Thüringer Finanzministerium

07.01.2013 10:32 Uhr

Rede zum Europäischen Kulturdialog

Grußrede von Finanzminister Wolfgang Voß zur Veranstaltung Europäischer Kulturdialog "Nachhaltigkeit und Europa" am 07. April 2011 in Gera

"Die Krise des Schuldenstaates - ein Plädoyer zur Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik"

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Thüringer Landtags,
Sehr geehrte Frau Landrätin Schweisburg,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Vornehm,
Sehr geehrter Herr Präsident des Landesrechnungshofs,
Sehr geehrter Herr Präsident Pitschel,
Sehr geehrter Herr Professor Kirchhof,
Sehr geehrte Vertreter der Wirtschaft, der Bildungseinrichtungen, Verbände und des Rotary-Clubs sowie der Medien,

ich freue mich sehr heute hier bei Ihnen in Gera zu Gast zu sein. Ich freue mich außerdem, Herrn Professor Kirchhof hier zu treffen, und bin - wie Sie - gespannt auf seine ordnungspolitischen Ausführungen.

„Nachhaltigkeit und Europa“, so unser heutiges Rahmenthema. Die Gegenüberstellung dieser beiden Begriffe könnte Befürchtungen signalisieren: Ist das weitere Zusammenwachsen Europas in Gefahr bei zu wenig Nachhaltigkeit in den einzelnen Politikfeldern, auch und gerade in der Finanzpolitik? Die manchmal verzweifelt anmutenden, im Kern jedoch enormen Anstrengungen zur „Rettung der Stabilität des Euro“, die wir die letzten Monate beobachten konnten, könnten diesen Schluss durchaus nahelegen.

Meinem Grußwort möchte ich jedoch einen etwas bescheideneren Ausspruch geben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie zu sensibilisieren für das erforderliche Umdenken, wenn es um öffentliche Finanzen geht. Denn die Notwendigkeit des Konsolidierens, der Stabilität unserer finanziellen Grundlagen ist kein Thema von Politikern und Finanzwissenschaftlern allein, sondern es wird zu dem gesellschaftlichen Kernthema der nächsten Jahre werden, ja wenn es dies befeuert durch die Finanzkrise sowie den Auswirkungen der demografischen Veränderungen nicht schon ist.

Die Schlagzeilen der letzten Wochen belegen dies: das Ziel, auch auf einem stabilen Fundament öffentlicher Finanzen zu stehen, ist den Menschen äußerst wichtig. In unserem Nachbarland Hessen haben sich kürzlich in einer Volksabstimmung 70 Prozent der Beteiligten dafür ausgesprochen, eine Schuldenbremse in die hessische Verfassung zu schreiben. Das finde ich beachtlich und ich bin zugleich überzeugt, dass Hessen keine Ausnahme ist, sondern in anderen Ländern eine Befragung ein ähnliches Echo erzielen würde, auch hier bei uns in Thüringen. Hierfür mögen auch geschichtliche Erfahrungen, die in unserem kollektiven, deutschen Gedächtnis haften, eine wesentliche Rolle spielen.

Solche eindeutigen Signale aus der Mitte der Gesellschaft, wie geschehen in Hessen belegen doch, dass die Bevölkerung bewusstseinsmäßig mitunter deutlich weiter ist als der ein oder andere Politiker, dass die Zeit des scheinbar sorglosen staatlichen Verschuldens vorüber ist. Wir müssen daher einen Paradigmenwechsel vollziehen hin zu einer Kultur, in der man mit den öffentlichen Einnahmen auskommt, die einem zur Verfügung stehen. Die ordentlichen Einnahmen sollten die Ausgaben bestimmen, nicht umgekehrt! Es handelt sich hier gewissermaßen um eine schlichte Binsenweisheit, die künftig unser Handeln wieder stärker beeinflussen sollte und muss.

In den vergangenen Jahrzehnten hatte sich die Verschuldung von Bund und Ländern jedoch zum Normalfall entwickelt. Bis zur Finanzkrise schien es völlig opportun zu sein, als Staat Aufgaben zu erfüllen, die man sich eigentlich gar nicht leisten kann. Es geht nunmehr jedoch um die Frage, wie wir die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Zukunft begrenzen und damit unseren Kindern und Enkeln, also den folgenden Generationen, notwendige Gestaltungsspielräume erhalten können. Dies ist zunächst eine Frage der finanzpolitischen Vernunft, im tieferen Sinne aber auch eine Wertfrage zwischen den Generationen.

