Medieninformation
Ohne Abkommen keine Steuergerechtigkeit
Scheitern bedeutet freie Hand für Steuerhinterzieher
Finanzminister Wolfgang Voß äußert sein Unverständnis gegen die angekündigte Haltung einiger SPD-geführter Länder, in der morgigen Sitzung des Bundesrats gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz stimmen zu wollen. „Ohne dieses Abkommen gibt es keine Steuergerechtigkeit, sondern es gilt der unbefriedigende Status Quo fort“, so Voß. Der Vertrag beinhalte erstmalig eine systematische, rechtsstaatliche Regelung für die Besteuerung deutscher Kapitalien in der Schweiz, die bislang am deutschen Fiskus vorbeitransferiert wurden – für die Vergangenheit und für die Zukunft.
„Kommt das Abkommen nicht, haben Steuerhinterzieher weiterhin freie Hand. Das wäre unverantwortlich“, so Voß. Ein Scheitern führe eben nicht zu einem gerechteren System, sondern würde den Steuerhinterziehern wieder Hoffnung geben. „Dies wäre ein Genickschlag für jeden ehrlichen Steuerbürger in Deutschland und in Thüringen“, so Voß. Mit Blick auf die SPD-geführten Länder sagte Voß: „Es geht nicht um erträumte Gerechtigkeitsphilosophien, sondern um die politische Realisierbarkeit.“ Durch das Abkommen würden letztlich alle Steuerflüchtigen belastet. „Gegenüber dem gegenwärtig ungeregelten Zustand, in den wir nach Scheitern des Abkommens wieder zurückfallen würden, stellt das Abkommen einen Quantensprung dar“, so Voß. Der Ankauf von CD’s bedeute dagegen eine selektive Bestrafung nach Zufallsprinzip.
Natürlich dürfe auch das fiskalische Argument nicht außer Acht gelassen werden. Gibt es keine Mehrheit für das Steuerabkommen, gehen Steueransprüche an den Staat aufgrund der Verjährung für immer verloren. Es gehe um verlässliche Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden. Für Thüringen wird bis 2020 mit Mehreinnahmen von mindestens 100 Millionen Euro gerechnet. Allein für 2013 stehen mindestens 27 Millionen Euro auf dem Spiel. Auch für die Kommunen in Thüringen wäre das Abkommen gleichbedeutend mit Mehreinnahmen in Millionenhöhe. „Solche Einnahmen kann man nicht einfach verspielen, wenn man sich auf den Weg hin zur Schuldenbremse gemacht hat und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte für besonders wichtig erachtet“, so Voß.
Voß plädierte abschließend für eine Versachlichung des Themas. Letztlich würden zwischen 21 und 41 Prozent des Kapitals zugunsten des deutschen Fiskus abgeschöpft. Der Steuersatz wird vom Kapitalstamm einbehalten und nicht wie üblich von den Erträgen, da diese für die Vergangenheit nicht nachvollziehbar sind. Auch werde die Besteuerung anonym durchgeführt, nicht um Steuerhinterzieher zu schützen, sondern weil eine rückwirkende Durchbrechung des strafrechtlich geschützten Bankgeheimnisses in der Schweiz verfassungsrechtlich nicht möglich ist, erläutert Voß. In vielen Fällen wird es für den Steuerflüchtling finanziell wesentlich attraktiver sein, sich gegenüber dem Finanzamt zu erklären als den anonymen Steuerabzug gegen sich gelten zu lassen. Für zukünftige Erträge wird das deutsche Steuerrecht (Quellenabzug) für Kapitalerträge deutscher Steuerbürger von den Schweizer Banken angewendet.
Deshalb appelliert Voß noch mal an die SPD-geführten Länder und an die Politiker aus den Reihen der SPD, diesem Abkommen zuzustimmen.