Thüringer Finanzministerium

07.01.2013 10:34 Uhr

E-Government in Thüringen

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Thüringer Erfassungs- und Antragssystem


Dieser neue Service stellt Thüringen auch im elektronischen Sinne in die Mitte Europas. Dienstleistungsunternehmen aus ganz Europa sollen künftig leichter in einem anderen europäischen Land Fuß fassen können. Zur Umsetzung der so genannten EG-Dienstleistungsrichtlinie wurde ein Einheitlicher Ansprechpartner geschaffen, der den Interessenten hilft, die notwendigen Grundlagen für die Ansiedlung des Unternehmens zu schaffen. Wo muss ich mein Gewerbe anmelden? Wie muss ich meine Mitarbeiter versichern? Viele Fragen müssen geklärt werden. In Thüringen wird die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners durch die Wirtschafts- und Berufskammern in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Freien Berufe umgesetzt. Die technische Unterstützung erfolgt durch das Thüringer Erfassungs- und Antragssystem.

Ziel ist es, die Verfahren und Formalitäten so einfach wie möglich zu gestalten und eine komplette elektronische Abwicklung zu realisieren. Bereits jetzt können die Nutzerinnen und Nutzer eine Vielzahl an Anträgen für eine Gewerbeansiedlung elektronisch bewältigen und somit aus der Ferne Formalitäten klären. Der Service hilft, den richtigen Weg zu finden.

Link zum Thüringer Erfassungs- und Antragssystem

Wie funktioniert es:

Nach der erfolgreichen Registrierung wird der Dienstleister durch ein Antragssystem geführt. Dabei werden ihm im Ergebnis die erforderlichen Dokumente bereitgestellt, die er zur Antragstellung benötigt. Die zur Bearbeitung und Genehmigung erforderlichen Stellen werden grundsätzlich automatisiert in das Verfahren eingebunden.

Um eine vollelektronische Abwicklung zumindest seitens der in Thüringen zuständigen Stellen zu ermöglichen, wurden diese zusätzlich mit einer Infrastruktur ausgestattet, die das elektronische Signieren von Dokumenten realisiert.


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Weiterführende Informationen

Titelblatt E-Government in Thüringen

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