Mit den Ergebnissen der Föderalismuskommission II im Frühjahr 2009 wurde der Weg klar festgelegt und die Wertfrage im nationalen Konsens entschieden:

  • Die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse verbietet ab 2016 für den Bund und ab 2020 für die Länder grundsätzlich die Aufnahme neuer Schulden zur Finanzierung struktureller Defizite in den Haushalten. Die Möglichkeit kreditfinanzierter Ausgaben wird auf konjunkturelle Schwankungen sowie auf außergewöhnliche Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen und dergleichen beschränkt.
     
  • Gleichzeitig wird die Aufnahme neuer Schulden an ein verbindliches Tilgungsgebot gekoppelt.

Der Paradigmenwechsel, der damit für die Gestaltung der öffentlichen Haushalte fixiert ist, kann für die Grundlagen unseres Staatswesens nicht größer sein. Die Bedeutung sickert erst langsam in das allgemeine Bewusstsein. Durch den Wechsel soll nicht mehr und nicht weniger als ein Verschuldungsweg beendet werden, der mit der so genannten „Großen Finanzreform“ aus dem Jahr 1969 mit der Neufassung von Artikel 115 begann und nunmehr für die Länder im Jahr 2020 definitiv enden soll.

Dieser Schlussstrich bedeutet jedoch zugleich eine Notbremse. Denn die hohen Schulden belasten die öffentlichen Haushalte über die immensen Zinszahlungen zunehmend.

Hierzu ein paar Daten und Fakten:

  • seit 1970 hat sich die gesamte Verschuldung der öffentlichen Haushalte von 60 Mrd. EUR auf fast 1,7 Billionen EUR (das sind 1.700 Mrd. EUR) annähernd verdreißigfacht.
     
  • im gleichen Zeitraum sind die Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte von 3,6 Milliarden Euro auf über 60 Milliarden Euro gestiegen.
     
  • die Zins-Steuer-Quote, also der Anteil der Steuereinnahmen, der zur Finanzierung der Zinsausgaben verwendet werden muss, stieg von 4% auf über 12%.

Diese Zahlen verdeutlichen eines: Die Staatsverschuldung wird zunehmend zu einem die politische Handlungsfähigkeit einengenden Problem. Ein immer höherer Anteil an Ausgaben ist durch Zinsausgaben bereits gebunden und steht nicht zur Finanzierung anderer wichtiger Aufgaben zur Verfügung.

Das trifft auch für die neuen Länder zu. Thüringen ist hier keine Ausnahme. Verteilt man die Schulden des Freistaats gleichmäßig auf jeden Einwohner, dann hat jeder Thüringer rund 7.200 Euro Schulden. Hierfür wird das Land in diesem Jahr rund 670 Millionen Euro an Zinsen zahlen. Nur das aktuell niedrige Zinsniveau verhindert noch größere Belastungen.

Natürlich darf dabei nicht vergessen werden, dass diesen Belastungen auch die wichtigen Investitionen in den Aufbaujahren gegenüberstehen. Allerdings wird der Nachholbedarf gegenüber den alten Ländern stetig kleiner. Die Lücke schließt sich zusehends. Deshalb ist es an der Zeit, umzudenken. Aufgrund eigener Einsicht, nicht nur weil das Grundgesetz nunmehr andere Regeln vorgibt.

Die Landesregierung hat daher der Haushaltskonsolidierung einen hohen Stellenwert gegeben, damit der Freistaat auch im Jahr 2020 auf einem soliden finanziellen Fundament stehen kann. Um die Einführung des Verschuldungsverbotes in die Thüringer Verfassung wird politisch heftig gerungen, wobei es hier eigentlich nicht um das Ob geht, sondern eher um das Wann seiner Wirksamkeit.

Für Deutschland insgesamt stellt sich natürlich die Frage, wie es überhaupt zu so viel Schulden kommen konnte. Dazu ein kleiner Rückblick:

Nach Artikel 87 der Weimarer Verfassung durften Kredite nur bei einem außerordentlichen Bedarf oder nur für Ausgaben zu “werbenden Zwecken“ aufgenommen werden. Dieser Begriff der „werbenden Zwecke“ findet sich auch im Grundgesetz bis 1969 und bedeutete „rentable Ausgaben“, also Ausgaben, die sich im Laufe der Zeit betriebswirtschaftlich gesehen „rechnen“.

