Die Landesregierung hat in intensiven Verhandlungen den Etatentwurf erarbeitet und sich von Sparsamkeit und den Zielen der Konsolidierung leiten lassen, aber gleichzeitig auch davon, dem Land neue Impulse auf den vielfältigen Aufgabenfeldern der Landespolitik zu geben.
- Der Haushaltsentwurf 2012 kommt ohne neue Schulden aus. Wir übernehmen damit klare politische Verantwortung für die finanzielle Stabilität unseres Landes und für die Handlungsfähigkeit künftiger Generationen.
- Das Haushaltsvolumen 2012 liegt rund 500 Mio. Euro unter dem Volumen des Haushaltes 2011 und damit unter der 9 Mrd. Euro-Marke.
- Der Haushaltsentwurf 2012 setzt klare Zeichen für einen verstärkten Personalabbau.
- Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes enthält einige strukturelle Maßnahmen mit dauerhaften mittelfristigen Entlastungsvolumen.
- Der Regierungsentwurf soll damit erneuter Startpunkt für notwendige mittelfristige Anpassungsprozesse sein, nachdem in den Jahren 2007, 2008 und 2009 schon einmal ausgeglichene Haushalte erreicht werden konnten. Das ambitionierte Ziel heißt „Thüringen 2020“, wie es von Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht entworfen wurde. Es bedeutet, durch heutiges Handeln und Entscheiden den künftigen politischen Gestaltungsspielraum zu sichern und dafür zu sorgen, dass Thüringen auch am Ende der Dekade selbständig mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln agieren kann.
Wir wollen damit den erreichten guten Aufbaustand Thüringens absichern und eine stabile und solide finanzielle Plattform schaffen, von der aus eine weiterhin gedeihliche Entwicklung des Landes gestaltet werden kann.
2. Wirtschaftliche und bundesstaatliche Rahmenbedingungen
Anrede,
der Haushalt eines Landes ist stets tangiert von einer Reihe von Bezugslinien, deren direkte Gestaltung außerhalb unseres Einflusses liegt. Die wirtschaftliche Entwicklung sowie die bundesstaatlichen Rahmenbedingungen können wir nicht direkt gestalten, sind aber in unserem Handeln unmittelbar davon betroffen.
2.1 Die Wirtschaftsentwicklung im Blick
Die wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen ist immer auch Spiegel der gesamtdeutschen und damit auch der Weltwirtschaft. Der Integrationsprozess der Thüringer Wirtschaft ist nach 20 Jahren der Wiedererlangung der Deutschen Einheit weit vorangeschritten.
- In keinem anderen neuen Land sind die Arbeitslosenquoten so niedrig.
- In keinem anderen neuen Land werden stets so überzeugende Werte des Wachstums des Bruttoinlandsproduktes erreicht wie in Thüringen.
Die Arbeitslosenquoten in den Landkreisen, die an Hessen oder Bayern angrenzen, liegen zwischen 4,5 % und 6,5 %. Sie sind somit besser als in vielen anderen Regionen der alten Länder. Die Wachstumsrate unserer realen Wirtschaftsleistungen, erreichte 2010 mit 3,0 % den Spitzenwert im Kreis der neuen Länder. Dies kann und muss Quelle des Stolzes für die Thüringerinnen und Thüringer sein, schließlich ist es Zeugnis ihrer Schaffenskraft und ihres Aufbauwillens. Gleichzeitig ist diese positive Entwicklung Beweis für die Richtigkeit des vor Jahren eingeschlagenen Weges eines konsequent wirtschaftsfreundlichen Klimas in unserem Land für große, mittelständische und kleine Betriebe.
Umgekehrt bedeutet der erreichte hohe Grad der Wirtschaftsintegration, aber dass die Thüringer Wirtschaftsentwicklung zunehmend mehr das Schicksal der gesamtdeutschen Wirtschaft teilt - im konjunkturelle Auf, genauso wie in konjunkturellen Pausen.
Anrede,
die öffentlichen Haushalte, der Thüringer Landeshaushalt genauso wie letztlich jeder Kommunalhaushalt, sind untrennbar über die Steuereinnahmenentwicklung sowie den Länderfinanzausgleich mit der Wirtschaftsentwicklung verbunden. Wir haben dieses erleben können in den guten Jahren des Wachstumspfads 2007/2008, aber auch dem jähen Absturz der Steuerbasis in den Jahren 2009/2010.
Diese Zusammenhänge im Blick, wäre es völlig verfehlt die gegenwärtige Steuereinnahmenentwicklung zu überschätzen. Die derzeitigen Steuereinnahmen sind Ergebnis der Arbeitsleistungen, der Umsätze und Erträge von gestern. Für 2012 geht es aber um das Morgen; und hier sieht der aktuelle Rand schon wieder völlig anders aus.
Der Ihnen vorgelegte Haushaltsentwurf basiert auf einer nach heutigem Kenntnisstand realistischen Steuereinnahmeentwicklung und bildet ein solides Einnahmefundament für die veranschlagten Ausgaben des Jahres 2012.
