Thüringer Finanzministerium

02.10.2012
Thüringer Finanzministerium

Medieninformation

Die Thüringer Steuerverwaltung rüstet ihre EDV auf

Einschränkungen der Auskunft am 5. Oktober 2012

Die Thüringer Steuerverwaltung weist Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass am Freitag, dem 5. Oktober 2012 die Thüringer Finanzämter nicht auf elektronisch verwaltete Steuerdaten zugreifen können. Damit können von den Finanzämtern an diesem Tag nur beschränkt Steuerauskünfte erteilt werden. Hintergrund ist die Erweiterung des Großrechnersystems in allen zwölf Finanzämtern.

Betroffen von dieser Einschränkung sind auch die Servicestellen der Finanzämter. Finanzämter und Servicestellen sind jedoch geöffnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen auch an diesem Tag Steuererklärungen entgegen und geben Auskünfte rund um die Steuererklärung. Fragen, die einen Aufruf der individuellen Steuerdaten erforderlich machen, können an diesem Tag jedoch nicht beantwortet werden.

Die Übermittlung von Steuererklärungen auf elektronischem Weg ist an diesem Tag uneingeschränkt möglich.

Die Thüringer Finanzämter bitten Bürgerinnen und Bürger die Einschränkung zu beachten und das Finanzamt gegebenenfalls an einem anderen Tag aufzusuchen.