Die einzelwirtschaftliche und objektbezogene Betrachtungsweise stand jedoch nicht im Einklang mit dem staatlichen Ziel z. B. einer antizyklischen Fiskalpolitik. Zu diesem Zweck wurde Artikel 115 der Verfassung im Zuge der „Großen Finanzreform 1969“ geändert und die staatliche Kreditaufnahme an den Investitionsbegriff gekoppelt. Dieser Regel lag die Vorstellung zugrunde, dass Investitionen zukünftig Nutzen bringen und somit auch deren Finanzierung über die Zeit verteilt werden sollte.

Nur die Schulden wurden nie zurückgezahlt, auch wenn die Nutzungszeit von kreditfinanzierter Infrastruktur lang beendet war und schon wieder Reinvestitionen getätigt werden mussten, die dann wieder zu einem hohen Anteil über neue Schulden finanziert wurden. So kam es zu einem stetigen und sich beschleunigenden Anstieg der Schulden in den öffentlichen Haushalten.

Es ist daher festzuhalten: Die rechtlichen Grenzen des Artikel 115 Grundgesetz haben die Staatsverschuldung nicht wirkungsvoll begrenzen können, auch wenn dies u. a. ihr intendierter Zweck war. Es waren somit die 1969 geänderten verfassungsrechtlichen Regeln, die den heutigen Schuldenberg erst ermöglichten. Die gelockerten Regelungen wurden weitlich ausgenutzt.

Ein Umdenken war somit unvermeidbar und die neuen Verfassungsregelungen des strukturellen Schuldenverbots nur konsequent. Ein erster wichtiger Schritt hierzu begann auf europäischer Ebene bereits in den 90iger Jahren. Mit der Wirtschaft- und Währungsunion und der gemeinsamen europäischen Währung ist besondere Verantwortung auf die EU-Ebene übergegangen.

Die Umsetzung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts aus dem Jahr 1997 war der Versuch, über einheitliche Vorgaben die Neuverschuldung in den Mitgliedstaaten zu deckeln. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um die Stabilität unserer gemeinsamen europäischen Währung garantieren zu können. Dies gelang bisher jedoch allenfalls unzureichend. So hat beispielsweise auch Deutschland trotz mehrfachen Überschreitens des 3%-Defizitkriteriums außer den berühmten „blauen Briefen“ keine weiteren Konsequenzen aus Brüssel erfahren.

Erst das mahnende Beispiel Griechenlands hat Europa aufgeschreckt und gezeigt: Wenn man bodenlosem Schuldenmachen keinen Riegel vorschiebt, sind Staatsbankrotte näher denn je. Die Folgen für die Bevölkerung können dramatisch sein. Diese Erkenntnis führt nun zu einer Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Die Finanzpolitiken in den Mitgliedstaaten werden einer schärferen Kontrolle unterzogen. Außerdem sollen Sanktionen früher als bisher und deutlich strenger ausgelegt werden. Allerdings bleiben jedoch Schwächen weiterhin erkennbar. Denn die Aufnahme neuer Schulden wird weiterhin gestattet.

Dies führt nicht nur europaweit zu der Frage: was ist eine nachhaltige Finanzpolitik? Wann kann man sie so etikettieren, wann nicht? Die Finanzwissenschaft hat hier verschiedene Kriterien und mitunter komplizierte Formeln entwickelt. Auch in der öffentlichen Debatte begegnet man so mancher eigenwilligen Interpretation. Etwas platt und allgemein formuliert, ist eine Finanzpolitik, dann nachhaltig, wenn sie nicht zu abrupten Kurskorrekturen gezwungen ist.

In diesem Sinne war die griechische Finanzpolitik ganz offensichtlich nicht nachhaltig, wohl auch nicht die portugiesische. In beiden Ländern hat man lange Zeit Ausgabenniveaus mit viel Schulden finanziert, die durch eigene ordentliche Einnahmen nicht gedeckt waren. Als Folge ergab sich die Notwendigkeit eines abrupten Umsteuerns, da der reguläre Kapitalmarkt keine Kredite oder nur zu enormen Zinsaufschlägen bereitstellte. Die dadurch gegebene Alternativlosigkeit auf der Ausgabenseite eine Vollbremsung durchführen zu müssen, führte zu enormen Sparpaketen, die die Bevölkerung unvorbereitet traf und somit nicht verstanden wurden. Massenproteste und der kürzliche Sturz der portugiesischen Regierung waren die Folge.

