Thüringer Finanzministerium

07.01.2013 10:31 Uhr

Einbringungsrede

Rede von Finanzminister Dr. Wolfgang Voß zur Einbringung des Haushaltsentwurfes 2013/2014, des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 sowie des Kommunalen Finanzausgleichsgesetzes

am 18. Oktober 2012 im Thüringer Landtag

Es gilt das gesprochene Wort!!!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten,

im Namen der Landesregierung lege ich im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes dem Thüringer Landtag drei Gesetzesvorhaben mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vor:

  • das Haushaltsgesetz 2013/2014 einschließlich der Haushaltsplanentwürfe,
     
  • des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 sowie
     
  • das Thüringer Gesetz zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen (FAG)
Finanzminister Wolfgang Voß im Thüringer Landtag
Finanzminister Wolfgang Voß im Thüringer Landtag


I. Doppelhaushalt 2013/2014

[1. Grundmerkmale]

Anrede,

ich komme zunächst zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz.

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2013/2014 ist ein solides Zahlenwerk. Es wurde in einem komplizierten Prozess konzipiert und schließlich durchverhandelt:

  • Er gibt Antwort auf die finanzielle Gestaltung aller Bereiche der Landespolitik bis zum Ende dieser Legislaturperiode.
     
  • Er gibt damit gleichfalls Planungssicherheit für alle gesellschaftlichen Gruppen unseres Landes sowie klare Orientierung insbesondere darüber, welche Impulse das Land bei gegebener Finanzknappheit setzen kann.
     
  • Er ist letztlich Beleg für die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit dieser Landesregierung und für ihr Verantwortungsbewusstsein im Interesse des Freistaates und seiner Menschen.

Dafür möchte ich mich schon an dieser Stelle ausdrücklich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett sowie bei der Ministerpräsidentin im Besonderen bedanken. Mein Dank gilt auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur meines Hauses für die geleistete Arbeit.

Der Doppelhaushaltsentwurf setzt den Weg der Sparsamkeit und der Konsolidierung des Haushalts 2012 konsequent fort, definiert aber gleichzeitig Schwerpunkte in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Landespolitik.

Hervorgehoben werden muss:

  • 2013 und 2014 werden nicht nur keine neuen Schulden aufgenommen, sondern es sollen jeweils 65 Mio. Euro alte Schulden getilgt werden. Damit stellt der Regierungsentwurf zweifellos eine Zäsur dar: wir betreten damit Neuland!
     
  • Das Haushaltsvolumen sinkt in zwei Schritten gegenüber 2012 um rund 150 Mio. Euro. 2014 wird ein Gesamtvolumen i. H. v. rund 8,9 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.
     
  • Der Personalabbau wird weiter fortgeführt: der Haushalt 2013 weist nunmehr 8.818 wegfallende Stellen aus. 
     
  • Das Haushaltsbegleitgesetz enthält eine Reihe auch struktureller Maßnahmen zur Verwaltungsreform, die mittelfristig zu dauerhaften Haushaltsentlastungen führen.
     
  • Die Kommunalzuweisungen betragen rund 2,6 Mrd. Euro und damit wiederum ein Drittel unseres gesamten Haushaltsvolumens.
     
  • Die Haushaltsplanung 2013/2014 knüpft an die der Jahre 2007/2008/2009 an, in denen schon einmal ausgeglichene Haushalte gelungen sind, wagt aber den weiterführenden Schritt der Schuldentilgung.

Anrede,

Politik ist immer eingebettet in ihre Zeit mit ihren spezifischen Problemstellungen, auf die sie Antworten geben muss. Sie ist damit auch nicht losgelöst von äußeren und inneren Zwängen und Notwendigkeiten. Dies gilt gerade auch für die Landespolitik.

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht immer offen zu Tage tritt: Finanzpolitisch ist Thüringen mit seiner Haushaltspolitik auch ein Teil Deutschlands und immer mehr auch Europas. Wesentliche unserer Rahmenbedingungen werden dort formuliert und festgelegt. Außerdem ist ein Landeshaushalt auch immer durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst.

[2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen]

Die Basis der Finanzierung aller öffentlichen Haushalte sind Steuereinnahmen, deren Niveau wiederum Folge insbesondere der Wirtschaftsentwicklung und der Entwicklung am Arbeitsmarkt ist. Diesbezüglich konnte sich Deutschland, aus dem Tal 2009 kommend, eine stetige Aufwärtsentwicklung erarbeiten! Nach einem realen Wachstum von 3,0 % in 2011 rechnet man für
2012 mit einem Anstieg knapp unter 1 %, um 2013 wiederum bei etwa 1 % zu liegen. Die Arbeitslosenquote hat sich infolge dessen auf gegenwärtig 6,5 % deutschlandweit verringert.

Dies hat Folgen;

Auch wenn die Forschungsinstitute Risiken, insbesondere auch aufgrund ungelöster Probleme im Euroraum sehen; wir rechnen nach den uns derzeit bekannten Informationen damit, dass die Steuerschätzer das Ergebnis vom Mai dieses Jahres mehr oder weniger bestätigen. Dies gilt sowohl für die Landes- als auch für die Kommunalebene.

Damit wird sich die Stabilität und Solidität unserer Haushaltsplanung 2013/2014 erneut bestätigen. Dies auch, weil wir Risiko vorsorgend veranschlagt haben.

