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Warum in Thüringen die Berge schrumpfen?

Weil mit den digitalen Services zuhauf Papier gespart wird.

Weil immer mehr Thüringer auf Papier verzichten und die neuen digitalen Verwaltungsservices nutzen, schrumpfen Papierberge auf den Schreibtischen. Jeden Tag, denn die Verwaltungen bauen ihre Online-Services aus. 

Entdecken Sie digitale Services.  

digitale-services-thueringen

Online-Bürgerservices

verwaltung.thueringen.de

 

Schematische Darstellung einer Warteschlange

ThürEGovG

Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen

Mehr erfahren

Wappen Löwe auf Blau

Zuständigkeitsfinder. Ihre Behörde im Internet.

Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Leistungen, Formulare.

Zum Zuständigkeits­finder

Skizze Mann am Schreibtisch mit Formularen

Informationssicherheit in der Landesverwaltung

Mehr als ein sicheres Passwort.

Aber das sichere Passwort ist der Beginn...

Mehr erfahren

Zeichnung Schloss auf Blau

Digitale Bürgerservices

Sehr geehrte Thüringer Verwaltungen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Bediensteter vor dem PC

in wenigen Minuten einen Bürgerservice, wie einen Verwaltungs-Antrag, online verfügbar machen? Und das konform dem Online-Zugangs-Gesetz? Das ist für alle Thüringer Verwaltungen  möglich! Viele Behörden in Landkreisen, Gemeinden und Städten bieten bereits Angebote für Ihre Bürger undUnternehmen im Internet. Wie das geht, hat die Stadt Schmölln bei einer Veranstaltung öffentlich gezeigt.

Hier gehts zum Videobeitrag von 2 Minuten

Digitale Services entdecken. Interessant für beide Seiten am virtuellen Schreibtisch: BürgerInnen und Bedienstete!

Kurzfilme digitale Services

Top-Thema

Verwaltungsleistungen Online

​​Das OZG (Onlinezugangsgesetz) fordert alle Verwaltungen auf ihre Leistungen auch online anzubieten.

Das heißt, alle Informationen und Anträge der Behörden müssen im Internet verfügbar sein.

Das Bundesinnenministerium hat in seinem OZG-Umsetzungskatalog etwa 575 solcher Verwaltungleistungen identifiziert. Aber natürlich bieten die Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern auch eigene Verwaltungsleistungen an. Je nach Kommune kommen also weitere spezifische Kommunalverfahren hinzu. 

OZG-Umsetzungskatalog

Bereits jetzt gibt es Gemeinden, Städte und Landkreise, die ein gutes Serviceangebot im Internet bereit halten!

Dieses Angebot kann im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmen ausgebaut werden. Die verpflichtend zu digitalisierenden Antragsverfahren müssen umgesetzt werden. Die Mühe lohnt. Denn Thüringen soll im innerdeutschen aber auch europäischen und internationalen Standortwettbewerb erkennbar sein, sich durch eine leistungsfähige und wirtschaftsfreundliche Verwaltung auszeichnen, die Unternehmertum fördert und Arbeitsplätze in der Region erhält und schafft.

Die Verwaltungen im Freistaat sorgen dafür, dass Thüringen ein lebenswertes Land für Jung und Alt ist.

Der gemeinsame Thüringer IT-Dienstleister

Am 27. Mai 2020 wurde die Umgründung des kommunalen IT-Dienstleisters „KIV Kommunale Informationsverarbeitung GmbH Thüringen“ vollzogen.

Damit steht den Thüringer Kommunen nun ein starker Partner in allen Fragen der IT zur Verfügung. Gesellschafter der KIV GmbH sind der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V., die eKom21 – KGRZ Hessen und der Freistaat Thüringen.

Eine Beteiligung für Sie als Kommune, Landkreis oder VG ist für einmalig 85,27 Euro zuzüglich der Notarkosten von ca. 200 Euro möglich.

Alle Informationen zum Gesellschaftervertrag und zum Beitritt im Thüringer Verwaltungsportal.

Absichtserklärung (Letter of Intent) FIT-Connect

Umsetzung des OZG mit dem Thüringer Onlineantrags-Managementsystem (ThAVEL)

In Thüringen steht allen Verwaltungen ein webbasiertes Antragssystem  zur Verfügung, mit dem sich Verwaltungsleistungen, auch gemäß dem OZG online anbieten lassen. Eigene Antragsverfahren der Kommunen können neu generiert werden.

