Sparkassen und Versorgungswerke
Sparkassen
Die Thüringer Sparkassen unterliegen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute neben der allgemeinen Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Thüringer Sparkassengesetz der Aufsicht durch das Thüringer Finanzministerium (Sparkassenaufsichtsbehörde).
Sparkassenaufsicht erstreckt sich darauf, dass Geschäftsführung und Verwaltung der Sparkassen den Gesetzen, der Satzung und den aufsichtsbehördlichen Anordnungen entsprechen (Rechtsaufsicht).
Die Thüringer Sparkassen sowie deren Träger gehören gemäß dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation vom 10. März 1992 dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen mit Sitz in Frankfurt am Main und Erfurt an.
Aufsicht über die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen
Arbeitsprogramm
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung finden Sie das Arbeitsprogramm der Aufsicht über die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen.
Tätigkeitsbericht für das Prüfungsjahr 2008/2009 - (1. September 2008 – 31. August 2009)
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung finden Sie den Tätigkeitsbericht der Aufsicht über die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen.
Im Freistaat sind folgende 16 Sparkassen vertreten:
Sparkasse Altenburger Land
Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
Kreissparkasse Eichsfeld
Sparkasse Gera-Greiz
Kreissparkasse Gotha
Kreissparkasse Hildburghausen
Sparkasse Jena-Saale-Holzland
Kyffhäusersparkasse
Sparkasse Mittelthüringen
Kreissparkasse Nordhausen
Zweckverbandssparkasse Rhön-Rennsteig
Kreissparkasse Saale-Orla
Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
Sparkasse Sonneberg
Sparkasse Unstrut-Hainich
Wartburgsparkasse
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und den Sparkassen kann sich der Kunde an die beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen eingerichtete unabhängige Schlichtungsstelle wenden. Das dort durchgeführte Vermittlungsverfahren zielt darauf ab, Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Sparkasse einvernehmlich zu lösen.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
- Schlichtungsstelle -
Bonifaciusstr. 15
99084 Erfurt
Versorgungswerke
Dem Thüringer Finanzministerium obliegt die Versicherungssaufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke.
Berufsständische Versorgungswerke sind Einrichtungen der freien Berufe, die aufgrund vorheriger Beitragszahlungen ihren Mitgliedern eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsversorgung ermöglichen.
Im Freistaat Thüringen sind folgende eigenständige Versorgungswerke vertreten:
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen
Ärzteversorgung Thüringen
Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen
Versorgungswerk der Landestierärztekammer Thüringen
Mitglieder anderer freier Berufe wie zum Beispiel der Steuerberater, Apotheker, Ingenieure und Architekten haben sich den Versorgungswerken anderer Bundesländer angeschlossen. Die Versicherungsaufsicht wird hauptsächlich von der Aufsichtsbehörde dieser Bundesländer ausgeübt.
Die berufsständischen Versorgungswerke haben die Geldanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Anlageverordnung zu beachten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften wird durch die Aufsicht überwacht.“