Auch die Thüringer Wirtschaft entwickelt sich gut, ja sogar teilweise länderüberdurchschnittlich:

  •  das Wachstum lag 2010 mit rund 2,9 % an der Spitze der ostdeutschen Länder, 2011 mit 3,4 % noch einmal und damit auch an vierter Stelle aller Bundesländer,
     
  • die Arbeitslosenquoten sanken von 10,5 % in 2009 auf derzeit 8,0%. Dies ist in Prozentpunkten der zweitstärkste Rückgang aller Länder

Die wirtschaftliche Dynamik im Land ist allenthalben zu spüren. Gründergeist, Wagemut, Tatkraft, Ideenreichtum sowie Einsatzfreude der Menschen im Land sind die treibenden Kräfte, aber auch der Aufbau gelungener mittelständiger Wirtschaftsstrukturen, die schon früh in den 90iger Jahren gelegt wurden. Thüringen ist zweifelsfrei dabei an seine traditionellen Stärken in der Mitte Deutschlands anzuknüpfen.

Auch und gerade deshalb bildet die Wirtschaftspolitik erneut einen Schwerpunkt im Doppelhaushalt 2013/2014. Es ist für die weitere Entwicklung der Thüringer Wirtschaft nicht ohne Belang, wenn sie mit Wirtschaftsfördermitteln der EU sowie aus der Quelle der Bundesmittel zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur zusammen in 2013 mit 389,4 Mio. Euro sowie in 2014 mit 321,2 Mio. Euro rechnen kann.

Anrede,

Thüringen ist auch ein Exportland mit einer Quote von rund 32 % auch wenn diese noch ausbaufähig ist. Unsere Wirtschaft beherrscht Technologien und stellt Produkte her, die europa- und weltweit gefragt sind. Das hat nicht zuletzt die kürzliche Reise der Ministerpräsidentin nach Russland eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Es konnten Aufträge im Gesamtwert von rund 300 Mio. Euro nach Hause geholt werden. Die Aufträge von heute sind die Produktionen von morgen und die Steuereinnahmen von übermorgen. Auf diesem Weg gilt es also fortzuschreiten.

[3. Europapolitische und bundesstaatliche Rahmenbedingungen]

Anrede,

zunehmend ergeben sich grundlegende Anforderungen an die Thüringer Haushalts- und Finanzpolitik aus Regelungen auf EU-Ebene. Diese sind tiefgreifend und leiten eine Phase abseits überbordender Staatsverschuldung in Europa ein.

Im Zentrum stehen hier aktuell der Fiskalpakt und der ihn ergänzende Wachstumspakt.

Wesentliches Element der Einigung zum Fiskalpakt ist die Maßgabe, dass das strukturelle Defizit schon ab 2014 0,5 % des Bruttoinlandsproduktes eines europäischen Mitgliedsstaates nicht übersteigen darf. Diese Bestimmung bedeutet zumindest bis 2019 eine deutliche Verschärfung gegenüber der Schuldenbremse im Grundgesetz.

Für das föderal gegliederte Deutschland ergeben sich daraus Regelungsnotwendigkeiten, die bis auf die Landeshaushalte und Kommunalhaushalte durchschlagen. Denn entscheidend für Deutschland ist dabei nicht das Defizit des Bundes, sondern das gesamtstaatliche Defizit, also auch die Haushaltssituation Thüringens und seiner Kommunen.

Nach zähen Verhandlungen mit dem Bund konnte für die Länder (einschließlich ihrer Kommunen) erreicht werden, dass sie bis 2019 von einer Außenhaftung befreit sind. Ab dem Jahr 2020 jedoch werden die Länder nach den Bestimmungen in Artikel 109 Abs. 5 GG an möglichen Sanktionszahlungen beteiligt. Und diese würden dann auch Thüringen treffen, sollte die Thüringer Haushaltswirtschaft ursächlich mit dafür verantwortlich sein, dass Deutschland seine Zusagen gegenüber der EU nicht einhalten kann.

Wir müssen diese Verpflichtungen sehr ernst nehmen und unsere Haushaltswirtschaft danach ausrichten. Die beste Prävention gegen künftige Sanktionszahlungen Thüringens ist, keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Genau diese Weichenstellung verfolgen wir mit dem Doppelhaushalt 2013/2014, die außerdem in der Ihnen ebenfalls zugeleiteten Mittelfristigen Finanzplanung ihre konsequente Fortsetzung findet. Mehr noch: wir wollen auch über den Doppelhaushalt hinaus nicht nur keine neuen Schulden mehr aufnehmen, sondern wir wollen tilgen, 65 Mio. Euro jährlich!

Anrede,

Deutschland hat mit der Schuldenbremse im Grundgesetz und den geschaffenen Kontrollmechanismen - ich denke hier insbesondere an den Stabilitätsrat - die wesentlichen Schritte zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes bereits vollzogen.

In Thüringen findet sich mit den Bestimmungen in § 18 der Thüringer Landeshaushaltsordnung seit 2009 eine effektive und praktikable Regelung zur Begrenzung der Nettokreditaufnahme, ergänzt um eine Regelung zur verbindlichen Schuldentilgung. Die notwendigen Regularien liegen also in unserem Lande vor.