Technische Mitarbeiter der Verwaltung können sich einen Testzugang freischalten lassen (GoVOS-Service-Center) und die Möglichkeiten selbst ausprobieren.

Der direkte Draht zum GovOS Service Center für Verwaltungen
Telefon: 089 990236 99
E-Mail: thueringen@govos.de

  • Die Thüringer Verwaltungen sind Gestalter des digitalen Wandels. Jede Behörde trägt mit jedem neuen Online-Antragsverfahren dazu bei, dass sich unsere Regionen als attraktive Lebens- und Wirtschaftsstandorte weiter entwickeln.

    Online-Bürgerservices anbieten - das kann heute jede Thüringer Verwaltung. Klick für Klick wächst täglich die Zahl der elektronischen Angebote der Verwaltungen. An vielen Stellen sind bereits aufgeschlossene Vertreter unterwegs, die mit Kompetenz und Elan die Digitalisierung angehen.

    Das webbasierte Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) in Verbindung mit dem Zuständigkeitsfinder, einem E-Payment-System und dem Servicekonto Thüringen sind dabei die zentralen digitalen Basisdienste. Je nach rechtlicher Regelung und Verwaltungsprozess kann das Antragsverfahren durch die Behörde so selbst definiert werden.

    Damit ist Thüringen bereit für die Umsetzung des Online-Zugang-Gesetzes. Dieses Bundesgesetz verpflichtet uns, alle Verwaltungen bis Ende 2022 ihre Leistungen online verfügbar zu machen.

    Das hat enorme Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, unsere Unternehen, ebenso für die Arbeit in unsere Verwaltungen. Diese müssen wir nutzen, um für unsere Städte und Gemeinden, unsere Landkreise und Freistaat eine gute und verlässliche Verwaltung sicher zustellen.

    Jetzt sind wir alle gefragt. Wir, als in unserem jeweiligen Bereich fachlich kompetente Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, können ab sofort die digitalen Bürgerdienste und Antragsverfahren gestalten und sind damit die Protagonisten des Wandels vom analogen ins digitale Zeitalter der Thüringer Verwaltungen.

    Kurzum: Die digitalen Basisdienste, ein finanzielles Förderprogramm in Höhe von 80 Millionen Euro und Ansprechpartner stehen bereit. Das Motto lautet: „Ran an die Tastatur!“

  •  App-Store - Verwaltungsleistungen im Internet einsehbar.

    Link zum App-Store

    •  Hundesteuer-Anmeldung
    • Hundesteuer-Abmeldung
    • Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung
    • Grundsteuer-Anmeldung
    • Bestätigung über die praktische Tätigkeit zur Vorlage an den Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Thüringen
    • Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
    • Antrag auf Anerkennung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung
    • Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Berufsausübung für Apotheker
    • Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Berufsausübung für Zahnärzte -  
    • Tierärztekammer-Meldebogen
    • Antrag auf Neuausstellung / Verlängerung eines Fischereischeins  
    • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines
    • Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
    • Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung
    • Erklärung zum Verzicht auf die Zulassung - Rückgabe der Zulassung
    • Erklärung zu Fachkenntnissen
    • Beiblatt zum Betriebsspiegel - Lebende Muscheln
    • Betriebsspiegel (allgemeine Angaben)
    • Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62 Personenstandsgesetz  
    • Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz  
    • Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister §  62 Personenstandsgesetz  
    • Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz  
    • Erklärung über den Kirchenaustritt  
    • Erfassungsbogen für Dienstleister aus Malta und Slowenien gem. § 3a StBerG
    • Veranstaltererklärung  
    • Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO
    • Gemeinsame Erklärung gemäß § 5 Abs. 6 ThürBhV
    • Vollmacht zur Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten
    • Erklärung zu den Einkünften der Ehegattin / des Ehegatten, der Lebenspartnerin / des Lebenspartners
    • Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten  
    • Abrechnungsnachweis zum Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten -  
    • Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Juli 2017 – Thüringen
    • Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren
    • Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein  
  • Zentrale Basisdienste des Antragssystems

    Die folgenden Basisdienste sind mit dem Online-Antragssystem verbunden und können für die Erstellung der Antrags-App mit genutzt werden.