Anrede,
die Wirtschaft hat sich gerade von der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte erholt. Viele Menschen sind immer noch verunsichert, weil für sie persönlich die Nachrichten aus der Finanz- und Wirtschaftswelt nicht greifbar, sehr abstrakt und oft nicht absehbar sind. Die Politik kann sich allerdings nicht auf Derartiges zurückziehen. Sie muss notfalls auch bei Unsicherheit handeln und gestalten. Wir müssen jedoch die Risiken der Entwicklungen erkennen und in unser Handeln einbeziehen. Wir müssen mit Besonnenheit, Augenmaß und Mut zur gleichen Zeit agieren.
Um die derzeitige Situation erfassen zu können, gehe ich noch mal zurück ins Frühjahr 2007. Damals zerplatzte die Immobilienblase in den USA. Als Folge verloren alle Akteure ihr Vertrauen in alle: Keine Bank lieh einer anderen mehr Geld. Diese Vertrauenskrise führte zu Kreditklemmen, zu einer mangelnden Kreditversorgung der Wirtschaft und so übertrugen sich die Probleme des Finanzsektors auf die Realwirtschaft.
Von diesem Schock konnten sich die deutsche und die Wirtschaft in Thüringer inzwischen erholen. Dies ist zunächst Ergebnis des enormen Einsatzes der Betriebe und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land, aber auch der massiven Anstrengungen der Regierungen in den einzelnen Staaten. Milliardenschwere Konjunkturpakete, Stabilisierungsmaßnahmen, Bürgschaften wurden auf den Weg gebracht.
Doch der Preis der Erholung ist hoch. Der Finanzkrise folgte die aktuelle Schuldenkrise: Inzwischen erfüllen gerade noch 7 der 27 EU-Mitgliedsstaaten die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes.
Vor diesem Hintergrund darf die Frage erlaubt sein: Haben wir es mit der derzeitigen Staatsschuldenkrise in Europa überhaupt mit einer neuen Krise zu tun? Oder ist diese Krise der öffentlichen Haushalte in Europa nicht eine Schattenwirkung der von uns als überwunden geglaubten Finanzkrise? Können Staaten ihre Schulden aber nicht mehr bedienen, so kommen auf den Bankensektor wiederum enorme Abschreibungsbeträge zu, mit möglichen negativen Folgen für die Realwirtschaft.
Daher, meine Damen und Herren, die gegenwärtigen enormen Anstrengungen, die Zahlungsfähigkeit der überschuldeten Staaten im Euro-Raum durch Garantien abzusichern.
Beunruhigend die Veröffentlichungen vom letzten Freitag: Die OECD warnt vor einem Einbruch der deutschen Konjunktur im zweiten Halbjahr, sie rechnet im vierten Quartal des Jahres mit einer Schrumpfung von 1,4 % gegenüber dem dritten Quartal. Auch die EZB senkt ihre Wachstumsprognosen für 2011 und 2012 deutlich. Dies, meine Damen und Herren, ist der aktuelle Rand der Entwicklungen. Wenn diese Einschätzungen belastbar sind, wird die November-Steuerschätzung für 2012 einige Ernüchterungen bringen.
Anrede,
ich möchte die Dinge nun wirklich nicht herbeireden, ich rede nur über Risiken, die wir bei unserer Haushaltsgestaltung im Auge haben müssen.
Die enorme Staatsverschuldung bereitet den Menschen in Deutschland große Sorgen. 63 % aller Befragten gaben in einer Forsa-Umfrage an, dass die hohe Staatsverschuldung sie derzeit am meisten beunruhigt. Eine Umfrage in Thüringen zeigt, dass das Thema Verschuldung schon von jedem Zweiten als das Hauptthema gesehen wird.
Anrede,
Politik muss diese Ängste ernst nehmen und aufgreifen. Sie muss versuchen durch kluges Handeln, Vertrauen zurückgewinnen. Genau dieses tun wir mit unserem Haushaltsentwurf 2012, indem wir an die Thüringerinnen und Thüringer deutlich das Signal senden, Abschied von verschuldungsfinanzierten Haushalten zu nehmen. Wir sind handlungsfähig! Wir stellen die Weichen für ein finanziell stabiles Thüringen! Wir dürfen davon ausgehen, je länger für die Staatsschuldenkrise in Europa keine überzeugende Lösung gefunden wird, desto größer wird das Verlangen unserer Menschen sein, ein stabiles Lebensumfeld in ihrem Heimatland vorzufinden.
2.2 EU-bestimmte und bundesstaatliche Rahmenbedingungen
Anrede,
der Landeshaushalt ist - neben der Wirtschaftsentwicklung - in starkem Maße beeinflusst von den Rahmenbedingungen des Bundesstaates sowie der EU. Dies zeigt deutlich die Finanzierungsstruktur unseres Haushaltsentwurfs 2012.
Allein 525 Mio. Euro der Einnahmen des Haushaltes stellen Einnahmen von der Europäischen Gemeinschaft dar. Dies sind 5,8 %.