Und dennoch möchte ich einen erneuten Vorstoß zur Diskussion einer Verankerung der Schuldenbremse in der Thüringer Verfassung unternehmen. In welcher Form Thüringen eine Regelung in die Landesverfassung aufnehmen sollte, ist aus meiner Sicht ein Punkt, den das Parlament zeitnah gemeinsam und parteiübergreifend diskutieren sollte. Die Regelungen in § 18 der LHO sind meines Erachtens dafür gut und richtig. Von einer Verfassungsänderung ginge jedenfalls an die Thüringer Bevölkerung ein überzeugendes Signal, dass die Politik in Thüringen nicht an kurzen Konsolidierungserfolgen interessiert ist, sondern ihren eingeschlagenen Weg in Richtung stabiler finanzieller Grundlagen für unsere Gemeinwesen dauerhaft im Sinne unseres Leitbildes „Thüringen 2020“ beschreiten will. Deshalb appelliere ich an Sie, sich dem Thema „Verschuldungsverbot in der Thüringer Verfassung“ erneut und ernsthaft anzunehmen. Lassen Sie uns dieses Projekt angehen.

Anrede,

es ist aber auch Teil der Wahrheit: die Probleme in anderen Teilen Europas führen zu einer erheblichen Zinsentlastung auch für Thüringen. Dies ist unmittelbare Folge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank.

Lagen die Zinsausgaben 2006 noch bei 708 Mio. Euro, so rechne ich für das Jahr 2014 mit 631 Mio. Euro. Wie lange derartige günstige Bedingungen gegeben sein werden, lässt sich schwer abschätzen. Nur eins: ewig werden diese Konstellationen nicht dauern, auch deshalb ist die heutige Schuldentilgung eine Vorsorge für morgen.

Anrede,

finanzwirtschaftlich hat Europa für unseren Haushalt aber auch ganz unmittelbare Bedeutung. Schon von Beginn an stellt die EU über verschiedene Strukturfonds unterstützend Aufbaumittel für die neuen Länder zur Verfügung. So werden in der laufenden Förderperiode 2007 - 2013 erhebliche Mittel zur Wirtschafts- und Infrastrukturförderung und zur Förderung des ländlichen Raumes und der Agrarwirtschaft, aber auch für soziale Belange wie Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt. Für die kommende Förderperiode 2014 - 2020 müssen wir jedoch davon ausgehen, dass die Beträge um etwa ein Drittel unter den Beträgen der derzeitigen Förderperiode liegen.

Die Entscheidung zu dieser wichtigen Frage soll mit Beschluss über den EU-Finanzrahmen noch in diesem Jahr fallen. Wir dürfen also nicht nachlassen darauf weiterhin interessenwahrend Einfluss zu nehmen.

Anrede,

die Verschuldungskrise in Europa löst mittlerweile tief sitzende Ängste in unserer Bevölkerung aus. 78 % der Thüringer Bevölkerung sind aufgrund der europäischen Schuldenkrise besorgt, mehr als über den Verlust des Arbeitsplatzes oder Kriminalität und Terror. Die Politik hat die Pflicht diese tiefgreifenden Ängste aufzunehmen. Darauf wiederum können nur Sparsamkeit und Schuldentilgung die richtigen Antworten sein.

Auch auf Bundesebene geraten die Rahmenbedingungen für unsere Haushaltswirtschaft allmählich in Bewegung: Die Angriffe einiger Oberbürgermeister aus großen Städten in Nordrhein-Westfalen auf die Solidarpakt-II-Mittel sowie die angekündigte Verfassungsklage zum Länderfinanzausgleich durch das Hauptgeberland Bayern sind Vorboten eines bevorstehenden Ringens um die bundesstaatliche Finanzordnung ab 2020.

Damit bei niemanden ein Zweifel aufkommt: Bei diesem Thema können wir uns keinesfalls auf andere verlassen. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass die Ministerpräsidentin im Zusammenhang mit der Übernahme des Vorsitzes in der Ministerpräsidentenkonferenz dieses Thema bereits als einen Schwerpunkt auf die Agenda ihrer Amtszeit genommen hat. Thüringen wird sich also einbringen und mit gestalten, wie sich dieses für ein aktives Land auch gehört.

Erinnern wir uns: im Zuge der deutschen Einheit wurde die bis dahin gültige Finanzordnung hinsichtlich der Finanzierung der deutschen Einheit vollends umgestaltet.

War es zu Beginn der 90er Jahre der „Fonds Deutsche Einheit“, wurden die neuen Länder ab dem Jahre 1995 in die bundesstaatliche Finanzverfassung einschließlich des Länderfinanzausgleichs vollends gleichberechtigt integriert und der Solidarpakt I mit einem Volumen von 95 Mrd. Euro ins Leben gerufen, von dem Thüringen wiederum rund 15 Mrd. Euro Finanzierungsmittel erhielt.

Diesem schloss sich ab 2005 der Solidarpakt II mit einem Gesamtumfang von 156 Mrd. Euro an, von denen Thüringen bis 2019 rund 25 Mrd. Euro erhalten wird.

Was wird an die Stelle dieser Finanzordnung treten?

Eines steht sicher fest: das Jahr 2020 wird eine tiefgreifende Zäsur für alle Bundesländer und damit auch für Thüringen bringen.

Aus meiner Sicht sind dabei folgende Aspekte von grundlegender Bedeutung:

  • Bei der Neuausrichtung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern wird ein gesamtdeutscher Fokus an die Stelle der Ost-West-Sicht treten. Das heißt nicht, dass die ostdeutschen Länder nicht angemessen vertreten sein werden. Aber unsere Sonderbedarfe werden künftig regional gegen die Gelsenkirchens genauso gestellt werden, wie gegen die des strukturschwachen bayrischen Waldes.
     