Es liegt mir völlig fern ungebetene Ratschläge zu geben, aber eine nachhaltige Finanzpolitik vermeidet solche abrupten Umsteuerungsnotwendigkeiten indem sie die langfristigen realistischen Entwicklungsperspektiven ins Auge nimmt und immer dann handelt und Anpassungsentscheidungen einfordert, wenn Anpassungsnotwendigkeiten erkennbar sind. Ein Kaufen von Zeit, um durch weitere Schuldenaufnahmen erkennbare Anpassungen aufzuschieben kann nicht zielführend sein.

Mir ist bewusst, dass Anpassungsnotwendigkeiten je nach politischen Spektren durchaus unterschiedlich gesehen werden. Die eine Seite möchte das Problem eher von der Einnahmeseite durch Steuererhöhungen lösen. Diesbezüglich sind dann aber auch die Rückwirkungen auf das derzeit schon hohe Belastungsgefüge für den Bürger und die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb zu berücksichtigen. Diese Strategien sind somit Gren-zen gesetzt. Die andere Seite stellt Anpassungen auf der Ausgabenseite in den Mittelpunkt. Es dürfte sie nicht überraschen, dass ich Anhänger dieser Sichtweise bin.

Der Bund unternimmt derzeit vor diesem Hintergrund erhebliche Anstrengungen zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes: Beabsichtigt er 2011 noch rund 48 Mrd. Euro neue Schulden aufzunehmen, so sollten es 2015 nur noch rund 13 Mrd. und 2016 rund 10 Mrd. Euro sein.

In Thüringen hat unsere Ministerpräsidentin Frau Christine Lieberknecht in verschiedenen Erklärungen die Konsolidierung der Thüringer Landesfinanzen regierungsseitig in das Zentrum gerückt und vehement eine Ausgabenanpassung an einen absehbar sinkenden Einnahmenrahmen eingefordert. Dieser wird nach derzeitigen Berechnungen 2020 rund zwei Mrd. Euro kleiner sein als heute.

Thüringen steht dabei wie die anderen jungen Länder auch vor einer doppelten Aufgabe:

  1. Die Sonderfinanzierungsinstrumente wie der Solidarpakt II für die jungen Länder laufen bis 2020 aus. Die EU-Mittel werden sinken. Diesbezüglich werden auch ausgabenseitig die Reduzierungen gestaltet werden müssen, was auch wegen des erreichten Aufbauumstandes in den einzelnen Bereichen machbar sein sollte.
     
  2. Zu diesen Anpassungen gesellen sich aber Anpassungsnotwendigkeiten, die zum Ziel haben unser „Normalausgabenniveau“ so zu gestalten, dass Schuldenaufnahmen zur Finanzierung eines strukturellen Defizits vermieden werden. Diese Gestaltungsaufgabe ist ungleich schwieriger. Wir reden hier über Personal, Verwaltungsstrukturen, Kommunalfinanzen sowie über die konsequente Überprüfung von Rechtsverpflichtungen und gesetzlichen Leistungen. In diesen Bereichen muss sich die Nachhaltigkeit unserer Finanzpolitik beweisen und immer wieder neu errungen werden.

Der langfristige Bezugspunkt Thüringen 2020 ist dabei aus unterschiedlichen Gesichtspunkten heraus richtig gewählt. Zum einen steht 2020 die Neuordnung des gesamten bundesstaatlichen Finanzgefecht auf der deutschen Tagesordnung. Diese Zensur wird jedoch derjenige am erfolgreichsten meistern, der sich rechtzeitig darauf vorbereitet.

Zum anderen entspricht die langfristigen Perspektiven unseres Handeln, nicht die kurzfristigen, dem Konzept der Nachhaltigkeit. Nur diese Perspektive eröffnet den richtigen Blick für die richtigen Entscheidungen, damit das Thüringer Schiff sicher und auf stabiler Grundlage in den Hafen 2020 gesteuert werden kann, der dann allerdings wiederum den Ausgangspunkt für weitere prosperierende Entwicklungen unseres Landes bilden kann. Es geht also um nicht mehr und nicht weniger als einen Prozess zu gestalten, der die bisherigen Erfolge absichert und Weiterentwicklungen auf solide Finanzgrundlage ermöglicht. Es geht um ein modernes dynamisches Thüringen, welches auf der Grundlage geordneter und nachhaltiger gestaltenden öffentlichen Finanzen als eigenständiges und geachtetes Land seiner Rolle im Kreise der deutschen Länder spielt. Dieses Ziel sollte uns alle Anstrengungen wert sein.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Ausführungen von Professor Kirchhof.

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