Medieninformation
Bis zum Jahresende Lohnsteuerfreibeträge für 2013 beantragen!
Der jeweilige Antrag kann ab sofort beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Die zwei diesbezüglichen Formulare können auf der Seite des Thüringer Finanzministeriums heruntergeladen und dann per Post an das Finanzamt gesendet werden.
Vereinfachter Antrag auf LSt-Ermäßigung 2013
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013
Die Formulare sind auch im Finanzamt erhältlich.
Häufig werden Freibeträge bei hohen jährlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung- und Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und das heimische Arbeitszimmer oder auch für Sonderausgaben, wie Kirchensteuer, privates Schulgeld und Unterhaltsleistungen an Ehegatten beantragt. Nicht betroffen sind die Freibeträge, die in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen bereits enthalten sind, wie etwa der Kinderfreibetrag.
Mit dem Start des elektronischen Lohnsteuerverfahren ELStAM (kurz für ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) werden ab dem 1. Januar 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Arbeitgeber und Finanzamt digital übermittelt. In der Übergangszeit 2011/12 vom papiergebundenden auf das elektronische Verfahren wurden die Freibeträge beim Lohnsteuerabzug automatisch übertragen. Für das kommende Jahr 2013 müssen die Freibeträge wieder beantragt werden, wenn diese auch im neuen elektronischen Verfahren angewendet werden sollen. Ausnahme bilden die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden. Diese finden ohne neuen Antrag weiterhin Berücksichtigung.