    Servicekonto

    Das Servicekonto ermöglicht den Bürgern ihre digitale Identität an einer zentralen Stelle zu speichern und gegenüber der Verwaltung zu nutzen.

    Video-Anleitung zum Servicekonto

    Registrierung und Anmeldung

    Organisationen wie beispielsweise Unternehmen und Vereine können innerhalb des Servicekontos durch ihre vertretungsberechtigten Personen ein Organisationskonto anlegen und damit die angeschlossenen Online-Angebote nutzen.

    Video-Anleitung zum Organisationskonto

    Registrierung und Anmeldung

    Verwaltungsportal

    Im Verwaltungsportal des Freistaats Thüringen finden Sie alle Online-Angebote des Freistaats Thüringen an einer zentralen Stelle. Neben den Online-Angeboten für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen können Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen suchen, Gesetzestexte einsehen oder sich zu vielfältigen Gebieten des täglichen Lebens informieren.

    https://verwaltung.thueringen.de/

    E-Payment

    Durch das ePayment können Bürger Gebühren der Verwaltung elektronisch (z. Bsp. PayPal, GiroPay) bezahlen.

    Zuständigkeitsfinder (ZuFi)

    Der Zuständigkeitsfinder ist die zentrale Suchmaschine für Verwaltungsleistungen in Thüringen. Im Zuständigkeitsfinder pflegt die Kommune bestehende Zuständigkeiten und verknüpft Verwaltungsleistungen mit der jeweiligen Behörde. Im Internet zu erreichen über das Verwaltungsportal: verwaltung.thueringen.de oder: buerger.thueringen.de

    verwaltung.thueringen.de

    buerger.thueringen.de

    Zentraler und sicherer Betrieb

    Die Basisdienste können von allen Thüringischen Landesbehörden, Kommunen und Kammern genutzt werden. Diese werden auf der zentralen und sicheren Infrastruktur des Landes betrieben.

  • Antrags-App bauen - so gehts:

    • Start-App anlegen (Anmeldung erfolgt kostenlos: thueringen@govos.de bzw. telefonisch: 089/99023699)
       
    • App aus dem App-Store übernehmen oder Erstellen einer App mit dem App-Builder
       
    • Veröffentlichen des Links zum Antrag im Internet
      Der Antrag ist über das Serviceportal und den Zuständigkeitsfinder oder die Kommunale Webseite erreichbar.
       

    Fertig ist der Online-Antrag!

    Starten Sie jetzt:

    https://thavelp.thueringen.de/

    Nachnutzung und gemeinsames Vorgehen

    Einmal entwickelte Apps stehen auch anderen Verwaltungen zur Verfügung, sofern sie vom Entwickler im App-Store veröffentlicht werden.

    Bereits jetzt ist eine Vielzahl an kommunalen Antrags-Apps (Umzug, Geburt, Fahrerlaubnis, Sterbefall) frei abrufbar. Diese können in der Start-App bspw. über den sog. App-Store kostenlos übernommen werden. Es spart Ressorcen, verwaltungsübergreifend und in kommunaler Zusammenarbeit Apps gemeinsam zu entwickeln.

    Der App-Builder ermöglicht eine individuelle Erstellung von Antrags-Apps. Damit können auch bestehende Antrags-Apps an kommunale Besonderheiten angepasst werden.

    • Definition des Verfahrens bzw. der Leistung, die über ThAVEL online angeboten werden soll

    • Anbindung an den Zuständigkeitsfinder

    • E-Mail-Adresse im Zuständigkeitsfinder hinterlegt

     

     

  • Hilfe und Ansprechpartner

    Bei organisatorischen und fachlichen Fragen

    OZG, ThAVEL, Fördermittel
    geschaeftsstelle_verwaltung4.0@tlvwa.thueringen.de

    E-Government
    egov@tfm.thueringen.de

    Bei technischen Fragen

    ThAVEL und Start-App
    thueringen@govos.de

    E-Payment
    epayment@tlrz.thueringen.de

    Zuständigkeitsfinder
    zentralredaktion@zufi.thueringen.de

    Im Thüringer Finanzministerium

    Abteilung 5 E-Government und IT
    Ludwig-Erhard-Ring 7
    99099 Erfurt

    E-Mail: abteilung5@tfm.thueringen.de

Finanzielle Unterstützung für besseres E-Government

Das Thüringer Finanzministerium fördert bis zum Jahr 2022 Digitalisierungsprojekte in den Thüringer Kommunen. Hierfür stehen 80 Millionen Euro bereit.

