Programme
Bürgschaftsprogramme zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
Der Vorteil einer Landesbürgschaft liegt insbesondere darin, dass hierdurch kurzfristig erhebliches privates Kapital - insbesondere von Banken - zur Stärkung der Unternehmen mobilisiert werden kann. Darüber hinaus werden - anders als bei staatlichen Zuschussprogrammen - die öffentlichen Haushalte durch Bürgschaften zunächst nicht, später nur verhältnismäßig gering belastet. Denn nicht schon die Übernahme einer Bürgschaft wirkt sich auf den Landeshaushalt aus, sondern erst eine etwaige Inanspruchnahme des Bürgen.
Der Bürgschaftsantrag ist grundsätzlich über die Hausbank zu stellen, wenn diese einen Kredit gewährt, hierfür jedoch Sicherheiten benötigt und schriftlich erklärt, das Bürgschaftsverfahren zu begleiten (Bereitschaftserklärung).
Das Eigenrisiko des Kreditgebers muss mindestens 20% betragen (Bürgschaftsobligo maximal 80% des Kreditbetrages).
Kredite zur Sanierung und Umschuldung werden grundsätzlich nicht verbürgt. Vor einer Bürgschaftsgewährung wird das unternehmerische Vorhaben betriebswirtschaftlich geprüft.