Noch dominanter ist der Einfluss der bundesstaatlichen Finanztransfers. Hier sind zunächst
- der Umsatzsteuerausgleich (1,26 Mrd. Euro),
- der Länderfinanzausgleich (521 Mio. Euro) sowie
- die sogenannten Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen (Fehlbetrags-BEZ) (210 Mio. Euro)
zu nennen. Das Gesamtvolumen aus diesen Quellen beträgt 1,991 Mrd. Euro und entspricht damit 22,2 % der Gesamteinnahmen des Haushaltsentwurfes 2012.
Zu diesen Mitteln gesellen sich weitere bundesstaatliche Zuweisungen. Der wichtigste Zuweisungsstrang ist zweifellos der Solidarpakt II. Thüringen erhält hieraus für 2012 1,039 Mrd. Euro.
Der Bund finanziert aber auch in wichtigen Aufgabenbereichen des Landes mit. Sei es bei BAföG, sei es beim Wohngeld, sei es beim kommunalen Straßenbau oder im Bereich der Wirtschaftsförderung sowie beim Städtebau. Die Gesamtheit dieser Zuweisungen machen 2012 905,9 Mio. Euro aus.
Diese Summen verdeutlichen die enorme Relevanz der bundesstaatlichen Finanzordnung für den Thüringer Haushalt.
Anrede,
wir müssen also feststellen, die Haushalte der neuen Länder, so auch der des Freistaates Thüringen, sind in hohem Maße immer noch Zuweisungshaushalte.
Dies erklärt die enorme Aufmerksamkeit, die wir auf die Neugestaltung der Systeme richten müssen. Ob es um die Fort- und Ausgestaltung der neuen Förderperiode der EU-Mittel von 2014 ab geht, oder um die Diskussionen der Neugestaltung einer bundesstaatlichen Finanzordnung ab 2020 - immer muss Thüringen dabei sein. Wir müssen uns einbringen, kraftvoll und konsequent unsere Stimme erheben und uns einmischen, damit wir die Interessen Thüringens wahren können.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat am 29. Juni 2011 ihre Vorstellungen zur Fortsetzung der EU-Förderung ab 2014 in den Kohäsionsgebieten auf den Tisch gelegt. Danach wird es eine Fortsetzung geben, aber auf geringerem Niveau. Wir sind in diese nun beginnenden schwierigen Verhandlungsprozesse eingebunden. Wir werden unsere Erfahrungen einbringen und konstruktiv mit gestalten.
Im bundesstaatlichen Bereich erleben wir schon jetzt erste Positionierungen für eine Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzsystems ab 2020.
- Wir erleben, dass die Geberländer Verfassungsklagen zum Länderfinanzausgleich in Karlsruhe einreichen wollen.
- Wir erleben, dass schon vor einem Jahr insbesondere aus NRW die Fortführung des Solidarpaktes II verbal und indirekt in Frage gestellt wurde.
- Und wir erleben, dass mittlerweile die sogenannten Hartz IV-So-BeZ von 1 Mrd. Euro Umverteilungsvolumen auf 807 Mio. Euro geschrumpft sind, was für Thüringen ein Minus von 43 Mio. Euro bedeutet.
Dies alles, werte ich, meine Damen und Herren, als wenig beruhigende Vorboten einer bevorstehenden Auseinandersetzung. Es geht um Positionierungen bezüglich einer bundesstaatlichen Finanzordnung, die die derzeitige, konsequent auf die finanzielle Bewältigung auf die deutsche Einheit ausgerichtete, ab 2020 ablösen wird.
Die Reform unserer bundesstaatlichen Finanzbeziehungen wird uns fordern; Thüringen muss dabei sein, um die künftige Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern mit zu gestalten.
Thüringen bereitet sich zunächst fachlich vor. Wir sind Mitglied in einem bundesweiten Arbeitsgremium nicht nur der neuen Ländern, sondern aller Empfängerländer des Länderfinanzausgleiches. Wir wollen auch hier unsere Rolle spielen, unsere Erfahrungen einbringen.
Wenn Sie berücksichtigen, dass die vorbereitenden Arbeiten zum Solidarpakt II 1999 begannen, das Gesetzgebungsverfahren 2002 seinen Abschluss gefunden hat und das Inkrafttreten am 1. Januar 2005 war, so können Sie erahnen, dass die Zeit bald gekommen sein wird, wo diese Fragen auf der nationalen politischen Agenda stehen. Wir werden dabei sein, wenn es um die Gestaltung dieser wichtigen Zukunftsaufgabe geht.
3. Eckpunkte des Haushalts 2012
3.1 Einnahmestruktur
Anrede,
lassen Sie uns nun einen etwas genaueren Blick auf den Haushaltsplanentwurf 2012 werfen.
Das Haushaltsvolumen beträgt knapp 9 Mrd. Euro (8,995 Mrd. Euro); dies sind genau 489 Mio. Euro weniger als dieses Jahr. Die damit zusammenhängenden Einsparungen sind gewiss schmerzhaft, aber sie sind machbar und verkraftbar.
Der Haushaltsentwurf kommt ohne neue Schuldenaufnahme aus. Die ordentlichen Einnahmen des Landes finanzieren die veranschlagten Ausgaben. Dies ist ein wichtiger Schritt. Wir schließen damit an die ausgeglichenen Haushalte der Jahre 2007, 2008 und 2009 an.
