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Minister Voß: "Wir legen einen neuen Grundstein für stabile Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen".
Das Kabinett hat heute im ersten Durchgang das Thüringer Gesetz zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beraten und zur Anhörung freigegeben. „Wir legen damit den Grundstein für dauerhafte stabile Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen“, sagt Finanzminister Wolfgang Voß und weiter: „Diese Reform steht für eine bessere Transparenz der Finanzbeziehungen und schafft Anreize, gut zu wirtschaften.“ Mit 950 Gemeinden, 6 kreisfreien Städten und 17 Landkreisen im Freistaat Thüringen werde dieses Gesetz im gesamten Land künftig seine Wirkung entfalten. „Es handelt sich um eine Reform mit lang anhaltender Wirkung“, unterstreicht Voß. Thüringen werde für viele Jahre seine Kommunalzuweisungen auf dieser Grundlage abwickeln können.
Kernstück des Gesetzes ist das Thüringer Partnerschaftsmodell, das regelt, dass das Land und die Kommunen an den Veränderungen der Steuereinnahmen beider Ebenen gleichmäßig teilhaben sollen. „Damit sichern wir eine stabile Entwicklung der Einnahmen und geben den Kommunen die Verlässlichkeit einer mittelfristigen Planung “, so der Minister.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Finanzmasse der Kommunen, die sich aus der Finanzausgleichsmasse des Landes und den kommunalen Steuereinnahmen zusammensetzt, für das Jahr 2013 bei 3.111 Millionen Euro liegt und damit auf dem Niveau des Jahres 2012.
Die Finanzausgleichsmasse, die die Kommunen vom Land erhalten, liegt bei 1.839 Millionen Euro und die kommunalen Steuereinnahmen bei 1.272 Millionen Euro. „Wir haben die Ausgleichsmasse im Vergleich zum Vorjahr um den Betrag von 123 Millionen Euro verringert, da laut aktueller Steuerprognose die kommunalen Steuern um diesen Betrag anwachsen werden“, so Voß und weiter: „Damit haben wir ein Niveau festgelegt, von dem aus nun das Partnerschaftsmodell mittelfristig seine Wirkung entfalten wird.“ Diese liegt auch darin, dass künftig die Steuermehreinnahmen der Kommunen nicht mehr 1:1 angerechnet werden.
Im weiteren Verlauf auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2012 verändert sich die Finanzmasse der Kommunen dann für das Jahr 2014 auf insgesamt 3.152 Millionen Euro. Die Finanzausgleichsmasse liegt dann bei 1.837 Millionen Euro.
Weitere Reformelemente:
- Ein weiteres wichtiges Element des reformierten Finanzausgleichs ist unter anderem die Umstellung der Bedarfsermittlung. „Wir werden den Ausgleich im Rahmen der großen Revision alle fünf Jahre künftig an der aktuellen Rechnungsstatistik des statistischen Landesamtes anbinden“, erläutert der Minister. Innerhalb dieses Zeitraumes orientieren wir uns an den Veränderungen der wichtigsten Parameter, die ihrerseits verbindlich im Gesetz verankert sind. Damit werde der Ausgleich noch verlässlicher und aktueller an die realen Verhältnisse im Land angepasst.
- Bei den Ausgaben für Hartz IV und die Sozialhilfe werde man die Zuweisungen zielgenau steuern. Diese Zuweisungen sollen ausschließlich den Landkreisen und den kreisfreien Städten zukommen, die auch für diese Aufgabe zuständig sind.
- Darüber hinaus soll es in der Schlüsselmasse für die Gemeindeaufgaben einen Kinderansatz geben, damit die Zuweisungen zielgerichteter auch bei den Gemeinden ankommen, wo die Kinderbetreuung finanziert werden muss.
- Insgesamt wurde ein finanziell großer Teil der zweckgebundenen Ergänzungszuweisungen zurückgefahren und soll den Gemeinden als sogenannte Schlüsselmasse zur Verfügung stehen. „Wir stärken hier ganz klar die kommunale Selbstverwaltung, die noch stärker individuell über die ihr zur Verfügung stehenden Mittel verfügen kann“, so Voß.
Der Gesetzentwurf lag bereits dem Beirat für kommunale Finanzen vor und wird nun das Anhörungsverfahren durchlaufen, in dem sich die Verbände äußern werden, ehe im September in einem zweiten Kabinettdurchgang das Gesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht wird.