  • Auch künftig bedarf es eines Basisausgleichs mangelnder eigener Steuerkraft für schwächere Länder. Heftige Debatten erwarte ich jedoch über das Maß des Ausgleichs. Die Beantwortung dieser Frage wiederum wird auch die Finanzierungsmöglichkeiten Thüringens ab 2020 entscheidend beeinflussen.
     
  • Zusätzlich wird die Frage auf den Prüfstand zu stellen sein, ob das vertikale Verhältnis der Aufteilung gesamtstaatlicher Finanzmittel zwischen Bund und Ländergesamtheit aufgabengerecht und angemessen ist.

[4. Haushalt 2013/2014]

Anrede,

ich nehme jetzt den Doppelhaushalt in seiner Struktur etwas genauer in Augenschein.

[4.1 Einnahmestrukturen]

Entscheidend für die Konsolidierung der Finanzen des Freistaats Thüringen ist die dauerhafte Finanzierung der Landesausgaben durch eigene Einnahmen ohne Schuldenaufnahme.

Damit ist Thüringen eines von fünf Ländern, die für 2013 ihre Haushalte ohne neue Schulden planen.

Mittel- und langfristig ist dieser wichtige Schritt jedoch nicht ausreichend. In Zeiten deutlich zurückgehender Gesamteinnahmen ist es entscheidend zu tilgen. Der Doppelhaushalt 2013/2014 weist daher Tilgungsleistungen i. H. v. jährlich 65 Mio. Euro aus, die laut Tilgungsplan der Mittelfristplanung bis 2016 auf dieser Höhe bleiben sollen. Damit wird Thüringen pro Kopf der Einwohner mit 29 Euro nach Bayern den höchsten Tilgungsbetrag aufweisen.

Lassen Sie mich diesen Aspekt noch einmal anders spiegeln:

Jeder getilgte Euro spart uns die Zinsen kommender Jahre. Bei der Tilgung von 65 Mio. Euro lassen sich jährlich 2 Mio. Euro sparen, die z. B. viele Schulen in unserem Land gut gebrauchen können. Dieser Mechanismus muss uns noch viel klarer werden: Tilgen heißt eben, Investitionen in der Zukunft zu sichern.

Sie alle wissen, dass wir in Thüringen irgendwann in die Situation kommen, wo wir mehr Zinsen gezahlt haben werden, als wir Kredite je aufgenommen haben. Schon heute stehen den 16,3 Mrd. Euro Schulden in der Summe 10,4 Mrd. Euro geleistete Zinszahlungen gegenüber. Dies macht die Verpflichtung deutlich, die wir im Interesse der nachkommenden Generationen in unserem Land auch künftig tragen müssen.

Die Steuereinnahmen, die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und Fehlbetragsbundesergänzungszuweisungen wachsen von rund 6 Mrd. Euro in 2012 auf rund 6,6 Mrd. Euro in 2016 an. Die Steuerdeckungsquote steigt bei gleichzeitigem Rückgang der Gesamtausgaben von 55,6 % auf erfreuliche 64 % in 2016. Damit steigt die Stabilität der Finanzierungsbasis unseres Haushalts kontinuierlich an.

Deutlich ist der Rückgang der Solidarpakt-II-Mittel zu erkennen, die von rund 1 Mrd. Euro in 2012 auf rund 800 Mio. Euro in 2014 fallen.

Die Einnahmestruktur spiegelt außerdem den Rückgang der EU-Mittel wider, die von einem Einnahmeniveau von 524 Mio. Euro in 2012 auf 307 Mio. Euro sinken. Alles in allem weist die Entwicklung der Einnahmen keine Überraschungen auf, strukturell bleiben sie ganz im Rahmen unserer Einschätzungen.

[4.2 Ausgabestrukturen]

Ich komme zur Ausgabenseite und hier zu gewichtigen Strukturproblemen, bevor ich einige wichtige Ansatzpunkte in den Politikbereichen hervorhebe.

[4.2.1 Personal]

Trotz Personalabbaus steigen die Personalausgaben stetig an: rund 73 Mio. Euro in 2013 und noch einmal um rund 84 Mio. Euro in 2014. Das sind rund 160 Mio. Euro in nur zwei Haushaltsjahren und dies, obwohl der verhandelte Personalabbau eingerechnet ist! Mittelfristig werden die Personalausgaben gegenüber 2014 um noch einmal 100 Mio. Euro anwachsen. Die Personalausgabenquote steigt demzufolge auf rund 30 % in 2016 an.

Anrede,

dies ist Sprengstoff für unsere mittelfristige Haushaltskonsolidierung. Auch wenn mit 2012 beginnend bis Ende 2014 1000 Stellen abgebaut sein werden, kann die weitere Schrittfolge für eine nachhaltige Finanzpolitik nicht befriedigen. Wir müssen also zum Gelingen des Projektes „Thüringen 2020“ unsere Anstrengungen in diesem Bereich deutlich verstärken.

Ansatzpunkte dazu sind durchaus vorhanden:

  • Wir werden im Lehrerbereich Abfindungsangebote sowie Angebote zum Eintritt in den vorgezogenen Ruhestand machen - dort, wo wir Überhänge haben, auch um den Stellenplan zu entlasten.
     
  • Einen entscheidenden Schlüssel sehe ich jedoch in einer durchgreifenden Verwaltungsreform. Ih bin also gespannt auf die Vorschläge der Expertenkommission. Nur so werden wir zu einer ausreichenden Personalabbauschrittfolge kommen.

