Thüringer Finanzministerium

19.04.2013
Thüringer Finanzministerium

Medieninformation

Steuerliche Vergünstigungen auch für Freiwillige Feuerwehren

Auch die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sollen künftig von der verbesserten steuerlichen Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements profitieren. Das haben die Finanzminister der von CDU und CSU regierten Länder und die Finanzpolitiker von Union und FDP im Deutschen Bundestag vorgeschlagen. Thüringens Finanzminister Dr. Wolfgang Voß erklärte hierzu: „Wir wollen den steuerfreien Betrag bei Aufwandsentschädigungen von 2.100 Euro auf 2.400 Euro jährlich anheben und somit den Gleichklang zu dem Steuerfreibetrag für die sogenannte Übungsleiterpauschale erwirken.“

Voß begründete den Schritt zur Anpassung auch für die Aufwandsentschädigungen neben der gebotenen Gleichbehandlung gerade mit der staatlichen Anerkennung „dieser für unsere Gesellschaft so wichtigen ehrenamtlichen Aufgabe“. Wer sich so außerordentlich für seine Mitmenschen einsetze, müsse auch die notwendige Anerkennung erfahren. „In dieser sich wandelnden Gesellschaft wird das bürgerschaftliche Engagement immer wichtiger. Dies gilt es auch steuerlich zu würdigen“, so Voß weiter.

Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben im März gemeinsam mit der Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts zum Abschluss gebracht. Eine Anpassung für weitere Ehrenamtliche wurde bereits als Prüfauftrag in den Bericht des Bundestags-Finanzausschusses aufgenommen. Dies soll nun umgesetzt werden.“

Die Finanzminister der B-Länder und die Finanzpolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP werden die Bundesregierung nun bitten, eine entsprechende Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien kurzfristig vorzubereiten. Diese soll anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Neben ehrenamtlichen Feuerwehrleuten wird diese Regelung auch anderen Ehrenamtlichen, die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten, zugute kommen.