Medieninformation
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ELStAM-Anmeldung nicht vergessen
Für Thüringer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber startet zum 1. Januar 2013 das elektronische Lohnsteuerverfahren, ELStAM (kurz für ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten für das "ELStAM"-Verfahren frühzeitig anmelden. Bis spätestens 31.12.2013 muss die Anmeldung erfolgt sein.
Damit wird ein reibungsloser digitaler Datenaustausch für den Lohnsteuerabzug zwischen Arbeitgeber und Finanzamt ermöglicht. Der Wechsel vom papiergebundenen zum elektronischen Verfahren soll Arbeitgeber und Finanzverwaltung Zeit und Kosten sparen. Künftig wird der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten und Änderungen wie z.B. Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge nicht mehr der Lohnsteuerkarte entnehmen sondern elektronisch vom Finanzamt abrufen.
Die Thüringer Finanzämter raten zu Beginn des Verfahrens die Merkmale für den Lohnsteuerabzug zu prüfen. Damit wird sichergestellt, dass die Lohnabrechnung auch ab Januar 2013 stimmt.
Arbeitgeber müssen sich auf dem ElsterOnline - Portal (
www.elsteronline.de) mit einem Organisationszertifikat registrieren. Beauftragt der Arbeitgeber einen Dritten, wie z.B. ein Steuerberater, mit der Aufgabe der Lohnbuchhaltung und des Datenaustauschs mit dem Finanzamt, entfällt die Registrierung durch den Arbeitgeber selbst.
Informationen für Arbeitgeber sind auf der Internetseite des ElsterOnline-Portals verfügbar:
www.elster.de. Zudem können sich Thüringer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch an das zuständige Finanzamt wenden.