Hier geht es direkt zur Förderrichtlinie und den Anträgen.

Zugang zu Informationen und Daten der Verwaltung

Logo diitale Services mit URL Verwaltungsportal

Das Verwaltungsportal Thüringen

Das Portal Online-Verwaltung Thüringen ist die zentrale Eingangspforte zu allen Verwaltungen des Freistaats.

Auf dem Portal sammeln sich alle Informationen und Services der Thüringer Verwaltung. Egal ob die Ummeldung des Autos, die Beantragung von Ausbildungsförderung oder eine Gewerbeanmeldung, über den zentralen Zuständigkeitsfinder sind alle Verwaltungsleistungen des Freistaats - von Landesbehörden und von Kommunalbehörden -  erreichbar.

Das Verwaltungportal Thüringen wird Schritt für Schritt weiter ausgebaut. Bereits im ersten Halbjahr 2019 wurden über 2 Millionen Mal die Seiten besucht. Besonders gefragt waren Informationen und Services zum Thema Grundbuch, Hundesteuer, Gewerbeanmeldung, Schwerbehindertenausweis und Wohngeld.

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Logo IT-Projekte des Freistaats

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlichen Stellen. Das Thüringer Transparenzportal dient der Teilhabe am Wissensmanagement, indem es dieses proaktiv begleitet und fördert. Die Anzahl der eingestellten Informationen wird schrittweise im Rahmen des Betriebs erweitert. Um eine einfache Handhabe zu gewährleisten, sind die Informationen thematisch angeordnet und über Suchfunktionen recherchierbar.

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Logo Digitales Landesarchiv Thüringen

Das Digitale Archiv bietet Zugang zu digitalisiertem Archivgut des Landesarchivs Thüringen. Neben ausgewählten Akten, Urkunden und Zeitungen werden Bildquellen und audiovisuelle Materialien präsentiert.

Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen, die an die digitale Archivierung der behördlichen Unterlagen und Akten gestellt werden, wird der technische Betrieb von Anwendung und Speicher dem TLRZ übertragen. Die Prozesssteuerung und archivfachliche Administration wird dagegen beim Landesarchiv verbleiben

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Online-Auskunftssysteme des Thüringer Landesamtes für Statistik

Im Internet unter www.statistik.thueringen.de wird ein ansprechendes Datensortiment präsentiert. Die Palette reicht von A wie Arbeitsmarkt bis Z wie Zensus. Der Leitgedanke ist die schnelle Verfügbarkeit statistischer Daten. Individuellen Auswertungen und visualisierten Aufbereitungen in Form von Grafiken und Landkarten kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, sie sind gefragter denn je.

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Geodateninfrastruktur in Thüringen (GDI-Th)

Für Daten mit Raumbezug gibt es in der Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft aber auch bei Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Anwendungen. Mit dem „Geoproxy“ werden die Geodaten der Landes- und Kommunalverwaltung Thüringen über standardisierte Dienste im Internet bereitgestellt. Der „Geoproxy“ ist die zentrale Geodatenhaltungs- und -bereitstellungskomponente der GDI-Th. Die Sicherheit der Daten und die Absicherung der Kommunikation stehen an oberster Stelle. Mit den Maßnahmen zur Einhaltung der IT-Sicherheit in der Geodateninfrastruktur Thüringen werden derzeit ca. 4 Millionen Zugriffe monatlich abgesichert.

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Logo Digitale Services

Vorstellung Online-Services

Acht kurze Filme. Und Sie haben einen Überblick wichtiger Digitalprojekte Ihrer Verwaltung. Klicken Sie rein.

Videos bei youtube

Dr. Schubert stellt OZG-Umsetzung vor vergrößerte Ansicht
Live: Schmölln erstellt einen Online-Antrag. Nach etwa 10 Minuten ist die Anmeldung für den Hund online.
digitale services vergrößerte Ansicht
Hier auf Papier - und Jetzt online: verwaltung.thueringen.de
Dr. Hartmut Schubert und Frank Jorga vergrößerte Ansicht
Noch auf Papier. Vertragsunterzeichnung. Land übernimmt Kosten für Erstellen von Online-Anträgen.

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