In diesem Zusammenhang darf ich auch auf einige Maßnahmen des Haushaltsbegleitgesetzes verweisen bzw. auf Maßnahmen, die im Haushaltsplanentwurf 2013/2014 umgesetzt wurden:

  • Auflösung der staatlichen Rechnungsprüfungsstellen Gera und Suhl und deren Integration in den Rechnungshof,
     
  • Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Übertragung von Aufgaben des Mess- und
    Eichwesens durch Beleihung Dritter,
     
  • Zusammenlegung der Ämter für technischen Verbraucherschutz und für Lebensmittelüberwachung,
     
  • Eingliederung des Landesamtes für Mess- und Eichwesen in das neue Amt für Verbraucherschutz.

Alle diese Maßnahmen werden mittelfristig zu strukturellen Entlastungen führen, reichen aber, und das muss deutlich gesagt werden, keinesfalls aus.

[4.2.2. Investitionsausgaben]

Die Investitionsausgaben entwickeln sich gewissermaßen spiegelbildlich zu den Personalausgaben, nämlich mit umgekehrten Vorzeichen und stellen gerade deshalb zumindest mittelfristig ein Problem dar. Die Investitionsausgaben haben mit rund 1,2 Mrd. Euro in 2013 und rund 1,1 Mrd. Euro in 2014 im
Bundesvergleich ein hohes Niveau, aber sie gehen langsam zurück.

Zwar ist es richtig, dass das Land seit 1991 über 44 Mrd. Euro an Investitionsausgaben über den Landeshaushalt finanziert hat; es ist richtig, dass damit eine dynamische Landesentwicklung angestoßen und kräftig unterstützt wurde; gleichwohl kommt weiterhin hohen auch öffentlichen Investitionen entscheidende Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu. Ständiges Investieren heißt Modernisieren, Qualitätsverbesserungen und Fortschritt. 

Vor diesem Hintergrund bedeutet zukunftsorientierte Haushaltspolitik eben nicht nur keine neuen Schulden, nicht nur Tilgen, sondern auch Gestaltung der Haushaltsstruktur mit dem Ziel hoher Investitionen. 

Es muss daher unser Ehrgeiz sein, auf lange Jahre - auch über 2020 hinaus - Investitionsquoten über dem derzeitigen Durchschnitt der westlichen Flächenländer von 10 % zu realisieren. „Sparen und Investieren“ sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Beides dient dem Fortschritt des Landes.

[4.2.3 Ressortaufgaben]

Konsolidieren heißt nicht, keine gestaltenden Impulse für das Land geben zu können. Der vorgelegte Haushalt für die Jahre 2013 und 2014 setzt in vielen Bereichen deutliche Akzente:

  • Wie schon angesprochen: ein wichtiger Schwerpunkt unseres Doppelhaushaltes ist der Bereich Wirtschaft: mit einem Etatvolumen von 764 Mio. Euro in 2013 stellt er nach dem Bildungs- und Kulturhaushalt sowie nach dem Infrastrukturhaushalt des Kollegen Carius den drittgrößten Einzelhaushalt dar. 

    Für betriebliche Investitionsfördermaßnahmen stehen aus Mitteln der GRW und EFRE 2013 389 Mio. Euro und 2014 noch einmal 321 Mio. Euro bereit.

    Weitere Entwicklungen können auch im Bereich der Industrieansiedlungen durch die Entwicklung und Verwertung von Industrie- und Gewerbeflächen angeschoben werden mit
    24 Mio. Euro in 2013 und rund 23 Mio. Euro in 2014. 

    Außerdem können Zukunftsentwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien und Produkte ebenso angeschoben werden, wie mit Qualifizierungsmaßnahmen - finanziert über ESF-Mittel - ein Beitrag zur Abmilderung des Fachkräftemangels geleistet werden kann.

Einen eindeutigen Schwerpunkt bildet auch der weitere Aufbau unserer Infrastruktur. Der Etat des Einzelplans 10 wächst auf rund 780 Mio. Euro auf. Wesentliche Bestandteile bilden:

  • die Ausgaben im Bereich des ÖPNV, die leicht auf 291 Mio. Euro anwachsen,
     
  • die Ausgaben im Bereich des Kommunalen- und Landesstraßenbaus wachsen gegenüber 2012 in den Jahren 2013 und 2014 um rund 20 Mio. Euro auf,
     
  • die Städtebaufördermittel werden auf hohem Niveau fortgeführt und
     
  • die soziale Wohnraumförderung kann auf rund 31 Mio. Euro stabilisiert werden.

 Damit zeigt sich: Wir investieren weiterhin in unsere Infrastruktur, auch um die bestehende Lücke gegenüber den westlichen Ländern bis 2020 schrittweise weiter zu schließen. 

Ein zentraler Bereich im Haushalt ist der Bildungsbereich. Auch dieser Etat wächst gegenüber 2012 bis 2014 um insgesamt rund 66 Mio. Euro. Hier wird die Prioritätensetzung der Landesregierung einmal mehr deutlich. Mit Blick auf die Zukunft haben wir die Einstellung von bis zu 400 Lehrern jährlich beschlossen und zugleich Maßnahmen zur Verbesserung der Altersstruktur verabredet. 

Daneben werden den Hochschulen mit dem Umsetzen der Rahmenvereinbarung III in den Jahren 13 (+ 11 Mio. Euro) und 14 (+ 15 Mio. Euro) mehr Mittel als noch in diesem Jahr zur Verfügung gestellt. Wie sichern damit Forschung und Lehre auf hohem Niveau in unserem Land ab.