Die Einnahmen aus Steuern, dem Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen werden zusammen 7,146 Mrd. Euro betragen. Mittlerweile erreicht Thüringen mit seinen Steuereinnahmen eine Steuerdeckungsquote von 55 %, nachdem sie 2000 noch bei 46 % gelegen hat und 2011 bei 48 %.
Auf die Bundesergänzungszuweisungen entfällt ein großer Teil der Solidarpakt-II-Mittel. Für 2012 erhalten wir allein für den Ausgleich teilungsbedingter Lasten (So-BeZ) 1,039 Mrd. Euro, jedoch sind das 110 Mio. Euro weniger als 2011.
Ein weiterer Einnahmeposten sind die Einnahmen vom Bund für bundesgesetzliche Leistungen und im Rahmen der Finanzierung von Bund-Länder-Programmen. Diese machen insgesamt knapp 1 Mrd. Euro (1,003 Mrd. Euro) aus.
Thüringen verbucht Einnahmen aus EU Programmen. Hier planen wir für 2012 rund 525 Mio. Euro.
Die Einnahmen aus Verwaltungstätigkeit, unter anderem aus Bußgeldern, Verkäufen, Einmalerlösen durch Aufteilung von Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR betragen rund 321 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein leichter Rückgang.
3.2 Ausgabenstruktur
Kommen wir zur Ausgabenseite.
3.2.1 Personal
Wir geben für Personal knapp 2,4 Mrd. Euro (2,357 Mrd. Euro) aus. Das sind rund 7 Mio. Euro mehr als im laufenden Haushalt. Diese Ausgaben berücksichtigen schon die Tarifanpassungen sowie die weitere Reduzierung des Personalbestandes.
Mit dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2012 verstärken wir den in dieser Dekade zwingenden, umfassenden Personalabbau. Beschlossen ist der Wegfall von zunächst 8.635 Stellen. Dieser Abbau ist bereits auf die Einzelpläne des Haushaltsplanentwurfs aufgeteilt und größtenteils jahresweise ausgewiesen. Bereits im nächsten Jahr werden so 390 Stellen wegfallen.
Mit den Personalabbauentscheidungen haben wir Entscheidungen weit über die Geltungsdauer des Haushalts 2012 getroffen. Es geht uns um ein Gesamtkonzept der mittelfristigen Haushaltskonsolidierung, das zweifellos noch nicht in allen Teilen sichtbar ist. Eins steht jedoch fest, der mittelfristige Personalabbau wird dabei eine prominente Rolle spielen.
3.2.2 Kommunaler Finanzausgleich
Anrede,
zusammen mit dem Haushaltsentwurf liegt Ihnen auch der Entwurf des ThürFAG 2012 vor.
Sie sehen, dass der größte Ausgabenblock - immerhin ca. 26 % des Haushaltes - für den kommunalen Finanzausgleich vorgesehen ist.
Jede Kommune verfügt über Einnahmen aus eigenen Quellen, insbesondere Steuereinnahmen. Hinzu kommen Zuweisungen des Landes. Addiert man beide Haupteinnahmequellen, so ergibt sich eine Gesamtsumme von 3,694 Mrd. Euro, die den Thüringer Kommunen zur Verfügung stehen werden.
Vergleicht man nun diese finanzielle Gesamtausstattung der Kommunen mit der von 2011, so haben die Städte und Gemeinden insgesamt 21 Mio. Euro weniger zur Verfügung.
Der Steuerteil, den die Thüringer Kommunen für 2012 erwarten können, beträgt insgesamt 1,254 Mrd. Euro. Damit steigen die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden laut Mai-Steuerschätzung im Vergleich zu den Steuereinnahmen, die dem FAG 2011 zugrunde gelegt wurden, um insgesamt 173 Mio. Euro.
Den größeren Teil der Gesamtausstattung bilden jedoch die Zuweisungen zur angemessenen Finanzausstattung. Hierfür stellt das Land Thüringen insgesamt 2,44 Mrd. Euro zur Verfügung. Es muss deutlich festgestellt werden, dass ohne die erwarteten kommunalen Steuermehreinnahmen das Zuweisungssystem so hätte nicht gestaltet werden können.
3.2.3 Ressortaufgaben
Für Aufgaben der Ressorts - ohne Personalausgaben und KFA - sind im kommenden Jahr rund 4,2 Mrd. Euro (4,198 Mrd. Euro) eingeplant. Dies ist im Vergleich zum laufenden Haushalt ein Rückgang um 302 Mio. Euro.
Dem Freistaat wird vorgeworfen, er spare nicht genügend bei sich selbst. Dem widerspreche ich entschieden. Denn auch wenn Sie die KP-II-Mittel in Ausgaben und übrigens auch bei den Einnahmen herausrechnen, verbleibt immer noch eine Einsparung i. H. v. 230 Mio. Euro, denen aber anders als bei den Kommunen keine Steuermehreinnahmen mehr gegenüber stehen.
