Thüringer Finanzministerium

08.01.2013 11:33 Uhr

Sparkassen und Versorgungswerke

Sparkassen

Die Thüringer Sparkassen unterliegen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute neben der allgemeinen Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Thüringer Sparkassengesetz der Aufsicht durch das Thüringer Finanzministerium (Sparkassenaufsichtsbehörde).

Sparkassenaufsicht erstreckt sich darauf, dass Geschäftsführung und Verwaltung der Sparkassen den Gesetzen, der Satzung und den aufsichtsbehördlichen Anordnungen entsprechen (Rechtsaufsicht).

Die Thüringer Sparkassen sowie deren Träger gehören gemäß dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation vom 10. März 1992 dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen mit Sitz in Frankfurt am Main und Erfurt an.



Aufsicht über die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen

Arbeitsprogramm
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung finden Sie das Arbeitsprogramm der Aufsicht über die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen.

Tätigkeitsbericht für das Prüfungsjahr 2008/2009 - (1. September 2008 – 31. August 2009)
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung finden Sie den Tätigkeitsbericht der Aufsicht über die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen.


Im Freistaat sind folgende 16 Sparkassen vertreten:

Sparkasse Altenburger Land

Sparkasse Arnstadt-Ilmenau

Kreissparkasse Eichsfeld

Sparkasse Gera-Greiz

Kreissparkasse Gotha

Kreissparkasse Hildburghausen

Sparkasse Jena-Saale-Holzland

Kyffhäusersparkasse

Sparkasse Mittelthüringen

Kreissparkasse Nordhausen

Zweckverbandssparkasse Rhön-Rennsteig

Kreissparkasse Saale-Orla

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt

Sparkasse Sonneberg

Sparkasse Unstrut-Hainich

Wartburgsparkasse

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und den Sparkassen kann sich der Kunde an die beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen eingerichtete unabhängige Schlichtungsstelle wenden. Das dort durchgeführte Vermittlungsverfahren zielt darauf ab, Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Sparkasse einvernehmlich zu lösen.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
- Schlichtungsstelle -
Bonifaciusstr. 15
99084 Erfurt


Versorgungswerke

Dem Thüringer Finanzministerium obliegt die Versicherungssaufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke.

Berufsständische Versorgungswerke sind Einrichtungen der freien Berufe, die aufgrund vorheriger Beitragszahlungen ihren Mitgliedern eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsversorgung ermöglichen.

Im Freistaat Thüringen sind folgende eigenständige Versorgungswerke vertreten:

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen

Ärzteversorgung Thüringen

Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen

Versorgungswerk der Landestierärztekammer Thüringen

Mitglieder anderer freier Berufe wie zum Beispiel der Steuerberater, Apotheker, Ingenieure und Architekten haben sich den Versorgungswerken anderer Bundesländer angeschlossen. Die Versicherungsaufsicht wird hauptsächlich von der Aufsichtsbehörde dieser Bundesländer ausgeübt.

Die berufsständischen Versorgungswerke haben die Geldanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Anlageverordnung zu beachten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften wird durch die Aufsicht überwacht.“

Weiterführende Informationen