Medieninformation
Vom 19. bis zum 26. Dezember wahren Thüringer Finanzämter „Weihnachtsfrieden“
Die Thüringer Finanzämter werden dieses Jahr in den Tagen vom
19. bis zum 26. Dezember den “Weihnachtsfrieden“ wahren, so Finanzminister Dr. Voß. Die letzten maschinell erstellten Mahnbriefe vor Weihnachten wurden bereits in der vergangenen Woche versandt.
„Die Finanzverwaltung trägt mit dem jährlichen Weihnachtsfrieden dem besonderen Charakter des Weihnachtsfestes Rechnung. Bürgerinnen und Bürger sollen kurz vor und während der Feiertage nicht belastet werden“, sagt Minister Voß.
Die Thüringer Finanzbehörden sind durch Finanzminister Voß veranlasst, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungen durchzuführen. Auch werden Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit nicht beim Finanzamt vorgeladen werden.
Auch im Bereich der Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter zurückhaltend: Bußgeldbescheide und Vollstreckungen sowie Vorladungen werden unterlassen, ebenso werden keine Nachrichten bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens versandt werden.
Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch bestehende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden wie auch im Vorjahr in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden Steuererstattungen nicht verzögert.
In zahlreichen Bundesländern wird die Tradition der weihnachtlichen Ruhe der Finanzverwaltung gepflegt. In Thüringen wird dieses Jahr das 22. Mal der „Weihnachtsfrieden“ angeordnet.