Eine solche Einspardimension gelingt nicht mit einem Federstrich. Bei den Investitionen wurden deutliche Abstriche gemacht, schmerzhafter Weise, betone ich ausdrücklich! Denn, wenn wir die Entwicklung des Landes weiter vorantreiben wollen, brauchen wir auch jetzt noch Zukunftsinvestitionen, wenn auch durchaus auf niedrigerem Niveau. Unsere Investitionsquote sinkt von 16,5 % in 2011 auf 14 % in 2012. Dies bedeutet jedoch immer noch ein Investitionsbudget i. H. v. über 1,245 Mrd. Euro, mit denen wir für die Landesentwicklung wichtige Impulse geben können.
Der Haushalt 2012 ist zweifellos ein Sparhaushalt. Und dennoch können wir mit dem vorgelegten Haushalt in vielen Bereichen Akzente setzen:
- Ein wichtiger Schwerpunkt des Haushaltes 2012 liegt weiterhin im Bereich der Förderung unserer Wirtschaftsentwicklung. Dabei ist der Leitgedanke, Voraussetzungen für Wachstum, Innovation und mehr Beschäftigung zu schaffen. Die Entscheidungen zu jeder einzelnen Investition liegen jedoch bei den Unternehmen selbst. Wirtschafts- und Technologieförderinstrumente können und sollen hier nur wertvolle Unterstützung sein. Mit dem Haushalt 2012 fördern wir die Wirtschaft mit 429 Mio. Euro. Ein wesentlicher Eckpfeiler ist dabei die Unterstützung der Ansiedlung, Gründung und Entwicklung von Unternehmen: hierfür sind rund 152 Mio. Euro aus GA-Mitteln vorgesehen - hälftig von Bund und vom Land finanziert.
- Im Rahmen des Energiekonzepts Thüringen 2020 steigern wir auch die Ausgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien. Wir wollen der Motor Deutschlands für eine nachhaltige moderne Energiepolitik sein. Initiativen wie, die Thüringer Energie- und Green-Tech-Agentur sowie Green-Mobility setzen hier neue Akzente.
- Einen weiteren Schwerpunkt legen wir erneut im Bereich der Bildung. Trotz des allgemeinen Konsolidierungsdrucks steigen die Ausgaben für Einzelplan 04 für Bildung, Wissenschaft und Kultur um 44 Mio. Euro. Mit der dritten Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 2012 - 2015 geben wir gleichzeitig den Thüringer Hochschulen erneut Planungssicherheit. Das Finanzvolumen von 1,5 Mrd. Euro bis Ende 2015 soll die Attraktivität und Leistungskraft unserer Hochschulen sichern und steigern. 2012 sind 363,2 Mio. Euro für diesen Zweck veranschlagt. Somit erhöhen wir sogar die finanzielle Ausstattung gegenüber dem bisherigen Rahmenvertrag und reagieren damit auf weiterhin steigende Studentenzahlen bis 2015.
Des Weiteren soll der Hochschulbau jährlich mit rund 40 Mio. Euro unterstützt werden. Rund 29 Mio. Euro kommen aus Entflechtungsmitteln des Bundes und jeweils 11 Mio. Euro werden über EFRE-Mittel bereitgestellt, die teilweise über Umschichtungen mobilisiert werden.
- Wir engagieren uns weiter für Theater und Orchester und übernehmen damit Verantwortung für die reichhaltige Kulturlandschaft Thüringens. Der Regierungsentwurf enthält Finanzierungszusagen für die Jahre 2013 - 2016 in Höhe von 252,5 Mio. Euro; für 2012 ist ein Betrag i. H. V. 60 Mio. Euro abgesichert. Der kulturelle Schatz Thüringens wird damit gesichert
- Wir werden mit unserer Politik auch im sozialen Bereich weiterhin ein hohes Niveau gewährleisten können. Gleichwohl haben wir uns für strukturelle Änderungen bei der Stiftung Familien Sinn entschlossen und wollen diese von einer Kapital- in eine Einkommensstiftung umwandeln. Ihren Arbeitsauftrag kann die Stiftung künftig mit den jährlichen Zuwendungen (i. H. v. 1,82 Mio. Euro) wie gehabt fortführen. Es entstehen somit keine Einschränkungen in der Familienförderung für die Betroffenen. Auch deshalb wurde das Landeserziehungsgeld i. H. v. 28 Mio. Euro weiterhin abgesichert.
- Wichtig ist uns aber auch die Gesundheitsversorgung, deshalb wird die Landesregierung weiterhin in Thüringer Krankenhäuser investieren. Allerdings werden es im Haushaltsjahr 2012 etwa 20 Mio. Euro weniger sein, denn wir haben bereits einen hohen Standard in diesem Bereich erreicht. Dennoch sind im Haushaltsentwurf 50 Mio. Euro für Krankenhausinvestitionen vorgesehen.
- Im Bereich der Landwirtschaft und im ländlichen Raum fördern wir weiterhin auf hohem Niveau. Zählt man die einschlägigen Bund-Länder- sowie EU-Programme zusammen, so ergibt sich ein Gesamtbetrag i. H. v. rund 128 Mio. Euro.
