Thüringer Finanzministerium

12.02.2013 15:12 Uhr

Haushalt

Transparenz der öffentlichen Haushalte

Was die „öffentliche Hand“ ausgibt, muss sie auch in Form von Steuern oder sonstigen Abgaben von den Bürgern und Bürgerinnen oder privaten Unternehmen einnehmen.

Die Menschen haben deshalb das Recht zu erfahren, wofür die öffentlichen Gelder verwendet werden und ob sorgsam und ehrlich mit den Steuergeldern umgangen wird. Ein transparentes System der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben ist deshalb ein „Muss“. Dieses System bezeichnet man als Haushalt.

In Thüringen wird jedes Jahr ein Haushalt aufgestellt. Landesverfassung und verschiedene Gesetze treffen Regelungen über die Feststellung des Haushalts. Dazu zählen die inhaltlichen Anforderungen an den Haushaltsplan, das Verfahren der Planaufstellung, den Planvollzug und seine Kontrolle. Der Entwurf eines Haushaltsplanes steht in der pflichtgemäßen Initiative der Regierung. Der Landtag kann den eingebrachten Entwurf verändern und muss darüber abschließend abstimmen. Grundsätzlich wird ein Haushalt für ein einzelnes Kalenderjahr aufgestellt. Der Haushaltsplan muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein und für eine mögliche Kreditaufnahme müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.
 

 

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