Thüringer Finanzministerium

17.05.2013
Thüringer Finanzministerium

Medieninformation

31. Mai 2013 – Abgabetermin für Steuererklärung 2012

Die Thüringer Steuerverwaltung erinnert an den bevorstehenden Termin zur Abgabe der Steuererklärung: Am 31. Mai 2013 läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ab. Bürgerinnen und Bürger, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, sollten diesen Termin unbedingt einhalten. Ausnahmen bilden jene Steuererklärungen, die von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. Für diese gilt im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2013.

Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wird bis zum 31. Dezember 2016 Zeit gelassen, eine freiwillige Erklärung für den Veranlagungszeitraum 2012 abzugeben. Mit dieser sogenannten „Antragsveranlagung“ können Arbeitnehmer eine Rückerstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer erreichen.

Seit dem Veranlagungszeitrum 2011 sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, grundsätzlich verpflichtet, ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür bietet die Steuerverwaltung die kostenfreie Software „ElsterFormular“ an, die im Internet unter www.elsterformular.de heruntergeladen werden kann. In den Thüringer Finanzämtern und Servicestellen ist die Software darüber hinaus auch auf CD erhältlich.