- Schwerpunkt Infrastruktur: Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für Wachstum und Wohlstand. Für die Wirtschaft ist sie ein elementarer Faktor im Standortwettbewerb der Regionen.
Für die Menschen hier im Land bedeuten funktionsfähige Straßen, ein intaktes Schienennetz und leistungsfähige Stadtstrukturen gleichzeitig gut erreichbare Arbeitsplätze und damit hohe Lebensqualität. Hier setzen wir mit dem Haushalt 2012 klare Akzente: 366 Mio. Euro sind für Infrastrukturinvestitionen vorgesehen.
Anrede,
trotz dieser hohen Investitionen muss von uns jedoch klar gesehen werden, dass wir im Vergleich zu den westlichen Ländern ein überdurchschnittliches Ausgabenniveau für unsere Infrastruktur realisieren. Seit 1991 wurden über den Thüringer Landeshaushalt 40,4 Mrd. Euro Investitionsausgaben getätigt, nochmals 21 Mrd. Euro wurden auf kommunaler Seite mobilisiert. Dies war gut und richtig, um den vorhandenen Aufbauprozess zu gestalten. Die Infrastrukturlücke ist jedoch deutlich kleiner geworden. Insofern wird sich die politische Priorität vom Ausbau und Erweiterung auf die Erhaltung und Modernisierung von bestehenden Strukturen verschieben.
- Seit 1991 flossen rund 2 Mrd. Euro in unser Landstraßennetz, so dass viele Straßen grundhaft erneuert werden konnten. Das Investitionsniveau wurde daher im Regierungsentwurf reduziert. Dennoch haben wir für den Landesstraßenbau circa 70 Mio. Euro vorgesehen.
- Für kommunale Straßen wollen wir 35 Mio. Euro ausgeben - 10 Mio. Euro mehr als noch im aktuellen Haushalt!
- Im Bereich Wohnungs- und Städtebau haben wir ein neues Modell auf den Weg gebracht. Wir wollen langfristig den Ausbau von Städten und Gemeinden fördern und werden deshalb ein Sondervermögen anlegen (revolvierender Fonds). Damit ermöglichen wir, dass einmal ausgegebenes Geld mittelfristig wieder zurück fließt und erneut für die Gestaltung der Städte eingesetzt werden kann.
- Im Bereich des Bauhaushaltes haben wir rund 121 Mio. Euro veranschlagt und gegenüber 2011 rund 27 Mio. Euro eingespart. Gleichwohl werden alle begonnenen Maßnahmen fortgeführt und Planungsmittel für weitere Baumaßnahmen bereitgehalten. Neben dem Hochschulbau, der durch umgeschichtete EFRE-Mittel gestützt wird, werden die Gelder vor allem in den Bereich innere Sicherheit - also Polizei (Neubau LKA und Bereitschaftspolizei Erfurt) und Justizvollzug (Neubau der Jugendstrafanstalt Rudisleben) fließen.
Anrede,
wenn Sie in den kommenden Monaten den Haushaltsentwurf prüfen, kritisch bewerten und sich ein Gesamturteil bilden, werden Sie feststellen, dass die Einzelplansummen Saldogrößen sind, von teilweise unvermeidlichen Mehrausgaben aufgrund vertraglicher und rechtlicher Verpflichtungen und Einsparungen an anderer Stelle. So waren Aufwüchse in einer Gesamthöhe von rund 240 Mio. Euro (ohne Personal) unvermeidbar, die jedoch durch Einsparungen in anderen Bereich überkompensiert werden mussten, um das Gesamteinsparvolumen i. H. v. rund 500 Mio. Euro zu erreichen.
4. Mittelfristige Spannungsfelder und Anpassungsbedarf
Der Haushaltsentwurf 2012 bringt den Freistaat Thüringen auf den Pfad einer nachhaltigen Konsolidierung in Richtung 2020 zurück. Er stellt Weichen, meine Damen und Herren, auf die sichere Seite bringt er uns jedoch nicht.
Wofür arbeiten wir? Wie sieht es nun aus, das Thüringen, in dem wir im Jahr 2020 leben wollen? Was wollen Sie ihren Kindern oder Enkeln in zehn Jahren überlassen haben? Zehn Jahre sind eine lange Zeit!
Heute vor 10 Jahren hatten wir noch die D-Mark, und das Internet hatte gerade seinen Siegeszug begonnen. Was wird also heute in 10 Jahren sein? Wir wissen es nicht wirklich.
Anrede,
natürlich, wir erkennen einen eigenständigen Freistaat Thüringen, dessen Wirtschaft prosperiert, der modern aufgestellt ist und in dem die Menschen gerne leben. Die Einkommenschancen in Thüringen haben sich verbessert und halten bundesweiten Vergleichen stand. Die Arbeitslosigkeit konnte weiter abgebaut werden. Wir wollen weiter gekommen sein bei der wirtschaftlichen Entwicklung, als Energiestandort, wir wollen als Bildungsland und in der Forschung weiterhin hervorragende Maßstäbe setzen und als Sport- und Tourismus-Region gefragt sein. Thüringen hat einen geachteten Platz im Kreis der deutschen Länder und im Europa der Regionen. Der Sozialstaat Thüringen ist leistungsfähig und lässt schwächere, kranke und behinderte Menschen nicht im Stich. Die nachfolgende Generation ist frei, zu entscheiden, welche neuen Wege sie gehen will.