Zudem investieren wir auf dem Niveau des Jahres 2012 auch in den kommenden beiden Jahren in den Hochschulbau mit rund 35 Mio. Euro jährlich.

Die Kultur bildet die Identität unseres Freistaats. Deswegen sieht der Haushaltsentwurf auch Mehrausgaben im Kulturbereich vor. In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung ein kommunales Hilfsprogramm zur Kulturförderung von jeweils 9 Mio. Euro auf den Weg gebracht.

Auch den Bereich ländlicher Raum, Umwelt und Naturschutz fördern wir weiter auf hohem Niveau. Gleiches gilt auch für die Bereiche Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Abwasser.

Auch das Soziale Thüringen erhält im Einzelplan der Sozialministerin seine Absicherung. Der Einzelplan wächst von 2012 bis 2014 um rund 32 Mio. Euro auf. 

Die demografische Entwicklung wird dazu führen, dass der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung künftig steigen wird. Deshalb investieren wir in die Gesundheitsvorsorge mit einem verstetigten Investitionsprogramm zum Krankenhausbau in Höhe von 50 Mio. Euro jährlich.

Zusätzlich werden wir ein Landesprogramm Schulsozialarbeit auflegen und damit die Schaffung von neuen Stellen im Kommunalbereich unterstützen.

Thüringen zählt zu den sichersten Ländern. Damit dies auch so bleibt, bildet auch die Sicherheitspolitik einen wesentlichen Baustein des vorgelegten Entwurfs. Nicht nur die Ausbildung und Einstellung junger Polizisten, sondern auch die Polizeistrukturreform werden wir im Doppelhaushalt mit entsprechenden Haushaltsmitteln flankieren.

[5. Schlussteil]

Anrede,

sparen allein ist nicht die Lösung aller Probleme. Es geht darum, Politik zu gestalten. Dies erfordert den Mut zu fragen, was wir uns noch leisten können, was wir tatsächlich brauchen und wo wir für die Zukunft Weichen stellen wollen.

Und genau das tut diese Landesregierung. Sie setzt Schwerpunkte in der Politik, lässt aber die finanzpolitischen Perspektiven und Notwendigkeiten nicht außer Acht.

II. Finanzausgleichsgesetz

Ich komme nun zum Reformgesetz für den kommunalen Finanzausgleich ab 2013:

[1. Notwendigkeit und Ziele der Reform]

Dieser wird mit dem Ihnen ebenfalls vorliegenden Gesetzentwurf eines Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (FAG) grundlegend novelliert. Er löst damit die Struktur des KFA von 2008 ab.

Die Neuausrichtung des KFA stellt eine weitere Zäsur in der Fortentwicklung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Thüringen dar. Warum ist sie aber notwendig und welchen Zielen soll diese Reform dienen? 

Der kommunale Finanzausgleich muss zwingend auf eine aktuelle, objektive und nicht bestreitbare amtliche Datenbasis aufgesetzt werden. So auch die Anregung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in der mündlichen Verhandlung am 31. August 2011.

Ausschlaggebend war aber auch die Kritik der kommunalen Spitzenverbände. Schließlich wurde bereits 2009 eine Reform im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

[2. Ziele und Beweggründe]

Von folgenden Zielen und Beweggründen haben wir uns bei der grundlegenden Reform leiten lassen:

[2.1 Aktuelle, objektive und amtliche Datenbasis]

Die Basis der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse wird aktualisiert und gleichzeitig objektiviert. Grundlage bildet die amtliche, kommunale Jahresrechnungsstatistik des Jahres 2010. In ihr sind alle gebuchten Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Landkreise sehr genau differenziert nach Aufgaben und Aufgabenbereichen enthalten. Sie bietet damit den idealen Anknüpfungspunkt für einen aufgabenbezogenen Finanzausgleich.

[2.2 Objektivierung der Bedarfsermittlung]

Außerdem wurde durch die kommunalen Spitzenverbände wiederholt kritisiert, dass das Ausgleichssystem nicht transparent und die Bedarfe willkürlich ermittelt seien.

Im neuen System gibt es daher gesetzlich festgeschriebene, aufgabenorientierte Parameter, mit denen der Finanzbedarf zum einen erfasst und zum anderen fortgeschrieben wird.

[2.3 Zielgenauer und treffsicherer]

Häufig wurde kritisiert, dass die Zuwendungen des Landes für bestimmte Aufgaben nicht beim Aufgabenträger ankommen, sondern gewissermaßen im System versickern. Dieser Kritik wird u. a. durch eine klare Trennung der Zuweisungen nach Gemeinde- und Kreisaufgaben begegnet.

[2.4 Verteilungsgerechter]

Im derzeitigen System (im Jahr 2012) werden 1.244 Mio. Euro ohne Berücksichtigung der eigenen kommunalen Finanz- und Steuerkraft an die Kommunen ausgereicht, während nur knapp
41 % unter deren Beachtung verteilt werden. Mit der Umschichtung von Ergänzungszuweisungen in das Schlüsselzuweisungssystem wird der Steuerkraftausgleich gestärkt und der Ausgleich insgesamt verteilungsgerechter. Anders gesagt: Reiche Gemeinden erhalten weniger, ärmere dafür mehr. 

