Thüringer Finanzministerium

28.02.2013
Thüringer Finanzministerium

Medieninformation

Finanzminister Wolfgang Voß begrüßt Entscheidung des Kabinetts zur steuerlichen Begünstigung des Ehrenamts

Thüringen wird im Bundesrat am kommenden Freitag dem Ehrenamtsstärkungsgesetz zustimmen. Darauf hat sich das Thüringer Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt. Finanzminister Wolfgang Voß begrüßte die Entscheidung: „Das ist ein gutes Signal für über 700.000 Thüringerinnen und Thüringern, die sich ehrenamtlich engagieren.“ Neben der weiteren steuerlichen Entlastung werde die Regelung künftig auch zu weniger Vereinsbürokratie beitragen, so der Minister und weiter: „Das Gesetz beinhaltet damit Steuerentlastung und Entbürokratisierung in Einem.“

Das Gesetzespaket umfasst u. a. die Anhebung der Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf 2.400 Euro, die auch Ausbildern, Erziehern oder sonstigen Betreuern zu Gute kommt. Weiter sieht das Gesetz die Anhebung des allgemeinen Freibetrags bei ehrenamtlich tätigen Menschen um 220 Euro auf 720 Euro vor. Damit verbleibt ein insgesamt höherer Teil der Einnahmen aus diesen Tätigkeiten von Steuer- und Sozialabgaben befreit. „Das bürgerschaftliche Engagement ist ein fester Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts – deswegen ist eine steuerliche Begünstigung in diesem Bereich auch berechtigt“, so Voß weiter.

Neben der steuerentlastenden Wirkung wird zudem eine Reihe steuerrechtlicher Erleichterungen die Bürokratie in den Vereinen reduzieren. Im Gesetz ist dazu u. a. vorgesehen, dass Vereine ein Jahr länger als bislang ihre Einnahmen zur Finanzierung gemeinnütziger Projekte verwenden können. Des Weiteren soll auch die Bildung von Rücklagen erleichtert sowie die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern deutlich beschränkt werden.