Eine solche lebenswerte und dynamische Zukunft für Thüringen, für die nächste Generation müssen wir erarbeiten! Das ist unser Auftrag und unsere Orientierung für heutige Entscheidungen!
Anrede,
wenn wir uns derart positive Ziele setzen, gilt es zunächst uns die Rahmenbedingungen und deren Entwicklungen zu vergegenwärtigen.
Im Jahr 2020 werden alle Sonderfinanzierungen für die neuen Länder der Vergangenheit angehören. 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung soll die wirtschaftliche und soziale Einheit endgültig Realität geworden sein. Finanziell bedeutet dies jedoch einen erheblichen Einnahmerückgang.
- Der Solidarpakt II, der uns Einnahmen zur Abfinanzierung insbesondere des teilungsbedingten infrastrukturellen Nachholbedarfs gebracht hat, wird 2020 ausgelaufen sein. Insgesamt wird Thüringen aus dieser Quelle von Beginn im Jahr 2005 an bis zum Jahr 2020 rund 15 Mrd. Euro vereinnahmt und verausgabt haben.
- Der demografische Wandel wird unsere Einnahmebasis schwächen und gleichzeitig zu neuen Aufgabenanforderungen, jedoch auch Einsparmöglichkeiten führen.
- Die Einnahmen von der Europäischen Gemeinschaft werden sich bis 2020 auf ein sonst in der Bundesrepublik übliches Niveau absenken.
- Auch die vielfältigen Bundeszuweisungen für spezielle Aufgabenbereiche wie Städtebau, GA-Wirtschaftsförderung oder Straßenbau werden in ihrem überproportionalen Teil abnehmen.
- Auch wenn wir von weiter steigenden Steuereinnahmen ausgehen, werden die Mindereinnahmen aus den genannten Quellen allenfalls abgemildert werden können.
Das Volumen des Landeshaushaltes wird bis 2020 deutlich zurückgehen. Seriöse Berechnung mein Hauses gehen von einem Volumen in 2020 in Höhe von rund 7,5 Mrd. Euro aus, dies sind mehr als 20 % weniger als unser derzeitiges Haushaltsvolumen. Das ist keine Schwarzmalerei des Finanzministers, sondern sind realistische Zahlen.
Das prognostizierte Haushaltsvolumen von 7,5 Mrd. Euro enthält keine neue Schuldenaufnahme. Denn zusätzlich zu den finanziellen Rahmenbedingungen sind die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2020 einzuhalten.
Als Ergebnis der Föderalismusreform II wurde das strukturelle Verschuldungsverbot in das Grundgesetz aufgenommen. Danach dürfen die Länderhaushalte nach Art. 109 Abs. 3 GG ab 2020 keine Verschuldung mehr aufweisen.
Diese Verpflichtung trifft auch das Land Thüringen unmittelbar aus dem Grundgesetz. Jedoch hat diese Verpflichtung schon heute unser Handeln zu beeinflussen. Denn die Übergangsvorschrift nach Art. 143 d Abs. 1 GG legt fest: „Die Haushalte der Länder sind so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgaben des Art. 109 Abs. 3 GG erfüllt wird.“ Damit entfaltet die Schuldenbremse eine vorgreifende Wirkung. Auch deshalb, meine Damen und Herren, legen wir Ihnen, heute einen Haushaltsentwurf ohne neue Schulden vor.
Der Weg zu einem selbstständigen Thüringen auf solidem finanziellem Fundament ergibt sich jedoch nicht von selbst. Er muss kraftvoll, mit viel politischer Anstrengung, aber auch mit Augenmaß gestaltet werden. Auf diesem Weg begegnen uns jedoch eine Reihe von unangenehmen Wahrheiten und Herausforderungen. Unsere Ausgabestruktur ist nicht auf den vor uns liegenden tiefgreifenden Anpassungsprozess angelegt. Sie ist zu starr und unflexibel. Dies wird unweigerlich Spannungen auslösen. Wenn wir feststellen müssen, dass
- rund 2,4 Mrd. Euro, d. h. rund 26 % unserer Gesamtausgaben durch äußerst sparsam veranschlagte Personalausgaben gebunden sind,
- weitere rund 2,4 Mrd. Euro, ebenfalls 26 % durch unsere Leistungen an den kommunalen Bereich im Rahmen der „angemessenen Finanzausstattung“ festgelegt sind,
- im verbleibenden Ausgabenblock von rund 4,2 Mrd. Euro, rund 670 Mio. Euro für Zinsen, 532 Mio. Euro für Vereinbarungen und Verträge, 421 Mio. Euro für landesgesetzliche Verpflichtungen und 1,2 Mrd. Euro für bundesgesetzlich geregelte Verpflichtungen enthalten sind,
so wird deutlich, vor welcher Gestaltungsaufgabe wir stehen.