[2.5 Selbstverwaltungsfreundlicher und verwaltungseinfacher]

Es gibt Zuweisungsarten, wie die besonderen Ergänzungszuweisungen, die durch ihre Zweckbindung selbstverwaltungs-beeinträchtigend in die Entscheidungsfindung der Gemeinde- und Kreisräte eingreifen. Durch die Stärkung der Schlüsselzuweisungskomponente im Gesamtsystem wird die kommunale Selbstverwaltung gestärkt.

[2. 6 Stabilität und Berechenbarkeit durch Regelbindung der FAG-Masse-Entwicklung]

Die Höhe der jährlichen Finanzausgleichsmasse ist gegenwärtig für die Kommunen schwer abschätzbar, da sie jeweils von einer Vielzahl einzelner Revisionsschritte bestimmt wird. Außerdem war eine zuverlässige mittelfristige Vorausschau nahezu unmöglich.

Zur Lösung dieser Problematik wurde eine Regelbindung der Entwicklung der Finanzausgleichsmasse an objektiven Finanzgrößen, insbesondere Steuergrößen konzipiert.

[3. Ermittlung der FAG-Masse]

Ein Kernelement der FAG-Reform stellt die Ermittlung der Finanzausgleichsmasse aus den Daten der Rechnungsstatistik 2010 dar. Das Ergebnis dieser anerkannten, von den Meldungen der Kommunen unabhängigen Methodik, ist eine FAG-Masse i. H. v. 1.792 Mio. Euro.

Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf enthält demgegenüber jedoch eine angemessene FAG-Masse i. H. v. 1.839 Mio. Euro, also einen um knapp 50 Mio. Euro höheren Wert.

Warum ist dies so? Es lag in der Zielsetzung der Landesregierung den Gemeinden und Landkreisen unter Berücksichtigung der Entwicklung der eigenen kommunalen Steuereinnahmen eine gegenüber 2012 gleichbleibende angemessene Finanzausstattung i. H. v. 3.111 Mio. Euro zu sichern. Daher, meine Damen und Herren, erfolgte eine freiwillige Aufstockung der FAG-Masse.

Damit schlägt die Landesregierung eine FAG-Masse für 2013 vor, die transparent durch nachvollziehbare Rechenschritte ermittelt wurde. Dass sie seitens der Kommunen weiterhin umstritten ist, ändert daran nichts.

Berücksichtigt man außerdem, dass der Garantiefonds 2013 mit 20 Mio. Euro zusätzlichen Landesmitteln gespeist wird, so stehen nunmehr um 103 Mio. Euro reduzierten Zuweisungsmitteln 123 Mio. Euro kommunale Steuermehreinnahmen gegenüber. Unangemessenheiten vermag ich bei diesen Relationen grundsätzlich nicht zu erkennen.

Wie schon beim FAG 2012 werden die kommunalen Steuermehreinnahmen gelegentlich bezweifelt. Dies ist bei einer Gesamtbetrachtung vollends unbegründet. So lagen schon 2011 die Kommunalsteuereinnahmen um 212 Mio. Euro über dem Betrag der beim FAG zugrunde gelegt wurde. Dies wird auch 2012 mit erwarteten 1,3 Mrd. Euro der Fall sein. Ein Betrag, der also schon im Jahr 2012 den Betrag überschreitet, der für unser FAG im Jahr 2013 angesetzt wurde. Auch dieses gehört zur Wahrheit der finanziellen Lage der Kommunalfinanzen in unserem Land hinzu. 

Die Daten zeigen auch, dass die Befürchtung nicht richtig ist, der ländliche Raum nähme nicht an dieser Entwicklung teil. 

Die regionale Verteilung der kommunalen Steuereinnahmen schließt natürlich nicht aus, dass es eine Reihe von Gemeinden gibt, die an dieser Entwicklung nicht partizipieren. Daher haben wir die Ausgleichsquote bei den Schlüsselzuweisungen für Gemeinden schon 2012 auf 80 % angehoben; 2013 erfolgt dies auf Kreisebene. Wir wollen damit insbesondere den finanzschwächeren Kommunen entgegenkommen. 

[4. Thüringer Partnerschaftsmodell] 

Die Regelbindung der künftigen Entwicklung der kommunalen Finanzausgleichsmasse an objektiven Einnahmeindikatoren ist ein weiterer zentraler Reformbaustein. Künftig sollen sich die Finanzierungsmöglichkeiten unserer Kommunen, bestehend aus ihren Steuereinnahmen und den Mitteln des FAG im gleichen Maße wie die zur Finanzierung der Landesaufgaben beim Land verbleibenden allgemeinen Deckungsmittel entwickeln.

Ich bezeichne diesen Ausgleich als fair und habe diesen als Thüringer Partnerschaftsmodell benannt. Keine Ebene wird sich künftig auf Kosten der anderen ohne weiteres Finanzmittel verschaffen können. Das Land ist bei seiner weiteren Konsolidierungspolitik auf sich allein gestellt. Diese Schutzfunktion für die Kommunen ist eine gewollte Konsequenz der Reform. 

Die Regelbindung hat weitere positive Aspekte:

  • Durch das Anknüpfen an Steuergrößen ist die FAG-Masse eindeutig und transparent auch in der Entwicklung abschätzbar. Erstmals dürfte damit eine zuverlässige mittelfristige Orientierung für den kommunalen Bereich möglich sein. Dies stärkt die Planbarkeit kommunaler Haushalte enorm.
     
