,8 % des Haushaltsvolumens aus.

Bundesergänzungszuweisungen werden unterschieden in Zuweisungen, die von der Finanzkraft der Länder abhängig sind und solche, die es nicht sind.

Finanzkraftabhängige Zuweisungen:

  • Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen: Diese sind Finanzmittel, die über den LFA hinaus gezahlt werden, wenn Länder auch nach dem LFA unter 100% der durchschnittlichen Finanzkraft der Bundesländer liegen sollten. Im Detail bekommen die Länder, deren Finanzkraft nach LFA i. e. S. unter 99,5 % des Länderdurchschnitts bleibt,  den verbleibenden Fehlbetrag zu 77,5 % ausgeglichen. Es handelt sich also um konjunkturabhängige Zuweisungen für besonders finanzschwache Länder.   
  • Im Detail heißt das für Thüringen, im Jahr 2013 erhält das Land 220 Millionen Euro und im Jahr 2014 222 Mio. Euro in Form von Fehlbetragsbundesergänzungszuweisungen.

Finanzkraftunabhängige Zuweisungen:  

  • Für das Jahr 2013 werden 936,4 Mio. Euro und für 2014 826,6 Mio. Euro zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten in den Thüringen Haushalt fließen. Diese Gelder werden zum Aufbau von Infrastruktur eingesetzt sowie zum Ausgleich kommunaler Finanzschwäche. Diese Zahlungen heißen in der Fachsprache: „Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen“, abgekürzt „SoBEZ“.    
  • In den Jahren 2013 und 2014 erhält Thüringen darüber hinaus 55,7 Mio, Euro zum Ausgleich der Kosten für politische Führung. Hintergrund dieser Gelder: Die kleinen Länder müssen unabhängig von ihrer Einwohnerzahl einen Regierungsapparat vorhalten, der eine gewisse Mindestgröße nicht unterschreiten kann. Gemessen an der Finanzkraft sind die Regierungen in diesen Ländern überproportional kostenintensiv. Die Höhe dieser Zuweisungen wird regelmäßig überprüft.  
  • Für das Jahr 2013 sind 125 Mio. Euro und für das Jahr 2014 sind 142 Mio. Euro für der Freistaat Thüringen vorgesehen, um den Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit seit den HARTZ-IV-Reform zu bewältigen. Diese Mittel werden an die Kommunen weitergeleitet. Diese können damit einen Teil der Kosten tragen.

 


Bund-Länderprogramme und bundesgesetzliche Leistungen

Bei Bund-Länder-Programmen finanzieren Bund und Land gemeinsam wichtige Projekte. Im Jahr 2013 investiert der Bund in Thüringer Projekte rund 294,2 Mio. Euro, in 2014 sollen es 290 Mio. Euro sein.

Für bundesgesetzliche Leistungen, wie z.B. für Wohngeld oder Bafög, erhält der Freistaat vom Bund im Jahr 2013 etwa 667,8 Mio. Euro, in Jahr 2014 664,9 Mio. Euro. Bei vielen dieser bundesgesetzlichen Leistungen trägt das Land jedoch einen Anteil der Kosten, z.B. stammt beim Bafög jeder dritte Euro aus der Landeskasse.

 


Straßenschild mit Beschriftung EFRE-Mittel

EU-Programme

Innerhalb der europäischen Union haben die 27 Mitgliedstaaten für den Zeitraum zwischen 2007 und 2013 festgelegt, welche Regionen besonders unterstützt werden. Ab 2013 wird dies für die Zeit ab 2014 neu bestimmt.

Wachstum und Beschäftigung sollen in weniger entwickelten Regionen gefördert werden, um ein gutes Wirtschaften zu ermöglichen.

Strukturfonds funktionieren nach dem Prinzip der Kofinanzierung: Das heißt, ein Teil der Kosten für ein Projekt (z.B. Bau einer Straße, Gebäude) trägt das Land oder ein privater Investor und ein Teil sind EU-Zuschüsse.

Im Jahr 2013 erhält Thüringen noch  473,1 Mio.Euro von der EU. 2014 werden es voraussichtliche 307,4 Mio. Euro sein 

Die Mittel in der neuen Förderperiode gehen deutlich zurück, weil Thüringen im Vergleich zu anderen europäischen Regionen mittlerweile gut aufgestellt ist.

 


Paragraph und Euro-Scheine

Sonstige Einnahmen

Hinter „Sonstige Einnahmen“ verbergen sich z.B. Bußgelder der Verkehrssünder, Einnahmen aus dem Verkauf landeseigener Liegenschaften, Verwaltungsgebühren für Dienstleistungen der öffentlichen Hand und auch Gerichtskosten. Im Jahr 2013 betragen die geplanten sonstigen Einnahmen rund 291,2 Mio. Euro, im Jahr 2014 sind 292,7 Mio. Euro veranschlagt.