Die Ansatzpunkte einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung stehen fest:
- Wir müssen Rechtsverpflichtungen abbauen, keinesfalls neu eingehen und dort wo sich die Spielräume dazu bieten, sie abfinanzieren. Diese Notwendigkeit bezieht sich nicht nur auf landesgesetzlich geregelte Sachverhalte, sondern auch auf Bundesgesetze. Ich appelliere an die Abgeordneten dieses hohen Hauses, zumindest für diese Legislaturperiode keine weiteren finanziellen Rechtsverpflichtungen mehr zu beschließen, wir brauchen ein Moratorium. Auf Bundesebene müssen wir genau hinschauen; und wenn der Bund großzügig sein will, sollten wir volle Kompensation fordern.
- Wir brauchen eine Initiative zum Standardabbau, dort wo es des Guten zu viel ist. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Landesfinanzen, ganz wesentlich müssen wir die Situation der Kommunen im Blick haben.
- Der Personalabbau muss beschleunigt und verstärkt fortgesetzt werden. Der Abbau von rund 8.600 Stellen ist beschossen und in dem Haushaltsentwurf 2012 eingearbeitet. Die Zielzahl der Personalausstattung sollte jedoch für 2020 bei rund 40.000 Stellen unter Berücksichtigung der Demografie liegen. Dies bedeutet einen weiteren Abbau. Die Landesregierung hat am 5. Juli 2011 daher beschlossen, das Stellenabbaukonzept weiter zu entwickeln und weiter zu verhandeln.
Der zentrale Beitrag des Personalabbaus für die Haushaltskonsolidierung muss hoch eingeschätzt werden. Er liegt jedoch nicht in der Absenkung der derzeitigen Personalausgaben, sondern in der Vermeidung eines weiteren Aufwuchses. Der Abbau von rund 10.000 Stellen vermeidet einen Aufwuchs der Personalkosten bis 2020 i. H. v. 500 Mio. Euro. Anders gesagt, würde ab heute kein Personal mehr abgebaut, so stiegen die Personalkosten nur für das aktive Personal auf knapp 3 Mrd. Euro an. Dass dies kein sinkendes Haushaltsvolumen abfangen kann, muss jedem klar sein.
- Die Landesregierung hat sich auch vor diesem Hintergrund auf das Vorhaben einer Verwaltungs- und Funktionalreform verständigt. Dies ist ein Basisthema für die Gestaltung unseres Landes. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft wollen aber nicht zu viel Verwaltung, sondern eine leistungsfähige und auf das notwendige Maß reduzierte. Daher ist eine Überprüfung unserer Verwaltungsstrukturen im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeit und Tragfähigkeit und angesichts des demografischen Wandels ein entscheidender Schritt. Grundlage der Überprüfungen ist der Koalitionsvertrag; durch die Einrichtung einer Stabstelle in der Staatskanzlei erfährt das Thema ressortübergreifendes und zusätzliches politisches Gewicht.
- Mit dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes setzen wir einige strukturell entlastende Maßnahmen schon 2012 um. Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform stehen die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte von 6 auf 4 und die Auflösung des Landesamtes und des staatlichen Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen, die einem Stellenabbau von rund 150 Stellen mittelfristig bis 2016 bringen, wovon schon mit dem Haushalt 2012 50 Stellen wegfallen. Es sind derartige Maßnahmen zu denen auch die Reduzierung der Schulämter von 11 auf 5 zählen, die im Rahmen einer Verwaltungsreform angefasst werden müssen
- Der Prozess der Optimierung des Einsatzes der EU-Mittel muss weitergehen; zunächst sind weiterhin alle uns angebotenen Mittel für das Land zu binden. Die Verwendung dieser Mittel muss aber auch immer wieder die Wirkung auf den Landeshaushalt im Blick haben. So konnte 2012 das Langzeitarbeitslosenprogramm in den ESF-Rahmen eingestellt werden, bis es 2013 vollständig aus diesen Mitteln finanziert wird. Dem Hochschulbau konnten aus EFRE-Mitteln Gelder zur Verfügung gestellt werden, die durch Landesmittel nicht bereitgestellt werden können.
- Ein weiterer Gestaltungsbereich auf unserem Weg nach 2020 wird der kommunale Finanzausgleich sein. Bei seiner Reform ab 2013 wird es nicht vordergründig um Einsparungen gehen, sondern um mehr Transparenz und Treffsicherheit im Zuweisungssystem. Gleichwohl wird die Zuweisungshöhe immer dann überprüft werden müssen, wenn die kommunalen Steuereinnahmen aufwachsen und zur Finanzierung als originäre Einnahmequelle zur Verfügung stehen.
Anrede,
der Haushaltsentwurf 2012 bildet eine solide Grundlage für das Land und für seine weitere Entwicklung. Wir brauchen eine neue Kultur der Sparsamkeit. Nicht wirtschaften bis es nicht mehr geht, siehe Griechenland und andere; sondern immer währendes strukturelles und vorausschauendes Handeln und Entscheiden mit Haushalts entlastenden Wirkungen. Dazu möchte ich Sie gern gewinnen. In dem Sinne lege ich ihnen die Gesetze zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!