  • Es erfolgt künftig keine 1:1-Gegenrechnung von kommunalen Steuermehreinnahmen. Es gibt auch keine „fiktiven Steueranrechnungen“ mehr. Wesentliche Kritikpunkte der kommunalen Spitzenverbände werden damit aufgegriffen. Künftig werden kommunale Steuermehreinnahmen nur in dem Maße angerechnet, wie sie schneller steigen als die allgemeinen Deckungsmittel des Landes. So sinkt auch die FAG-Masse auf Basis der aktuellen Steuerschätzung von 2013 auf 2014 nur um 2 Mio. Euro, obwohl die kommunalen Steuereinnahmen um 43 Mio. Euro steigen.
     
  • Außerdem wird ein weiterer Streitpunkt ausgeräumt: Zusätzliche Bundeszuweisungen für kommunale Aufgaben führten im alten Regelsystem stets zu Minderungen der FAG-Masse, in der neuen Systematik grundsätzlich aber nicht mehr. Die Frage der Durchreichung von Bundesmitteln ist damit beantwortet, wobei hier allerdings Bagatellgrenzen eine Rolle spielen.
     
  • Das neue FAG gibt auch zusätzliche Anreize zum sparsamen Wirtschaften, da deren Ergebnisse nicht mehr in den folgenden Jahren - wie bisher - abgeschöpft werden. 

Der Gesetzentwurf greift aber gleichwohl Befürchtungen und Ängste der kommunalen Familie auf. Ängste, die sich auf rasche Steigungen der Sozialhilfe sowie Personalkosten beziehen. Daher wurde eine gesetzliche Pflicht aufgenommen die Auswirkungen des Reformwerkes nicht erst nach fünf Jahren, sondern frühstmöglich zu evaluieren. Anpassungsbedarfe würden so frühzeitig sichtbar werden.

[5. Verteilung der Finanzausgleichsmasse]

Die Neuordnung der inneren Struktur des Zuweisungssystems stellt einen weiteren Schwerpunkt der Reform dar.

Zentrale Weichenstellungen sind hier

  • die Einfügung der Zuweisungen für SGB XII i. H. v. 335 Mio. Euro sowie die Hartz-IV-Sobez i. H. v. 197 Mio. Euro in die Kreisschlüsselmasse,
  • die Einführung der Mittel der sogenannten Familienleistungsausgleich i. H. v. 64 Mio. Euro an die Gemeindeschlüsselmasse sowie
  • die Neuberechung, Pauschalierung und Aufstockung des Mehrbedarfsausgleichs um 20 Mio. Euro.

Die Fragen der erhöhten Treffgenauigkeit, d. h. die Frage der bedarfsorientierten Hinlenkung der Mittel werden im Sozialbereich durch die Integration eines Nebenansatzes im Schlüsselzuweisungssystem auf den Kreisaufgaben beantwortet. Im Rahmen der Gemeindeschlüsselmasse wird eine zusätzliche Berücksichtigung der Bedarfe für Kinder durch einen sogenannten „Kinderansatz“ erreicht. Dieser ergänzt die bisherigen Mittel der Landespauschale Kita.

Alles in allen wird damit ein

  • transparentes und einfaches,
     
  • bedarfsorientiertes,
     
  • die Verteilungswirkung verstärkendes und
     
  • selbstverwaltungsfreundliches Zuweisungssystem

vorgelegt, um dessen kritische, aber auch konstruktive Prüfung ich Sie bitte.

Natürlich löst eine derart tiefgreifende Reform immer Diskussionen und Kontroversen aus. Wie sollte es auch anders sein, wenn der gesamte kommunale Bereich, alle Gemeinden, alle kreisfreien Städte und alle Landkreise finanziell unmittelbar betroffen sind.

Der Regierungsentwurf nimmt zur Vermeidung von Härten, die durch den Systemwechsel bei einzelnen Gemeinden und Landkreisen entstehen können eine Forderung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringens auf und schafft einen „Garantiefond für Anpassungshilfen“ i. H. v. 30 Mio. Euro in 2013, 25 Mio. Euro in 2014 und 15 Mio. Euro in 2015.

Auswirkungsberechnungen des neuen Gesamtsystems zeigen, dass damit

  • die Landkreisebene mit einem Plus von 2 Mio. Euro rechnen kann, während 
     
  • die kreisfreien Städte mit einem Minus von 27 Mio. Euro sowie
     
  • die kreisangehörigen Gemeinden mit einem Minus von 39 Mio. Euro rechnen müssen.

Gegengerechnet werden müssen bei den kreisfreien Städten aber 37,6 Mio. Euro Steuermehreinnahmen, während bei den kreisangehörigen Gemeinden sich diese auf
85,4 Mio. Euro belaufen werden. Alles in allem sind damit mehr als verkraftbare finanzielle Rahmenbedingungen für diese tiefgreifende Reform gegeben.

Ich möchte mich an dieser Stelle für die konstruktive aber in Teilen auch kritische Begleitung des Reformwerkes durch die Thüringer kommunalen Spitzenverbände bedanken. Dass am Ende immer auch Auffassungsunterschiede bleiben, kann meinen Dank jedoch nicht schmälern.

Ich bitte abschließend nun das hohe Haus, dass heute hier vorgelegte Gesamtpaket an Gesetzen zu prüfen, zu beraten und letztlich zu beschließen, damit sodann die Landesregierung schon Anfang des neuen Jahres auf der Grundlage

  • des Doppelhaushaltes 
     
  • des Haushaltsbegleitgesetzes und
     
  • des Finanzausgleichsgesetzes

ihre verantwortliche Arbeit im Interesse der Menschen im Freistaat fortsetzen kann.